VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Registrieren

Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Gerhard Pfister
Titel    Zur Versicherungsfähigkeit von Katastrophenrisiken
Datum    29. März 2004
Nummer    232
Reihe    Arbeitsbericht / Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg
Anmerkung    erstellt: 2003
ISBN    3-934629-96-2
ISSN    0945-9553
URN    urn:nbn:de:bsz:93-opus-17266
URL    http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2004/1726/

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    nein
Fragmente    31


Fragmente der Quelle:
[1.] Tn/Fragment 006 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-28 11:39:57 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 6, Zeilen: 01-22
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 8, Zeilen: 2-23
[Für einen Einzelnen ist eine Katastrophe, einen ge]liebten Angehörigen zu verlieren. Für manche bedeutet bereits schon der Verlust seines Arbeitsplatzes eine Katastrophe.7 Jeden Tag sterben jedoch Tausende, und Tausende verlieren ihren Arbeitsplatz, ohne dass wir dies als eine soziale Katastrophe empfinden. Der Grund liegt darin, dass die einzelnen Geschehnisse nicht als miteinander verbunden betrachtet werden. Wenn 200 Menschen bei einem Flugzeugunglück sterben, dann wird dies in den Medien als eine Katastrophe deklariert.8 Wenn jedoch die gleiche Anzahl von Menschen pro Woche bei verschiedenen Autounfällen ums Leben kommen, wird dies als gegebene Tatsache hingenommen und nicht als Katastrophe empfunden.9 Offenbar werden räumlich konzentrierte Verluste an Menschen und Sachwerten intensiver wahrgenommen als räumlich gestreute Verluste.10

Nicht nur der kausale Zusammenhang, sondern auch die zeitliche Perspektive spielt eine Rolle, ob Ereignisse als Katastrophen wahrgenommen werden oder nicht. So werden die Todesfälle, die aufgrund der Ausbreitung des AIDS-Virus entstehen, nicht als Katastrophe betrachtet, wohl aber Todesfälle, die durch einen möglichen terroristischen Anschlag mit Milzbrand-Bakterien entstehen könnten. Der Grund liegt darin, dass einzelne Ereignisse eher dann als miteinander verbunden angesehen werden, wenn sie in einem engen zeitlichen Rahmen auftreten. Katastrophen sind folglich sozial konstruierte Ereignisse11 Ereignisse werden dann zu Katastrophen,

• wenn viele Menschen gleichzeitig betroffen werden und

• wenn ein gemeinsamer Auslöser wahrgenommen wird.

Katastrophen als soziale Ereignisse treten zwar relativ selten auf. Jedoch haben sie sehr hohe Schäden zur Folge.


7 Vgl. Zeckhauser, R. (1996), S. 114.

8 Die Massenmedien spielen eine wichtige Rolle, welche Schadenereignisse als Katastrophe empfunden werden. Vgl. Lahnstein, C. (2005), S. 34.

9 Katastrophen werden somit nicht über die Anzahl der Todesopfer bzw. die Todesursache definiert. Vgl. Zeckhauser, R. (1996), S. 114.

10 Eine Diskussion über die unterschiedliche Wahrnehmung bezüglich Katastrophenrisiken findet man bei Fischhoff, B. et al. (1981).

11 Vgl. Zeckhauser, R. (1996), S. 114 sowie Lahnstein, C. (2005), S. 5 f.

Für einen Einzelnen ist eine Katastrophe, einen Angehörigen zu verlieren. Für manche gleicht sogar schon der Verlust seines Arbeitsplatzes einer Katastrophe. Jeden Tag sterben jedoch Tausende und Tausende verlieren ihren Arbeitsplatz, ohne dass wir dies als eine soziale Katastrophe empfinden. Der Grund liegt darin, dass die einzelnen Geschehnisse nicht als miteinander verbunden betrachtet werden. Wenn 150 Menschen bei einem Flugzeugunglück sterben, dann wird dies als eine Katastrophe angesehen; wenn 150 Menschen pro Woche bei Autounfällen ums Leben kommen, nicht. Räumlich konzentrierte Verluste werden also anders wahrgenommen als räumlich gestreute Verluste. Auch die zeitliche Perspektive spielt eine Rolle, ob Ereignisse als Katastrophen wahrgenommen werden oder nicht. So werden die Todesfälle, die aufgrund der Ausbreitung des AIDS-Virus entstehen, nicht als Katastrophe betrachtet, wohl aber Todesfälle, die durch einen möglichen terroristischen Anschlag mit Milzbrand-Bakterien entstehen könnten. Der Grund liegt darin, dass einzelne Ereignisse eher dann als miteinander verbunden angesehen werden, wenn sie in einem engen zeitlichen Rahmen auftreten.

Katastrophen sind folglich sozial konstruierte Ereignisse.6 Ereignisse werden dann zu Katastrophen,

- wenn viele Menschen betroffen werden und

- wenn ein gemeinsamer Auslöser wahrgenommen wird.

Katastrophen als soziale Ereignisse treten relativ selten auf und wenn, dann haben sie sehr hohe Schäden zur Folge.


6 Vgl. Zeckhauser, R.; The Economics of Catastrophes, in: Journal of Risk and Uncertainty, Vol. 12, S. 114, 1996.

Anmerkungen

Ohne jeden Hinweis auf eine Textübernahme.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[2.] Tn/Fragment 008 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-01 18:37:27 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 8, Zeilen: 1-16
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 8-9, Zeilen: 23-29;1-2,12-32
[Naturkatastrophen werden vor allem] durch Überschwemmung, Sturm, Erdbeben (inkl. Tsunami), Dürre und Buschbrand, Kälte und Frost, Hagel und ähnliche Naturereignisse verursacht.14

Als Man-made- oder technische Katastrophen werden Großereignisse bezeichnet, die im Zusammenhang mit menschlichen Aktivitäten stehen. Betroffen ist meist ein großes Objekt auf eng umgrenztem Raum, das von wenigen Versicherungsverträgen gedeckt ist. Kriege, Bürgerkriege und kriegsähnliche Ereignisse sind ausgeschlossen.15 Die Man-made-Katastrophen werden in folgende Kategorien unterteilt: Großbrände und Explosionen, Luft- und Raumfahrtkatastrophen, Schifffahrtkatastrophen, Bahnkatastrophen (inkl. Seilbahnen), Gruben- und Minenunglücke, Einsturzkatastrophen, diverse Großschäden (inkl. Terrorismus).16

[Bild]

Dabei stellen die Terrorismusrisiken eine besondere Form von Katastrophenrisiken dar. Obgleich sie ebenfalls wie Natur- oder Man-made-Katastrophen zu hohen Schäden führen können, werden sie nicht wie bei Naturkatastrophen eher zufällig ausgelöst und resultieren ebenfalls nicht wie bei Man-made-Katastrophen eher aus technischem oder menschlichem Versagen her. Auslöser ist hier vorsätzliches menschliches Handeln. Anders als bei Natur- oder Man-made-Katastrophen kann deshalb die Eintrittswahr[scheinlichkeit solcher Schäden und damit die Gefahr aus Terrorrisiken (noch) nicht anhand empirischer Daten und Verfahren modelliert werden.]


14 Vgl. Berge, K. (2005), S. 1.

15 Diese Ereignisse werden in der Versicherungswirtschaft als nicht versicherbar betrachtet, so dass sie bei den meisten Versicherungsverträgen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Unter Naturkatastrophen versteht man solche Ereignisse, die durch Naturgewalten ausgelöst werden, wie zum Beispiel

- Überschwemmung

- Sturm

- Erdbeben

- Dürre, Buschbrand

[S. 9]

- Kälte, Frost

- Hagel und Lawinen.

[...]

Als man-made- oder technische Katastrophen werden hingegen Katastrophen bezeichnet, die wesentlich durch menschliche Aktivitäten bedingt sind. Selbstverständlich spielen aber auch hier Gesetzmäßigkeiten der Natur eine Rolle, so dass als Auslöser ebenfalls ein Zusammenwirken von Naturgewalten und menschlichem Verhalten angesehen werden kann. Im Gegensatz zu Naturkatastrophen umfassen sie zumeist einen eng umgrenzten Raum, wie zum Beispiel einen Gebäudekomplex. Zu diesen Katastrophen zählen beispielsweise

- Großbrände, Explosionen

- Luft- und Raumfahrtkatastrophen

- Schifffahrtskatastrophen

- Festland-Verkehrskatastrophen

- Grubenunglücke

- Einsturzkatastrophen

Davon zu unterscheiden sind die Katastrophenrisiken aus Terrorismus. Obgleich sie ebenfalls wie Natur- oder man-made-Katastrophen zu hohen Schäden führen können, werden sie nicht, wie bei Naturkatastrophen, eher zufällig ausgelöst und rühren ebenfalls nicht, wie bei man-made-Katastrophen, eher aus technischem oder menschlichem Versagen her. Auslöser ist hier vorsätzliches menschliches Handeln. Anders als bei Natur- oder man-made-Katastrophen kann deshalb die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Schäden und damit die Gefahr aus Terrorrisiken (noch) nicht anhand empirischer Daten und Verfahren modelliert werden.

