Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Straßheim, Steffen |
Titel | Die Zentralvermarktung der medialen Verwertung der Fußball-Bundesliga |
Ort | Heidelberg |
Jahr | 2005 |
Literaturverz. |
ja |
Fußnoten | ja |
Fragmente | 1 |
[1.] Ld/Fragment 001 20 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-05 21:53:14 Klicken | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Straßheim 2005 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 001, Zeilen: 20-25 |
Quelle: Straßheim 2005 Seite(n): 004, Zeilen: 0 |
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Sie werden seit der Gründung der Liga im Jahre 1963 zentral vermarktet.5 Zunächst verwertete der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) die Fernsehübertragungsrechte der Wettbewerbsheimspiele deutscher Vereine selbst.6 Seit der Saison 2001/02 ist dies die Aufgabe des Ligaverbandes.7Der Ligaverband führt die Zentralvermarktung jedoch nicht selbst durch, sondern hat diese Aufgabe auf die Deutsche Fußball-Liga (DFL) übertragen, die das operative Geschäft des Ligaverbandes [betreibt.8]
5 Straßheim, Die Zentralvermarktung der medialen Verwertung der Fußball-Bundesliga, S. 4; zu den Nachteilen und Vorteilen der Zentralvermarktung jüngst Räker, Grundrechtliche Beziehungen juristischer Personen im Berufssport, S. 155 ff. 6 Kuczera, Diss., S. 2. 7 § 6 Nr. 2 a) Satzung Ligaverband: „Er [der Ligaverband] ist berechtigt, die sich aus dem Betrieb der Vereinseinrichtungen Bundesliga und 2. Bundesliga ergebenden Vermarktungsrechte exklusiv im eigenen Namen zu verwerten“. 8 § 2 Abs. 1.3 DFL Satzung: „...die exklusive Vermarktung im eigenen Namen der sich aus der vom DFB an den Die Liga ~ Fußballverband e.V. und von diesem der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen Vereinseinrichtungen Bundesliga und 2. Bundesliga ergebenden Rechte einschließlich deren gerichtliche Geltendmachung. Zur Vermarktung zählen u.a. die abschließende Verhandlung von Verträgen über die Vergabe von Rechten an Spielen der Lizenzligen für Fernseh- und Hörfunkübertragungen, für alle anderen Bild- und Tonträger, künftige technische Einrichtungen jeder Art, in jeder Programm- und Verwertungsform und über vergleichbare Vermarktungsrechte von erheblichem Umfang“ . |
Seit ihrer Gründung im Jahr 1963 werden die medialen Verwertungsrechte der Fußball-Bundesliga zentral vermarktet. 7 Bis zur Spielzeit 2000/01 fiel die Durchführung der Zentralvermarktung der medialen Verwertungsrechte der Fußball-Bundesliga in den Verantwortungsbereich des Deutschen Fußball Bundes e. V. (kurz: DFB). Seit der Saison 2001/02 fällt diese Aufgabe in den Verantwortungsbereich des Die Liga Fußball-Verband e. V. (kurz: Ligaverband). So heißt es in § 6 der Ligaverband-Satzung:
„Er [der Ligaverband] ist berechtigt, die sich aus dem Betrieb der Vereinseinrichtungen Bundesliga und 2. Bundesliga ergebenden Vermarktungsrechte exklusiv im eigenen Namen zu verwerten.“ Der Ligaverband nimmt die Durchführung der Zentralvermarktung der medialen Verwertungsrechte jedoch nicht selbst wahr, sondern hat diese Aufgabe auf die Deutsche Fußball-Liga GmbH (kurz: DFL) übertragen, die das operative Geschäft des Ligaverbands betreibt. So lautet § 2 Absatz 1.3 der DFL-Satzung: „Gegenstand des Unternehmens [der DFL] ist die exklusive Vermarktung im eigenen Namen der sich aus der vom DFB an den Die Liga-Fußballverband e. V. und von diesem der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen Vereinseinrichtungen Bundesliga und 2. Bundesliga ergebenden Rechte [...]. Zur Vermarktung zählen unter anderem die abschließende Verhandlung von Verträgen über die Vergabe von Rechten an Spielen der Lizenzligen für Fernseh- und Rndfunkfunkübertragungen für alle anderen Bild- und Tonträger, künftige technische Einrichtungen jeder Art, in jeder Programm- und Verwertungsform und über vergleichbare Vermarktungsrechte von erheblichem Umfang.“ |