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Innovationsregulierung im Recht der netzgebundenen Elektrizitätswirtschaft

von Pascal Schumacher

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[1.] Psc/Fragment 150 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-28 21:29:04 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Öko-Institut 2003

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 150, Zeilen: 06-16
Quelle: Öko-Institut_2003
Seite(n): 56, Zeilen: 01-10
Neue zukunftsfähige Netzkonzepte sind von Nöten, um die Funktionsfähigkeit der Netzinfrastruktur auf Dauer zu gewährleisten. Neben den technischen Fragestellungen muss geklärt werden, ob und in welcher Form die Kosten für den Netzausbau und das zunehmend anspruchsvollere Netzmanagement auf die Nutzer umgelegt werden527. Vor dem Hintergrund immer größerer Effizienzen der Windenergieanlagen sind erste technische Schwierigkeiten bei der Integration neuer Anlagenparks in das bestehende Stromnetz absehbar. Dem stehen Fortschritte im Rahmen der Prognosegenauigkeit der Windstromerträge (z. B. durch verbesserte Modelle zur Wetterprognose) gegenüber. Mittelfristig dürfte mit steigendem Anstieg der Windenergieeinspeisung der Bedarf an Regelenergie zunehmen.

527 Kosten, die für den Ausbau des Netzes infolge zunehmender Einspeisung von REG-Strom entstehen, trägt derzeit der betroffene Netzbetreiber (§10 EEG). Zwar kann der Netzbetreiber die Kosten bei der Ermittlung des Netznutzungsentgelts in Ansatz bringen. Anders als bei den Vergütungszahlungen existiert hier jedoch kein Umlagemechanismus auf alle Stromversorgungsuntemehmen.

Neue zukunftsfähige Netzkonzepte sind von Nöten, um die Funktionsfähigkeit der Netzinfrastruktur auf Dauer zu gewährleisten. Neben den technischen Fragestellungen muss geklärt werden, in welcher Form die Kosten für den Netzausbau und das zunehmend anspruchsvollere Netzmanagement auf die Nutzer umgelegt werden.25

Vor dem Hintergrund des starken Wachstums der Windenergie sind erste Schwierigkeiten bei der Integration neuer Anlagenparks in das bestehende Stromnetz absehbar. Dem gegenüber stehen Fortschritte im Rahmen der Prognosegenauigkeit der Windstromerträge (zum Beispiel durch verbesserte Modelle zur Wetterprognose). Mittelfristig dürfte mit steigendem Anstieg der Windenergieeinspeisung der Bedarf an Regelenergie zunehmen.


25 Kosten, die für den Ausbau des Netzes infolge zunehmender Einspeisung von REG-Strom entstehen, trägt derzeit der betroffene Netzbetreiber (§10 EEG). Zwar kann der Netzbetreiber die Kosten bei der Ermittlung des Netznutzungsentgelts in Ansatz bringen. Anders als bei den Vergütungszahlungen existiert hier jedoch kein Umlagemechanismus auf alle Stromversorgungsunternehmen.

Anmerkungen

Quellenangabe fehlt

Sichter
(SleepyHollow02), Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20120628212945