Anmerkungen

Teils umgeschrieben, aber sehr nahe an die Quelle, die nicht genannt ist.

Sichter
(WiseWoman) KayH


[3.] Tn/Fragment 009 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-01 18:38:06 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 9, Zeilen: 1-8
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 9, 4, Zeilen: 30-32, 5-8
[Anders als bei Natur- oder Man-made-Katastrophen kann deshalb die Eintrittswahr]scheinlichkeit solcher Schäden und damit die Gefahr aus Terrorrisiken (noch) nicht anhand empirischer Daten und Verfahren modelliert werden.

Gleichzeitig mit höherer Anzahl der Katastrophenereignisse stiegen aufgrund zunehmender Bevölkerungsdichte und steigenden Vermögenswerten auch die personellen und materiellen Schäden pro Katastrophe an. [...] Für Versicherungen erhöhten sich die Schadensummen nochmals dadurch, dass der Anteil der versicherten Werte an den gesamten Vermögenswerten zugenommen hat.

[S. 9]

Anders als bei Natur- oder man-made-Katastrophen kann deshalb die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Schäden und damit die Gefahr aus Terrorrisiken (noch) nicht anhand empirischer Daten und Verfahren modelliert werden.

[S. 4]

Gleichzeitig stiegen mit zunehmender Bevölkerungsdichte und steigenden Vermögenswerten auch die Schäden pro Katastrophe an. Für Versicherungen erhöhten sich die Schadensummen nochmals dadurch, dass der Anteil der versicherten Werte an den gesamten Vermögenswerten zugenommen hat.

Anmerkungen

Fortsetzung des vorigen Fragments.

Sichter
(Sotho Tal Ker), WiseWoman


[4.] Tn/Fragment 012 14 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 21:32:58 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 12, Zeilen: 14-18
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 4, Zeilen: 13-16
Deshalb werfen Katastrophenereignisse mit den milliardenschweren Versicherungsschäden in zunehmenden Maße die Frage auf, ob die Versicherungswirtschaft weiterhin in der Lage ist, potentielle Mega-Katastrophen aufzufangen und damit den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich gegen die Folgen dieser Ereignisse abzusichern. Katastrophenereignisse werfen deshalb in zunehmenden Maße die Frage auf, ob die Versicherungswirtschaft in der Lage ist, potenzielle Mega-Katastrophen aufzufangen und damit den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich gegen die Folgen dieser Ereignisse abzusichern.
Anmerkungen

Übernahme mit leichter Anpassung.

Sichter
Agrippina1


[5.] Tn/Fragment 013 14 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 08:13:50 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 13, Zeilen: 14-19
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 4, Zeilen: 16-22
Grundsätzlich sind mit Versicherungen wohlfahrtssteigernde Wirkungen verbunden: Da mit Versicherungsverträgen Risikolasten stärker zwischen den potentiell Betroffenen verteilt werden können, sind mehr Menschen zu „riskanten“ aber gleichwohl produktiven ökonomischen Aktivitäten bereit, als dies ohne Versicherungen der Fall wäre.35 Versicherungen ermöglichen somit eine produktivere Verwendung von Ressourcen, indem sie die Risiken abmildern können.36

35 Vgl. Sinn, H.-W. (1986), S. 558 f.

36 Zur Bedeutung des Risikos als Produktionsfaktor und zur wohlfahrtssteigernden Wirkung von Versicherungsschutz vgl. Sinn, H.-W. (1986, 1988).

Grundsätzlich sind mit Versicherungen nämlich wohlfahrtssteigernde Wirkungen verbunden: Da mit Versicherungsverträgen Risikolasten stärker zwischen den potenziell Betroffenen verteilt werden können, sind mehr Menschen zu „riskanten“ aber gleichwohl produktiven ökonomischen Aktivitäten bereit als dies ohne Versicherungen der Fall wäre. Versicherungen ermöglichen also eine produktivere Verwendung von Ressourcen, indem Sie die Risiken abmildern können. [...]4

4 Zur Bedeutung des Risikos als Produktionsfaktor und zur wohlfahrtssteigernden Wirkung von Versicherungsverträgen vgl. z.B. Sinn, H.W.; Risiko als Produktionsfaktor. Jahrbuch für Nationalökonomie und Statistik, Bd. 201, S. 557 – 571.

Anmerkungen

Nahezu wortgleiche Übernahme. Die Fußnote wird ebenfalls übernommen, die Ausführungen der Quelle vorher jedoch ausgelassen.

Sichter
(Sotho Tal Ker), WiseWoman


[6.] Tn/Fragment 014 08 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 17:51:24 KayH
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 14, Zeilen: 8-16
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 5, Zeilen: 1-9
Wenn Versicherungen zur Effizienz in der Volkswirtschaft beitragen, dann kann nach den individuellen Gründen für die Versicherungsnachfrage gefragt werden. Warum ist es für Menschen vorteilhaft, Versicherungsverträge abzuschließen? Menschen besitzen Sicherheitsbedürfnisse, sie sind in der Regel risikoscheu. Für einen risikoaversen Akteur erscheint es vorteilhaft, einen Versicherungsvertrag nachzufragen, wenn mit diesem Vertrag ein großer Nutzenverlust bei Eintritt eines Schadens verhindert werden kann und die Vermeidung dieses potentiellen Nutzenverlustes höher bewertet wird als der tatsächliche Nutzenverlust, der durch die Prämienzahlungen an die Versicherung entsteht. Wenn Versicherungen zur Effizienz beitragen, dann kann nach den individuellen Gründen für Versicherungsgeschäfte gefragt werden. Warum ist es für Menschen vorteilhaft, Versicherungsverträge abzuschließen? Menschen besitzen Sicherheitsbedürfnisse, sie sind risikoavers. Für einen risikoaversen Akteur erscheint es vorteilhaft einen Versicherungsvertrag nachzufragen, wenn mit diesem Vertrag ein großer Nutzenverlust bei Eintritt eines Schadens verhindert werden kann und die Vermeidung dieses potenziellen Nutzenverlustes höher bewertet wird als der tatsächliche Nutzenverlust, der durch die Prämienzahlungen an die Versicherung entsteht.
Anmerkungen

Bis auf leichte Anpassungen wörtliche Übernahme.

Sichter
Agrippina1


[7.] Tn/Fragment 015 09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 21:32:53 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 15, Zeilen: 9-11
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 5, Zeilen: 9-10
Ein risikoscheues Individuum ist somit bereit, einen Risikozuschlag in Höhe von Z = (v3 – v4) zu zahlen, um eine riskante Situation zu vermeiden und sie durch eine sichere Alternative zu ersetzen.45

45 Vgl. Endres, A. und R. Schwarze (1992 a), S.61.

Ein risikoaverser Akteur ist also bereit, einen Preis zu zahlen, um eine riskante Situation zu vermeiden und durch eine sichere Alternative zu ersetzen.
Anmerkungen

Zwar kurz, aber der Satz der Quelle ist der letzte Satz eines Absatzes, der fast wortidentisch in Tn/Fragment_014_08 übernommen wurde.

Sichter
(Sotho Tal Ker), Singulus


[8.] Tn/Fragment 029 11 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 17:53:45 KayH
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 29, Zeilen: 11-19
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 5, Zeilen: 12-21
Der Grund liegt darin, dass bei Abschluss vieler Versicherungsverträge mit gleichartigen Risiken die entsprechenden Risiken pro Periode in der Regel nur bei einer kleinen Anzahl der Versicherten tatsächlich eintreten werden und mit einer zunehmenden Anzahl von Verträgen sich der gesamte Schaden pro Versicherten immer zuverlässiger einschätzen lässt. Dadurch verringert sich das Risiko.65

Für ein einzelnes, risikoaverses Individuum ist es relativ unsicher, ob in einer Periode ein Schaden entsteht; aber wenn ein Schaden eintritt, ist dieser im Vergleich zu seinem Vermögen relativ hoch. Für ein Kollektiv mit gleichartigen Risiken kann der Schaden pro Periode hingegen mit einer relativ großen Sicherheit berechnet werden.66


65 Schulenburg spricht in diesem Zusammenhang von einem „Risikopoolungseffekt“. Vgl. Schulenburg, J.-M. (2005), S. 276.

66 Auf die Technik der mathematischen Risikomodellierung sowie der Grenzen bei Großschadenereignissen wird später im Anhang ausführlich eingegangen.

