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Untersuchte Arbeit: Seite: 314, Zeilen: 1-7, 12-14 |
Quelle: Koenig et al. 2006 Seite(n): 185, Zeilen: 19-28 |
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Für solche Versorgungsnetzbetreiber obliegt den Landesregulierungsbehörden
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Die Landesregulierungsbehörden sind hiernach zuständig insbesondere für
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Die Aufzählung lehnt sich erkennbar an die Quelle an; dies ist nicht kenntlich gemacht. |
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