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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Titel    Handbuch der Rechtsförmlichkeit
Herausgeber    Bundesministerium der Justiz
Ort    Köln
Verlag    Bundesanzeiger
Ausgabe    3. Auflage
Jahr    2008
URL    http://hdr.bmj.de/sitemap.html

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    3


Fragmente der Quelle:
[1.] Jam/Fragment 127 23 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-07-01 09:40:13 Guckar
BMJ 2009, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Jam, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 127, Zeilen: 23-30
Quelle: BMJ 2009
Seite(n): -, Zeilen: Rn. 169
Dabei werden Gesetze und Rechtsverordnungen grundsätzlich mit einem Vollzitat auszitiert. Dieses setzt sich zusammen aus: 13
  • Zitiername (Bezeichnung oder ggf. Kurzbezeichnung),
  • Angabe der Ausfertigung oder der (letzten) Bekanntmachung des vollständigen Wortlauts,
  • Fundstelle und
  • ggf. Hinweis auf die letzte Änderung.

Beispiel

[...]


13 BMJ, Handbuch der Rechtsförmichkeit, Rn. 169.

Zitiert werden Gesetze und Rechtsverordnungen grundsätzlich mit einem Vollzitat. Das Vollzitat setzt sich zusammen aus:
  • Zitiername (Bezeichnung oder ggf. Kurzbezeichnung, vgl. Rn. 173),
  • Angabe der Ausfertigung oder der (letzten) Bekanntmachung des vollständigen Wortlauts (Rn. 174 ff.),
  • Fundstelle (Rn. 177 ff.) und
  • ggf. Hinweis auf die letzte Änderung (Rn. 189 ff.).

Beispiel:

[...]

Anmerkungen

Quelle ist ausgewiesen. Man hätte das aber durchaus als beinahe wörtliches Zitat kennzeichnen können. Nachfolgend in beiden Fällen ein (voneinander unabhängiges) Beispiel.

Sichter
(SleepyHollow02), Qadosh


[2.] Jam/Fragment 128 04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-07-01 09:45:03 Guckar
BMJ 2009, Fragment, Gesichtet, Jam, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 128, Zeilen: 04-34
Quelle: BMJ 2009
Seite(n): Rn. 276 f., Zeilen: -
Die Bezeichnung einer europäischen Verordnung enthält in der nachstehenden Reihenfolge:
  • die Bezeichnung „Verordnung“,
  • die Kurzbezeichnung der jeweils erlassenden Gemeinschaft,
  • die Bezugsnummer, bestehend aus der Abkürzung „Nr.“, der Ordnungsnummer und der Jahreszahl des Erlasses,
  • die erlassenden Organe,
  • den Zeitpunkt der Annahme,
  • die Bezeichnung des Gegenstands der Verordnung und
  • die Fundstelle im Amtsblatt.

Beispiel

[...]

Die Bezeichnung einer EU-Richtlinie enthält in der nachstehenden Reihenfolge:

  • die Bezeichnung „Richtlinie“,
  • die Bezugsnummer, bestehend aus der Jahreszahl des Erlasses, der Ordnungsnummer und der Abkürzung für die jeweils erlassende Gemeinschaft,
  • die erlassenden Organe,
  • den Zeitpunkt der Annahme,
  • die Bezeichnung des Gegenstands der Richtlinie und
  • die Fundstelle im Amtsblatt.

Beispiel

[...]

Die Bezeichnung einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaften29 enthält in der nachstehenden Reihenfolge:
  • die Bezeichnung „Verordnung“,
  • die Kurzbezeichnung der jeweils erlassenden Gemeinschaft: EG, EAG30,
  • die Bezugsnummer, bestehend aus der Abkürzung „Nr.“, der Ordnungsnummer und der Jahreszahl des Erlasses,
  • die erlassenden Organe,
  • den Zeitpunkt der Annahme,
  • die Bezeichnung des Gegenstands der Verordnung und
  • die Fundstelle im Amtsblatt (Rn. 177).

Beispiel:

[...]

Die Bezeichnung einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften32 enthält in der nachstehenden Reihenfolge:

  • die Bezeichnung „Richtlinie“,
  • die Bezugsnummer, bestehend aus der Jahreszahl des Erlasses, der Ordnungsnummer und der Abkürzung für die jeweils erlassende Gemeinschaft: EG, EAG33,
  • die erlassenden Organe,
  • den Zeitpunkt der Annahme,
  • die Bezeichnung des Gegenstands der Richtlinie und
  • die Fundstelle im Amtsblatt (Rn. 177).

Beispiel:

[...]


29 Vertrag von Lissabon: Verordnung der Europäischen Union

30 Vertrag von Lissabon: EU

[...]

32 Vertrag von Lissabon: Richtlinie der Europäischen Union 33 Vertrag von Lissabon: EU

Anmerkungen

Kein Verweis auf die Quelle. Diese wird auf der vorherigen Seite genannt, jedoch wird schon dort der referenzierte Passus nicht als Vollzitat erkenntlich gemacht.

Sichter
(SleepyHollow02), Qadosh


[3.] Jam/Fragment 129 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-07-01 09:49:51 Guckar
BMJ 2009, Fragment, Gesichtet, Jam, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 129, Zeilen: 1-11
Quelle: BMJ 2009
Seite(n): Rn. 178, Zeilen: -
Die amtlichen Veröffentlichungsorgane werden im Vollzitat wie folgt angegeben:

Angabe Veröffentlichungsorgane

  • bei Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt
    • im Teil I: (BGBL ... [Jahrgang] I S. ...),
    • im Teil II: (BGBL ... [Jahrgang] II S. ...);
  • bei Veröffentlichungen im Bundesanzeiger: (BAnz. S. ...)
  • bei Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union:
    • in der Reihe L: (ABI. L ... [Nummer des Amtsblattes der Reihe L] vom ... [Ausgabedatum des Amtsblattes in der Form T.M.JJJJ], S. ...),
    • in der Reihe C: (ABI. C ... [Nummer des Amtsblattes der Reihe C] vom ... [Ausgabedatum des Amtsblattes in der Form T.M.JJJJ], S. ...).
Die amtlichen Veröffentlichungsorgane werden im Vollzitat wie folgt angegeben:
  • bei Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt im Teil I: (BGBl. I S. …), im Teil II: (BGBl. … [Jahrgang] II S. …);
  • bei Veröffentlichungen im Bundesanzeiger: (BAnz. S. …) Beilagen zum Bundesanzeiger: (BAnz. Nr. … vom …);
  • bei Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger: (eBAnz24 AT… [Zählung der amtlichen Veröffentlichung im Jahr in arabischen Ziffern] … [Jahrgang] V… [Zählung der verkündeten Rechtsverordnungen in arabischen Ziffern], z. B. (eBAnz AT46 2006 V1);
  • bei Veröffentlichungen im Verkehrsblatt: (VkBl. S. …);
  • bei Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union: in der Reihe L: (ABl. L … [Nummer des Amtsblattes der Reihe L] vom … [Ausgabedatum des Amtsblattes in der Form T.M.JJJJ], S. …), in der Reihe C: (ABl. C … [Nummer des Amtsblattes der Reihe C] vom … [Ausgabedatum des Amtsblattes in der Form T.M.JJJJ], S. …).

24Abkürzungen, die auf Kleinbuchstaben enden, werden ohne Punkt geschrieben, wenn sie mehrere einzelne Wörter zusammenfassen

Anmerkungen

Dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit ohne Fundstellenangabe mit leichten Kürzungen entnommen.

Sichter
(SleepyHollow02), Qadosh