Der Grund liegt darin, dass sich bei Abschluss vieler Versicherungsverträge mit gleichartigen Risiken die entsprechenden Risiken pro Periode in der Regel nur bei einer kleinen Anzahl der Versicherten tatsächlich realisieren werden und mit einer zunehmenden Anzahl von Verträgen sich der gesamte Schaden pro Versicherten immer zuverlässiger einschätzen lässt. Damit wandelt sich das Risiko: Für ein einzelnes, risikoaverses Individuum ist es unsicher, ob in einer Periode ein Schaden entsteht; aber wenn ein Schaden eintritt, ist dieser im Vergleich zu seinem Vermögen relativ hoch. Für ein Kollektiv mit gleichartigen Risiken kann der Schaden pro Periode hingegen mit einer relativ großen Sicherheit berechnet werden.
Anmerkungen

Übernahme mit leichten Anpassungen.

Sichter
Agrippina1


[9.] Tn/Fragment 030 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 17:54:57 KayH
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 30, Zeilen: 1-7
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 5, Zeilen: 21-27
Nach diesem Gesetz der großen Zahlen kann sich das Kollektiv der Versichertengemeinschaft relativ indifferent gegenüber dem pro Periode entstehenden Schaden einerseits und den pro Periode erhaltenen sicheren Prämieneinnahmen andererseits verhalten.69 Die Risiken können in einem Kollektiv folglich nach dem Erwartungswert eines Schadens (= Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenpotenzial) kalkuliert werden. Eine Versichertengemeinschaft kann sich deshalb im Gegensatz zu einem Individuum risikoneutral verhalten.70

69 Mit Hilfe des Gesetzes der Großen Zahlen gelingt es dem Versicherer, die Schadenentwicklung innerhalb eines engen Bereichs vorherzusagen. Vgl. Vaughan, E. J. und Vaughan, T. (2003), S. 34 f.

70 Vgl. Endres, A. und R. Schwarze (1992 a), S. 62.

Nach diesem Gesetz der großen Zahl kann sich eine Versichertengemeinschaft deshalb indifferent gegenüber dem pro Periode entstehenden Schaden einerseits und den pro Periode erhaltenen sicheren

Prämieneinnahmen andererseits verhalten. Die Risiken können in einem Kollektiv folglich nach dem Erwartungswert eines Schadens ( = Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenpotenzial) kalkuliert werden. Eine Versichertengemeinschaft kann sich deshalb im Gegensatz zu einem Individuum risikoneutral verhalten.

Anmerkungen

Fast wortidentische Übernahme ohne Kennzeichnung.

Sichter
Agrippina1


[10.] Tn/Fragment 069 21 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 21:32:49 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 21-24
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 6, Zeilen: 18-21
Denn ohne Versicherungsschutz wird den Wirtschaftssubjekten ein Instrument entzogen, wie sie ihre Unsicherheit bezüglich zukünftiger Erfahrungen mindern können. Folglich wird eine produktivere Nutzung von Ressourcen verhindert. Den Wirtschaftssubjekten wird damit ein Instrument entzogen, wie sie ihre Unsicherheit bezüglich zukünftiger Erfahrungen mindern können. Dadurch wird eine produktivere Nutzung von Ressourcen verhindert.
Anmerkungen

Übernahme von 2 Sätzen mit leichten Anpassungen.

Sichter
Agrippina1


[11.] Tn/Fragment 108 09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 09:52:31 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 108, Zeilen: 9-11
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 11, Zeilen: 27-29
Um eine für das Risiko angemessene Prämie berechnen zu können, muss die Wahrscheinlichkeit des Eintritts und das Ausmaß des Schadens für den Versicherer quantifizierbar sein.278

278 Vgl. Berge, T. (2005), S. 23.

2. Um eine für das Risiko angemessene Prämie berechnen zu können, muss die Wahrscheinlichkeit des Eintritts und das Ausmaß des Schadens für den Versicherer quantifizierbar sein.
Anmerkungen

Kurze wörtliche Übernahme.

Sichter
(Sotho Tal Ker), WiseWoman


[12.] Tn/Fragment 111 09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 21:32:44 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 111, Zeilen: 9-14
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 11, Zeilen: 22-26
Eine große Anzahl von Menschen, die einer bestimmten Gefahr ausgesetzt ist, muss eine Gefahrengemeinschaft bilden, in der das Risiko verteilt und diversifiziert wird und der Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit funktioniert. Unter dieser Bedingung kommt ein privates Angebot an Versicherungen dann zustande, wenn die Versicherer in der Lage sind, eine für das Risiko angemessene Prämie erheben zu können.292

292 Vgl. Treischmann, J. S., Hoyt, R. E. und Sommer, D. W. (2005), S. 97.

1. Eine große Anzahl von Menschen, die einer bestimmten Gefahr ausgesetzt ist, muss eine Gefahrengemeinschaft bilden, in der das Risiko verteilt und diversifiziert wird. Unter dieser Bedingung kommt ein privates Angebot an Versicherungen dann zustande, wenn die Versicherer in der Lage sind, eine für das Risiko angemessene Prämie erheben zu können.
Anmerkungen

Identische Übernahme, garniert mit einem kleinen Einschub.

Sichter
Agrippina1


[13.] Tn/Fragment 147 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 21:32:40 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 147, Zeilen: 10-13
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 33, Zeilen: 25-29
Rückversicherer (Zessionäre) fungieren dabei als „Versicherer der Versicherer“,360 d.h. sie haben aufgrund ihrer in der Regel weltweiten Aktivitäten und ihres hohen Kapitalbestandes größere Möglichkeiten, Risiken zu diversifizieren als dies bei einem regional tätigen Versicherer mit einem relativ beschränkten Kapitalbestand der Fall ist.361

360 Vgl. Liebwein, P. (1998), S. 49.

361 Vgl. Geratewohl, K. et al. (1976), S.52 ff. sowie Pfeifer, C. (1999), S. 811 ff.

Rückversicherer (Zessionäre) fungieren als „Versicherer der Versicherer“, d.h. sie haben aufgrund ihrer weltweiten Aktivitäten und ihres hohen Kapitalbestandes größere Möglichkeiten, Risiken zu diversifizieren als dies bei einem regional tätigen Versicherer mit einem relativ beschränkten Kapitalbestand der Fall ist.
Anmerkungen

Mit leichten Anpassungen übernommen.

Sichter
(Sotho Tal Ker), Singulus


[14.] Tn/Fragment 148 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 21:32:36 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 148, Zeilen: 3-6
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 33, Zeilen: 29-30
Rückversicherer können sich ihrerseits bei einem anderen Rückversicherer rückversichern (Retrozession). Die beiden an der Retrozession beteiligten Rückversicherer werden Retrozedent bzw. Retrozessionär genannt. Durch die Retrozession können Risiken weiter diversifiziert werden. Rückversicherer können sich ihrerseits bei einem anderen Rückversicherer rückversichern (Retrozession). Damit können Risiken weiter diversifiziert werden.
Anmerkungen

Die beiden Sätze der Quelle schliessen sich dort direkt an den für Tn/Fragment_147_10 entnommenen Text an.

Sichter
(Sotho Tal Ker), Singulus


[15.] Tn/Fragment 153 18 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 17:55:56 KayH
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 153, Zeilen: 18-23
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 34, Zeilen: 6-11
Die sog. obligatorische Rückversicherung erfasst alle Risiken, die der Erstversicherer (Zedent) auch nach Abschluss des Rückversicherungsvertrages übernimmt. Damit ist das Ausmaß des Risikotransfers auf den Rückversicherer vor Abschluss des Rückversicherungsvertrags unbestimmt, da die Höhe des Risikotransfers wiederum von der Zeichnungspolitik des Erstversicherers vor und während der Laufzeit des Rückversicherungsvertrages abhängt. 2. Die sog. obligatorische Rückversicherung erfasst hingegen alle Risiken, die der Erstversicherer (Zedent) auch nach Abschluss des Rückversicherungsvertrages übernimmt. Damit ist das Ausmaß des Risikotransfers auf den Rückversicherer vor Abschluss des Rückversicherungsvertrags unbestimmt, da die Höhe des Risikotransfers wiederum von der Zeichnungspolitik des Erstversicherers vor und während der Laufzeit des Rückversicherungsvertrages abhängt.
Anmerkungen

1 Wort ausgelassen, alles andere wörtliche Übernahme.

Sichter
Agrippina1


[16.] Tn/Fragment 154 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-12-15 21:23:17 Schumann
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 154, Zeilen: 10-13
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 34, Zeilen: 2-5
Bei der sog. fakultativen Rückversicherung kann ein Rückversicherer vor Abschluss des Rückversicherungsvertrages (Zession) die einzelnen zur Übernahme anstehenden Risiken prüfen, d.h. ein Rückversicherer kann über die Annahme oder Ablehnung jedes einzelnen Risikos selbst entscheiden. 1. Bei der sog. fakultativen Rückversicherung kann ein Rückversicherer vor Abschluss des Rückversicherungsvertrages (Zession) die einzelnen zur Übernahme anstehenden Risiken prüfen, d.h. ein Rückversicherer kann über die Annahme oder Ablehnung jedes einzelnen Risikos selbst entscheiden.
Anmerkungen

Wörtliche Übereinstimmung ohne Kennzeichnung.

Sichter
Agrippina1


[17.] Tn/Fragment 155 13 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-01 18:39:19 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 155, Zeilen: 13-28
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 34, Zeilen: 12-28
Wie bei allen Versicherungsverträgen ergeben sich auch bei einem Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer Moral-Hazard-Probleme. Ein ex-post Moral-Hazard-Problem besteht darin, dass der Erstversicherer die Möglichkeit hat, die Prüfung und Abwicklung von Versicherungsschäden (Abwicklungspolitik) zu beeinflussen.391 Zusätzlich entsteht bei einer obligatorischen Rückversicherung ein ex ante Moral-Hazard-Problem, da der Erstversicherer durch die Auswahl der Risiken (Zeichnungspolitik) Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens für den Rückversicherer nehmen kann.392

Probleme von Adverse Selection können insofern auftreten, wenn der Rückversicherer gegenüber dem Erstversicherer auf die exakte Offenlegung der Zeichnungs- und Abwicklungsbedingungen für Erstversicherungsverträge verzichtet und somit eine asymmetrische Informationslage zwischen den Marktpartnern entsteht. Ein Angebot von einem Rückversicherer, welches in diesem Fall auf die durchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit eines Katastrophenereignisses basiert, wird dann eher von solchen Erstversicherern angenommen, die überdurchschnittliche Risiken unter Vertrag genommen haben, nicht aber von solchen Erstversicherern, die in der Vergangenheit eine vorsich[tige Zeichnungs- und Abwicklungspolitik ausgeübt haben.]


391 Die Schadensabwicklung wird in der Praxis in der Regel vom Erstversicherer durchgeführt, da Letzterer aufgrund seiner Nähe zum Versicherungsnehmer auch über die notwendigen Informationen verfügt. Vgl. Schradin, H. R. (1998), S. 32.

392 In der Praxis wird das ex ante Moral-Hazard-Problem dadurch gemindert, dass der Erstversicherer eine bestimmte Selbstbehaltquote nicht unterschreiten darf.

Wie bei allen Versicherungsverträgen ergeben sich auch bei einem Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer moral-hazard-Probleme. Ein ex-post-moral-hazard-Problem besteht darin, dass der Erstversicherer die Möglichkeit hat, die Prüfung und Abwicklung von Versicherungsschäden (Abwicklungspolitik) zu beeinflussen. Zusätzlich entsteht bei einer obligatorischen Rückversicherung ein ex-ante moralhazard-problem, da der Erstversicherer durch die Auswahl der Risiken (Zeichnungspolitik) Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens für den Rückversicherer nehmen kann.

Adverse-selection Probleme können insofern auftreten, wenn der Rückversicherer gegenüber dem Erstversicherer auf die exakte Offenlegung der Zeichnungs- und Abwicklungsbedingungen für Erstversicherungsverträge verzichtet und somit eine asymmetrische Informationslage zwischen den Marktpartnern entsteht. Ein Angebot von einem Rückversicherer, welches in diesem Fall auf die durchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit eines Katastrophenereignisses basiert, wird dann eher von solchen Erstversicherern angenommen, die überdurchschnittliche Risiken unter Vertrag genommen haben, nicht aber von solchen Erstversicherern, die in der Vergangenheit eine vorsichtige Zeichnungs- und Abwicklungspolitik ausgeübt haben.

Anmerkungen

Wörtliche Übernahme ohne jede Eigenleistung (abgesehen von zwei ergänzenden Fußnoten) oder Kennzeichnung.

Sichter
Agrippina1


[18.] Tn/Fragment 156 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-01 18:39:51 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 156, Zeilen: 1-3
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 34, Zeilen: 23-30
[Ein Angebot von einem Rückversicherer, welches in diesem Fall auf die durchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit eines Katastrophenereignisses basiert, wird dann eher von solchen Erstversicherern angenommen, die überdurchschnittliche Risiken unter Vertrag genommen haben, nicht aber von solchen Erstversicherern, die in der Vergangenheit eine vorsich]tige Zeichnungs- und Abwicklungspolitik ausgeübt haben. Regelmäßig wiederkehrende Geschäftsbeziehungen zwischen Erst- und Rückversicherern können jedoch helfen, diese Adverse-Selection-Probleme zu vermindern.393

393 In diesem Zusammenhang wird deutlich, warum die Rückversicherungsunternehmen langfristige Geschäftsbeziehungen zu den Erstversicherer unterhalten. Zum einen hilft dies, der Adverse Selection entgegenzuwirken. Zum anderen gewährleistet die langfristige Kundenbindung den Risikoausgleich in der Zeit.

Ein Angebot von einem Rückversicherer, welches in diesem Fall auf die durchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit eines Katastrophenereignisses basiert, wird dann eher von solchen Erstversicherern angenommen, die überdurchschnittliche Risiken unter Vertrag genommen haben, nicht aber von solchen Erstversicherern, die in der Vergangenheit eine vorsichtige Zeichnungs- und Abwicklungspolitik ausgeübt haben. Regelmäßig wiederkehrende Geschäftsbeziehungen zwischen Erst- und Rückversicherern können jedoch helfen, diese adverse-selection-Probleme zu vermindern.
Anmerkungen

Fortsetzung von Tn/Fragment_155_13

Sichter
Agrippina1


[19.] Tn/Fragment 237 15 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 21:32:32 Hindemith
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 237, Zeilen: 15-17
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 36, Zeilen: 22-25
So kann einerseits eine Katastrophenanleihe so ausgestaltet sein, dass im Falle einer Katastrophe der Nominalbetrag dieser Anleihe zurückgezahlt wird, die Verzinsung auf diese Anleihe aber entfällt [bzw. vermindert wird (Coupon-at-risk-bonds).] So kann einerseits eine Katastrophenanleihe so ausgestaltet sein, dass im Falle einer Katastrophe der Nominalbetrag dieser Anleihe zurückgezahlt wird, die Verzinsung auf diese Anleihe aber entfällt oder vermindert wird (Coupon-at-risk-bonds).
Anmerkungen

Beginn der Übernahme, die sich in Tn/Fragment_238_01 fortsetzt.

Sichter
Agrippina1


[20.] Tn/Fragment 238 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-01 17:10:25 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 238, Zeilen: 1-6
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 36, Zeilen: 24-30
[So kann einerseits eine Katastrophenanleihe so ausgestaltet sein, dass im Falle einer Katastrophe der Nominalbetrag dieser Anleihe zurückgezahlt wird, die Verzinsung auf diese Anleihe aber entfällt] bzw. vermindert wird (Coupon-at-risk-bonds). Andererseits kann eine Katastrophenanleihe auch so konstruiert werden, dass im Falle einer Katastrophe die Rückzahlung des Nominalbetrags vermindert oder zeitlich verzögert wird oder gar ganz entfällt (principal-at-risk-bonds). In beiden Fällen erhalten die Kapitalgeber im Gegenzug dazu Verzinsungen, die erheblich über der Verzinsung einer risikofreien Kapitalanlage - z.B. LIBOR604 - liegen.

604 LIBOR = London Interbank Offered Rate (Zinssatz für Tagesgeld im Interbanken-Handel) am Finanzplatz London.

So kann einerseits eine Katastrophenanleihe so ausgestaltet sein, dass im Falle einer Katastrophe der Nominalbetrag dieser Anleihe zurückgezahlt wird, die Verzinsung auf diese Anleihe aber entfällt oder vermindert wird (Coupon-at-risk-bonds). Andererseits kann eine Katastrophenanleihe auch so konstruiert werden, daß im Falle einer Katastrophe die Rückzahlung des Nominalbetrags vermindert oder zeitlich verzögert wird oder gar ganz entfällt (principal-at-risk-bonds). In beiden Fällen erhalten die Kapitalgeber im Gegenzug dazu Verzinsungen, die erheblich über der Verzinsung einer risikofreien Kapitalanlage - z.B. LIBOR27 - liegen.

27 LIBOR = London Interbank Offered Rate (Zinssatz für Tagesgeld im Interbanken-Handel) am Finanzplatz London.

Anmerkungen

Wortgleiche Übereinstimmung inklusive Fußnote.

Sichter
Agrippina1


[21.] Tn/Fragment 320 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-01 18:40:37 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 320, Zeilen: 2-29
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 37, Zeilen: 1-26
Gegenüber den Instrumenten der Selbstfinanzierung und Rückversicherung hat der Risikotransfer via Katastrophenanleihen den entscheidenden Vorteil, dass der Erstversicherer kein Kreditrisiko tragen muss. Während ein Rückversicherungsvertrag zum Beispiel lediglich ein Versprechen ist, den Versicherer im Fall eines Katastropheneintritts mit zusätzlichem Kapital zu versorgen, ist das Kapital, das in eine Katastrophenanleihe investiert wurde, völlig frei von anderen Forderungen und kann lediglich dazu verwendet werden, dem Versicherer im Falle einer Katastrophe neues Kapital zuzuführen.819

Genau dieser Umstand führt jedoch dazu, dass im Gegenzug einer Emission von Katastrophenanleihen ein mehr oder weniger hoher Kapitalbetrag völlig liquide angelegt werden muss – und zwar vollkommen unabhängig davon, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Katastrophe eintritt. Für Principal-at-Risk-Bonds gilt dies noch mehr als für Coupon-at-Risk-Bonds, da in der letztgenannten Form von Katastrophenanleihen nur der Kapitalzuwachs zur Kompensation von Katastrophenschäden verwendet werden kann. Die Notwendigkeit einer liquiden Kapitalanlage führt zu entsprechend hohen Opportunitätskosten in Form von Renditeverzichten gegenüber weniger liquiden Anlagen und führt letztlich dazu, dass Katastrophenanleihen relativ teure Instrumente des Risikotransfers sind.

In der Praxis werden Katastrophenanleihen meist nicht von Versicherungsunternehmen selbst, sondern von deren selbständigen Ausgründungen – so genannten „Special Purpose Reinsurer“ (SPR) oder „Special Purpose Vehicle“ (SPV) – vorgenommen. Das von Investoren eingezahlte Nominalkapital aus der Emission von Cat Bonds wird dabei in risikolose Staatsanleihen investiert. Die Einkünfte aus diesen Anlagen werden zusammen mit der vereinnahmten Rückversicherungsprämie an die Investoren ausbezahlt, sofern das ex ante definierte Katastrophenereignis während der Risk Period nicht eintritt.

Die SPR/SPV sind meist als Offshore-Gesellschaften unter steuerbegünstigten Bedingungen tätig.820 Damit können die Opportunitätskosten der hohen Liquidität des Kapi[tals zunächst etwas verringert werden.]


819 Vgl. Richter, A. (2004), S. 10.

820 Vgl. Nell, M. und Richter, A. (2005), S. 326

Gegenüber den Instrumenten der Selbstfinanzierung und Rückversicherung haben Katastrophenanleihen dabei den Vorteil, dass ein Versicherer kein Kredit-Risiko tragen muss. Während ein Rückversicherungsvertrag zum Beispiel lediglich ein Versprechen ist, den Versicherer im Fall eines Katastropheneintritts mit zusätzlichem Kapital zu versorgen, ist das Kapital, das in eine Katastrophenanleihe investiert wurde, völlig frei von anderen Forderungen und kann lediglich dazu verwendet werden, den [sic] Versicherer im Falle einer Katastrophe neues Kapital zuzuführen.28 Genau dieser Umstand führt jedoch dazu, dass im Gegenzug einer Emission von Katastrophenanleihen ein mehr oder weniger hoher Kapitalbetrag völlig liquide angelegt werden muss – und zwar vollkommen unabhängig davon, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Katastrophe eintritt. Für Principal-at-risk-bonds gilt dies noch mehr als für coupon-at-risk-bonds, da in der letztgenannten Form von Katastrophenanleihen nur der Kapitalzuwachs zur Kompensation von Katastrophenschäden verwendet werden kann. Die Notwendigkeit einer liquiden Kapitalanlage führt zu entsprechend hohen Opportunitätskosten in Form von Renditeverzichten gegenüber weniger liquiden Anlagen und führt letztlich dazu, dass Katastrophenanleihen relativ teure Instrumente des Risikotransfers sind.

In der Praxis werden Katastrophenanleihen meist nicht von Versicherungsunternehmen selbst, sondern von deren selbständigen Ausgründungen – so genannten „Special Purpose Reinsurer“ SPR oder „Special Purpose Vehicle“ SPV – vorgenommen. Das von Investoren einbezahlte Nominalkapital aus der Emission von Cat-Bonds wird dabei in praktisch risikolose Anleihen investiert. Die Einkünfte aus diesen Anlagen werden an die Investoren ausbezahlt – sofern kein Katastrophenereignis eintritt. Die SPR/SPV sind meist als Offshore-Gesellschaften unter steuerbegünstigten Bedingungen tätig. Damit können die Opportunitätskosten der hohen Liquidität des Kapitals zunächst etwas verringert werden.


28 Vgl. Richter, A.; Moderne Finanzinstrumente im Rahmen des Katastrophen-Risk-Managements – Basisrisiko versus Ausfallrisiko. Schriftenreihe des Instituts für Versicherungsbetriebslehre an der Universität Hamburg Nr. 3 /2001, S. 10.

Anmerkungen

Großflächige, teilweise wortwörtliche Übernahme ohne Quellennachweis.

Sichter
(Sotho Tal Ker), WiseWoman


[22.] Tn/Fragment 321 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 02:18:29 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 321, Zeilen: 1-33
Quelle: Pfister_2004
Seite(n): 37; 38, Zeilen: 26-32; 8-37
Hinzu kommen jedoch – im Gegensatz zu Rückversicherungsverträgen – noch fixe Transaktionskosten in Form von Kosten für die Emission von Cat Bonds, Kosten für die Errichtung und Unterhaltung des SPR/SPV, Kosten für das Rating der emittierten Wertpapiere usw. hinzu. Je größer das Transaktionsvolumen und je länger die Laufzeit der Anleihen, desto attraktiver wird folglich die Verbriefung von Katastrophenrisiken in Anleihen.

Die Bezugsgröße (bzw. der Trigger), die aus der Sicht der Investoren in Katastrophenanleihen einen Verlust auslöst, kann grundsätzlich unternehmensspezifisch oder marktorientiert definiert werden. Ein unternehmensspezifischer Trigger könnte sich zum Beispiel nach der Höhe der Forderungen der Geschädigten gegenüber der Versicherung bemessen. Ein branchenorientierter Trigger würde sich hingegen zum Beispiel auf die Gesamtsumme der Schäden durch ein Katastrophenereignis, der Gesamtsumme der versicherten Schäden oder Ähnliches beziehen. Alternativ wäre auch ein technischer Parameter, der das Ausmaß einer Katastrophe beschreibt, als Trigger denkbar (sog. parametrischer Trigger). So könnte man beispielsweise bei einem Erdbeben als Katastrophenereignis die Ausprägungen auf der Richter-Skala als Richtgröße dafür verwenden, wie hoch die Auszahlungen des SPR/SPV zu bemessen sind.

Aus Sicht eines Versicherungsunternehmens wären sicherlich unternehmensspezifische Bezugsgrößen vorteilhafter, da dadurch eher eine vollständige Absicherung von Katastrophenrisiken erreichbar wäre. Das Basisrisiko kann in diesem Fall ausgeschlossen werden. Allerdings hätten die Investoren bei der Wahl von unternehmensspezifischen Bezugsgrößen mit Moral-Hazard- und Adverse Selection-Problemen zu kämpfen: Erstens kann die Ausprägung unternehmensspezifischer Bezugsgrößen von den Versicherungsunternehmen selbst beeinflusst werden und zweitens könnten bei der Konstruktion von Katastrophenanleihen etwaige Informationsvorsprünge des Versicherers gegenüber möglichen Investoren in Katastrophenanleihen ausgenutzt werden. Aufgrund der dadurch notwendigen Kosten der Vertragsüberwachung entstehen bei Cat Bonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen zusätzliche Kosten. Anders sieht es hingegen bei branchenorientierten Bezugsgrößen oder parametrischen Parametern aus. Ein Versicherungsunternehmen hat hier keine oder nur eine geringe Möglichkeit, die Bezugsgröße für die Auszahlungen des SPR/SPV zu beeinflussen.

Das Basisrisiko der Versicherer wird dabei unmittelbar davon bestimmt, wie die Bezugsgröße, die bei Eintritt einer Katastrophe eine Zahlung an den Versicherer auslösen [soll, mit der Höhe ihrer eigenen Auszahlungsverpflichtungen korreliert.]

Hinzu kommen jedoch – im Gegensatz zu Rückversicherungsverträgen – noch fixe Transaktionskosten in Form von Kosten für die Emission von Cat-Bonds, Kosten für die Errichtung und Unterhaltung des SPR/SPV, Kosten für das Rating der emittierten Wertpapiere usw. hinzu. Je größer das Transaktionsvolumen und je länger die Laufzeit der Anleihen, desto attraktiver wird folglich die Verbriefung von Katastrophenrisiken in Anleihen. [...]

[S. 38]

Die Bezugsgröße, die aus der Sicht der Investoren in Katastrophenanleihen einen Verlust auslöst (loss trigger), kann grundsätzlich unternehmensspezifisch oder marktorientiert definiert werden. Ein unternehmensspezifischer loss trigger könnte sich zum Beispiel nach der Höhe der Forderungen der Geschädigten gegenüber der Versicherung bemessen. Ein marktorientierter loss trigger würde sich hingegen zum Beispiel auf die Gesamtsumme der Schäden durch ein Katastrophenereignis, der Gesamtsumme der versicherten Schäden oder Ähnliches beziehen. Alternativ wäre auch ein technischer Parameter, der das Ausmaß einer Katastrophe beschreibt, als loss trigger denkbar ( sog. parametrischer Trigger). So könnte man beispielsweise bei einem Erdbeben als Katastrophenereignis die Ausprägungen auf der Richter-Skala als Richtgröße dafür verwenden, wie hoch die Auszahlungen des SPV/SPV [sic!] zu bemessen sind.

Aus Sicht eines Versicherungsunternehmens wären sicherlich unternehmensspezifische Bezugsgrößen vorteilhafter, da dadurch eher eine vollständige Absicherung von Katastrophenrisiken erreichbar wäre. Allerdings hätten Kapitalanleger mit der Wahl von unternehmensspezifischen Bezugsgrößen mit moral-hazard- und adverse-selection Problemen zu kämpfen: Erstens kann die Ausprägung unternehmensspezifischer Bezugsgrößen von den Versicherungsunternehmen selbst beeinflusst werden und zweitens könnten bei der Konstruktion von Katastrophenanleihen etwaige Informationsvorsprünge des Versicherers gegenüber möglichen Investoren in Katastrophenanleihen ausgenutzt werden. Aufgrund der dadurch notwendigen Kosten der Vertragsüberwachung entstehen bei Bonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen dadurch zusätzliche Kosten des Risikotransfers. Anders sieht es hingegen bei marktorientierten Bezugsgrößen oder technischen Parametern aus. Ein Versicherungsunternehmen hat hier keine oder nur eine geringe Möglichkeit die Bezugsgröße für die Auszahlungen des SPR/SPV zu beeinflussen.

Das Basisrisiko der Versicherer wird dabei unmittelbar davon bestimmt, wie die Bezugsgröße, die bei Eintritt einer Katastrophe eine Zahlung an den Versicherer auslösen soll, mit der Höhe ihrer eigenen Auszahlungsverpflichtungen korreliert.

Anmerkungen

Mit Auslassungen und minimaler Änderungen komplett übernommen, ohne Quellenangabe.

Sichter
(WiseWoman), Hindemith


[23.] Tn/Fragment 322 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 21:33:02 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 322, Zeilen: 1-31
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 38;39;40, Zeilen: 37-38; 1-12,17-26; 11-22
Die Übertragung eines Risikos ist deshalb umso weniger möglich, je mehr sich die Struktur eines unternehmensspezifischen Risikoportfolios von der Struktur des Risikos entfernt, wie es durch eine marktorientierte Bezugsgröße oder einen parametrischen Parameter festgelegt wird. Die Vermeidung von Problemen aus Moral Hazard- und Adverse-Selection-Verhalten steht damit in einem umgekehrten Verhältnis zum Basisrisiko eines Versicherers. Und je höher das verbleibende Basisrisiko für den Versicherer ist, desto größer wird die Notwendigkeit, mögliche Schäden zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Das Basisrisiko des Versicherers im Zusammenhang mit Katastrophenbonds, die branchenorientierte Bezugsgrößen oder parametrische Parameter als Trigger verwenden, kann jedoch ohne Inkaufnahme von Moral-Hazard-Problemen reduziert werden, wenn parametrische Indizes als Trigger vereinbart werden.

Aus Investorensicht besteht ein Vorteil von Katastrophenbonds mit einer branchenorientierten Bezugsgröße oder einem parametrischen Parameter darin, dass sie gegenüber Katastrophenbonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen Standardisierungsvorteile bieten. Bei Bonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen müssen Investoren die Risiken dieser Bonds jeweils getrennt nach den unterschiedlichen Bezugsgrößen analysieren. Bei Cat Bonds mit marktorientierten Bezugsgrößen oder technischen Parametern müssen sie hingegen nur das Risiko verstehen, welches mit einem aggregierten Index verbunden ist. Marktorientierte Bezugsgrößen von Katastrophenbonds schaffen also hier den Vorteil, dass die Transaktionskosten des Risikotransfers geringer bleiben.

Gegen eine hohe Nachfrage nach Katastrophenanleihen könnte sprechen, dass es derzeit im Gegensatz zu entsprechenden Produkten im Finanzbereich noch keine eindeutige Bewertungsformel gibt. Die vorhandenen kapitalmarktheoretischen Bewertungsmodelle setzen meist eine Normalverteilung der Auszahlungswahrscheinlichkeiten von Finanzprodukten voraus. Die Anwendung eines solchen Modells scheidet jedoch im Falle von low frequency/high severity-Risiken aus.821 Folglich sind Investitionen in Cat Bonds mit einem höheren Maß an Ungewissheit verbunden als Investitionen in konventionelle Produkte aus dem Finanzbereich. Unter der Annahme, dass Portfolio-Manager selbst risikoavers sind, werden Cat Bond-Risiken aufgrund ihrer höheren [Ungewissheit deshalb nur dann übernommen, wenn mit ihnen im Vergleich zu konventionellen Produkten eine ungleich höhere Verzinsung in Aussicht gestellt wird.]


821 Vgl. Berge, T. (2005), S. 164 f.

Die Übertragung eines Risikos ist deshalb umso weniger möglich, je mehr sich die

[S. 39]

Struktur eines unternehmensspezifischen Risikoportfolios von der Struktur des Risikos entfernt, wie es durch eine marktorientierte Bezugsgröße oder einen technischen Parameter festgelegt wird. Die Vermeidung von Problemen aus moralhazard- und adverse-selection-Verhalten steht damit in einem umgekehrten Verhältnis zum Basisrisiko eines Versicherers. Und je höher das verbleibende Basisrisiko, desto größer wird die Notwendigkeit, Risiken selbst zu versichern oder finanzieren zu können.

Das Basisrisiko des Versicherers im Zusammenhang mit Katastrophenbonds, die marktorientierte Bezugsgrößen oder technische Parameter als loss trigger verwenden, kann jedoch ohne Inkaufnahme von moral-hazard-Problemen reduziert werden, wenn Versicherer verschiedene Katastrophenbonds mit unterschiedlich konstruierten loss triggern für die Erweiterung ihrer Deckungskapazität nutzen. [...]

Aus Investorensicht besteht ein weiterer Vorteil von Katastrophenbonds mit einer marktorientierten Bezugsgröße oder einem technischen Parameter darin, dass sie gegenüber Katastrophenbonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen Standardisierungsvorteile bieten. Bei Bonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen müssen Investoren die Risiken dieser Bonds jeweils getrennt nach den unterschiedlichen Bezugsgrößen analysieren. Bei Bonds mit marktorientierten Bezugsgrößen oder technischen Parametern müssen sie hingegen nur das Risiko verstehen, welches mit einem aggregierten Index verbunden ist. Marktorientierte Bezugsgrößen von Katastrophenbonds schaffen also hier den Vorteil, dass die Transaktionskosten des Risikotransfers geringer sind.31 [...]

[S. 40]

Gegen eine hohe Nachfrage nach Katastrophenanleihen könnte sprechen, dass es derzeit im Gegensatz zu entsprechenden Produkten im Finanzbereich noch keine eindeutige Bewertungslogik gibt. Kapitalmarktheoretische Modelle, welche Portfolio-Manager zur Beurteilung von Angeboten verwenden, setzen dabei jedoch eine Normalverteilung der Auszahlungswahrscheinlichkeiten von Finanzprodukten voraus. Die Anwendung eines solchen Modells scheitert jedoch im Falle von low-frequency-hig-severity-Risiken [sic] und deshalb sind Investitionen in Cat-Bonds mit einem höheren Maß an Ungewissheit verbunden als Investitionen in konventionelle Produkte aus dem Finanzbereich. Unter der Annahme, dass Portfolio-Manager selbst risikoavers sind, werden Cat-Risiken aufgrund ihrer höheren Ungewissheit deshalb nur dann übernommen, wenn mit ihnen im Vergleich zu konventionellen Produkten eine ungleich höhere Verzinsung in Aussicht gestellt wird.


31 Vgl. Richter , A.; Moderne Finanzinstrumente im Rahmen des Katastrophen-Risk-Managements – Basisrisiko versus Ausfallrisiko. Schriftenreihe des Instituts für Versicherungsbetriebslehre an der Universität Hamburg, Nr. 3 /2001, S. 8.

Anmerkungen

Großflächige Übernahme mit leichten Änderungen, ohne Quellenangabe.

Sichter
(WiseWoman) Agrippina1


[24.] Tn/Fragment 323 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-30 15:23:21 Plagin Hood
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 323, Zeilen: 1-4
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 40, Zeilen: 19-24
[Unter der Annahme, dass Portfolio-Manager selbst risikoavers sind, werden Cat Bond-Risiken aufgrund ihrer höheren] Ungewissheit deshalb nur dann übernommen, wenn mit ihnen im Vergleich zu konventionellen Produkten eine ungleich höhere Verzinsung in Aussicht gestellt wird. Mit diesem „Sicherheitszuschlag“ kann ein Ausgleich zu den besser einschätzbaren Risiken auf die Produkte aus dem Finanzbereich geschaffen werden. Unter der Annahme, dass Portfolio-Manager selbst risikoavers sind, werden Cat-Risiken aufgrund ihrer höheren Ungewissheit deshalb nur dann übernommen, wenn mit ihnen im Vergleich zu konventionellen Produkten eine ungleich höhere Verzinsung in Aussicht gestellt wird. Mit diesem „Sicherheitszuschlag“ kann ein Ausgleich zu den besser einschätzbaren Risiken auf die Produkte aus dem Finanzbereich geschaffen werden.
Anmerkungen

Forsetzung von Tn/Fragment_322_01

Sichter
Agrippina1


[25.] Tn/Fragment 325 04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-29 23:52:49 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Agrippina1
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 325, Zeilen: 4-17
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 41, Zeilen: 4-18
Allgemein stellen Optionsgeschäfte Verträge dar, die das Recht verbriefen, bestimmte Mengen von vertretbaren Sachen oder synthetischen Werten (Basisobjekte) zu einem vereinbarten Preis (Basispreis, Ausübungspreis) zu erwerben oder zu verkaufen.823 Für dieses Recht zahlt der Käufer eine Optionsprämie. Kaufoptionen beinhalten das Recht, ein Basisobjekt zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Sie werden Calls genannt. Verkaufsoptionen beinhalten das Recht, ein Basisobjekt zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Sie heißen Puts. Optionen können dabei entweder zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit ausgeübt werden (amerikanische Optionen) oder nur am Ende einer Laufzeit (europäische Optionen).824

Versicherungsoptionen sind Optionen, deren Basisobjekte Katastrophen sind.825 Im Gegensatz zu Optionen auf Aktien und Anleihen sind Geschäfte mit diesen Basisobjekten aber lediglich fiktiv: Erdbeben, Überschwemmungen, Flugzeugabstürze oder andere Katastrophen können nicht wie Aktien oder Anleihen physikalisch über den Markt gehandelt werden.


823 Vgl. Hull, C. (2003), S. 6.

824 Der Name „amerikanische“ bzw. „europäische“ Optionen bezieht sich nicht auf den Börsenplatz, wo diese Optionen gehandelt werden. Vgl. Hull, C. (2003), S. 6.

825 Vgl. Hull, C. (2003), S. 682 f

Allgemein stellen Optionsgeschäfte Verträge dar, die das Recht verbriefen, bestimmte Mengen von vertretbaren Sachen oder synthetischen Werten (Basisobjekte) zu einem vereinbarten Preis (Basispreis, Ausübungspreis) zu erwerben oder zu verkaufen. Für dieses Recht zahlt der Käufer eine Optionsprämie.

Kaufoptionen beinhalten das Recht, ein Basisobjekt zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Sie werden Calls genannt. Verkaufsoptionen beinhalten das Recht, ein Basisobjekt zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Sie heißen Puts. Optionen können dabei entweder zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit ausgeübt werden (amerikanische Optionen) oder nur am Ende einer Laufzeit (europäische Optionen).

Katastrophenoptionen sind Optionen, deren Basisobjekte Katastrophen sind. Im Gegensatz zu Optionen auf Aktien und Anleihen sind Geschäfte mit diesen Basisobjekten aber lediglich fiktiv: Erdbeben, Überschwemmungen, Flugzeugabstürze oder andere Katastrophen können nicht wie Aktien oder Anleihen physikalisch über den Markt gehandelt werden.

Anmerkungen

Identisch mit Ausnahme eines Wortes ("Versicherungsoptionen" statt "Katastrophenoptionen") und der Fußnoten.

Sichter
(Aggrippina1), Singulus


[26.] Tn/Fragment 326 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-01 18:44:59 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Agrippina1
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 326, Zeilen: 1-23
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 41, 42, Zeilen: 18-28, 1-17
Glattstellungen827 von Katastrophenoptionen sind folglich nicht durch Erfüllung des Basisgeschäftes, sondern nur durch entsprechende Gegengeschäfte möglich.828 Eine Abrechnung am Ende der Laufzeit einer Option kann folglich nur als Barausgleich (cash settlement) stattfinden.829

Ein Call auf ein Katastrophenereignis berechtigt den Käufer dieser Option, einen Betrag zu verlangen, der dem Verlust durch den Eintritt eines Katastrophenereignisses - oder einem Anteil dessen - entspricht.830 Somit können Katastrophenschäden durch eine bedingte Zahlung von Fremdkapital an den Käufer von Optionen vollständig oder anteilig finanziert werden. Der Verkäufer dieser Option trägt daher das Risiko einer Katastrophe. Damit entspricht diese Konstruktion des Risikotransfers einer Finanzierung von Katastrophenschäden durch Cat Bonds, bei denen die Rückzahlung des Nominalbetrags bei Eintritt einer Katastrophe entfällt. Anders als bei solchen principal-at-risk Cat Bonds wird ein Investor für die Übernahme des Risikos jedoch nicht über eine überdurchschnittliche Verzinsung auf das eingesetzte Kapital entschädigt, sondern über den Erlös, den dieser beim Verkauf dieser Option erzielt. Letztlich spiegelt der Erlös aus dem Verkauf der Option dann das Risiko des Investors über die (Rest-) Laufzeit der Option wider.831

Ebenfalls lassen sich mit Call-Optionen Rückversicherungsverträge nachbilden.832 Der Verkäufer einer solchen Option setzt sich dabei in die Rolle eines Rückversicherers, der bei Eintritt einer Katastrophe den Erstversicherer, den Käufer dieser Option, zu kompensieren hat. Neben großen Fondsgesellschaften, die Möglichkeiten zur Diversifikation ihrer Portfoliorisiken suchen,833 können Verkäufer von Call-Optionen beispielsweise Baugesellschaften sein, für die mit dem Eintritt eines Katastrophenereig[nisses neue Aufträge verbunden sind und ein Ausbleiben von Katastrophen eher ein Nachteil bedeutet.834]


827 Glattstellen einer Position (Schließung einer Position, closing out a position): Eine offene Position wird dadurch geschlossen (glattgestellt), dass man ein kongruentes Gegengeschäft eingeht.

828 Vgl. Strube, M. (2001), S. 27.

829 Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung kein Erwerb beziehungsweise Verkauf des Basisobjekts statt. Stattdessen wird einfach der Differenzbetrag zwischen dem fixierten Preis (= Basispreis) und dem aktuellen Marktwert ermittelt.

830 Vgl. Strube, M. (2001), S. 27.

831 Vgl. White, R. R. (2001), S. 324

832 Zu den verschiedenen Hedging-Strategien mit Versicherungsoptionen, vgl. O’Brien, T. (1997), S. 153 ff.

833 Die Risiken aus Versicherungsderivaten sind in der Regel nicht mit anderen Risiken im Portfolio korreliert. Dies ermöglicht eine Diversifikation im Portfolio. Vgl. White, R. R. (2001), S. 324.

[834 Eine neue und ziemlich erfolgreiche Art von Versicherungsderivaten stellen die Wetterderivate dar, mit denen der Optionsinhaber sich vor für sein Geschäft ungünstigen Wettereinflüssen schützen kann (z.B. Energieversorger vor zu warmen Wintern oder Betreiber von Ski-Ressorts vor zu wenig Schnee usw.). Vgl. Brockett, P. L., Wang, M. und Yang, C. (2005), S. 128 f.]

[Seite 41]

Glattstellungen33 von Katastrophenoptionen sind folglich nicht durch Erfüllung des Basisgeschäftes, sondern nur durch entsprechende Gegengeschäfte möglich. Eine Abrechnung am Ende der Laufzeit einer Option kann folglich nur als Barausgleich (cash settlement) stattfinden.34

Ein Call auf ein Katastrophenereignis berechtigt folglich dem [sic] Käufer dieser Option einen Betrag zu verlangen, der dem Verlust durch den Eintritt eines Katastrophenereignisses - oder einem Anteil dessen - entspricht. Dadurch können Katastrophenschäden durch eine bedingte Zahlung von Fremdkapital an den Käufer von Optionen vollständig oder anteilig finanziert werden. Anders als beim Instrument der Selbstfinanzierung dient jedoch der volle Nominalwert dieser

[Seite 42]

Zahlung zur Finanzierung von Katastrophenschäden. Der Verkäufer dieser Option trägt daher vollständig das Risiko einer Katastrophe. Damit entspricht diese Konstruktion eines Risikotransfers einer Finanzierung von Katastrophenschäden durch Cat-Bonds, bei denen die Rückzahlung des Nominalbetrags bei Eintritt einer Katastrophe entfällt. Anders als bei solchen principal-at-risk-Cat-Bonds wird ein Investor für die Übernahme des Risikos jedoch nicht über eine überdurchschnittliche Verzinsung auf das eingesetzte Kapital entschädigt, sondern über den Erlös, den dieser beim Verkauf dieser Option erzielt. Letztlich spiegelt der Erlös aus dem Verkauf der Option dann das Risiko des Investors über die (Rest-) Laufzeit der Option wider.

Ebenfalls lassen sich mit Call-Optionen Rückversicherungsverträge nachbilden. Der Verkäufer einer solchen Option setzt sich dabei in die Rolle eines Rückversicherers, der bei Eintritt einer Katastrophe den Erstversicherer, den Käufer dieser Option, zu kompensieren hat. Neben großen Fondsgesellschaften, die Möglichkeiten zur Diversifikation ihrer Portfolio-Risiken suchen, können Verkäufer von Call-Optionen beispielsweise Baugesellschaften sein, für die mit dem Eintritt eines Katastrophenereignisses neue Aufträge verbunden sind und ein Ausbleiben von Katastrophen eher ein Nachteil bedeutet.


33 Glattstellen einer Position (Schließung einer Position, closing out a position): Eine offene Position wird dadurch geschlossen (glattgestellt), dass man ein kongruentes Gegengeschäft eingeht.

34 Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung kein Erwerb beziehungsweise Verkauf des Basisobjekts statt. Stattdessen wird einfach der Differenzbetrag zwischen dem fixierten Preis ( = Basispreis) und dem aktuellen Marktwert ermittelt.

Anmerkungen

Fortsetzung der fast vollständigen ungekennzeichneten Übernahme von der Vorseite.

Sichter
(Aggrippina1), Singulus


[27.] Tn/Fragment 327 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-01 18:46:37 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 327, Zeilen: 1-9
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 42,43, Zeilen: 17-22, 29; 1-3
[Neben großen Fondsgesellschaften, die Möglichkeiten zur Diversifikation ihrer Portfoliorisiken suchen,833 können Verkäufer von Call-Optionen beispielsweise Baugesellschaften sein, für die mit dem Eintritt eines Katastrophenereig]nisses neue Aufträge verbunden sind und ein Ausbleiben von Katastrophen eher ein Nachteil bedeutet.834 Darüber hinaus können Versicherer Call-Optionen anbieten, wenn deren Deckungskapazität nicht ausgeschöpft ist.835

Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung von Katastrophenschäden sind Puts. Bei diesem Instrument wird bei Eintritt eines Katastrophenereignisses die Möglichkeit genutzt, Eigenkapitalanteile zu einem vorher festgelegten Basispreis zu verkaufen. Die Übernahme des Risikos, dass der vor einem möglichen Katastrophenereignis festgelegte Basispreis den Wert der Eigenkapitalanteile nach Eintritt dieses Ereignisses übersteigt, wird durch den Erlös aus dem Verkauf der Put-Option vergütet.


[833 Die Risiken aus Versicherungsderivaten sind in der Regel nicht mit anderen Risiken im Portfolio korreliert. Dies ermöglicht eine Diversifikation im Portfolio. Vgl. White, R. R. (2001), S. 324.]

834 Eine neue und ziemlich erfolgreiche Art von Versicherungsderivaten stellen die Wetterderivate dar, mit denen der Optionsinhaber sich vor für sein Geschäft ungünstigen Wettereinflüssen schützen kann (z.B. Energieversorger vor zu warmen Wintern oder Betreiber von Ski-Ressorts vor zu wenig Schnee usw.). Vgl. Brockett, P. L., Wang, M. und Yang, C. (2005), S. 128 f.

835 Weitere Anwendungsbeispiele, vgl. Strube, M. (2001) sowie Wagner, F. (1997).

[Seite 42]

Neben großen Fondsgesellschaften, die Möglichkeiten zur Diversifikation ihrer Portfolio-Risiken suchen, können Verkäufer von Call-Optionen beispielsweise Baugesellschaften sein, für die mit dem Eintritt eines Katastrophenereignisses neue Aufträge verbunden sind und ein Ausbleiben von Katastrophen eher ein Nachteil bedeutet. Darüber hinaus können Versicherer Call-Optionen anbieten, wenn deren Deckungskapazität nicht ausgeschöpft ist.35

Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung von Katastrophenschäden sind Puts. Bei diesem Instrument wird bei Eintritt eines Katastrophenereignisses die Möglichkeit genutzt, Eigenkapitalanteile zu einem vorher festgelegten Basispreis zu verkaufen. [...] Die Übernahme des Risikos, dass der vor

[Seite 43]

einem möglichen Katastrophenereignis festgelegte Basispreis den Wert der Eigenkapitalanteile nach Eintritt dieses Ereignisses übersteigt, wird letztlich ebenfalls durch den Erlös aus dem Verkauf dieser Option widergespiegelt.


35 Theoretische Aufarbeitungen mit vielen Anwendungsbeispielen finden sich bei Becker, H.A., Bracht, A.; Katastrophen- und Wetterderivate. Finanzinnovationen auf der Basis von Naturkatastrophen und Wettererscheinungen. Wien 1999. Strube, M.; Alternativer Risikotransfer von Katastrophenrisiken. Die Rückversicherung mit Anleihen und börsengehandelten Optionen im Vergleich. Wiesbaden 2001. Wagner, F.; Risk Securitization als alternatives Mittel des Risikotransfers von Versicherungsunternehmen, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, Heft 86, S. 511 –552, 1997. Hommel, U.; Katastrophenoptionen. Ein neues Instrument für das Management von Versicherungsrisiken. Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Heft 4, S. 211- 214, 1998.

Anmerkungen

Fortsetzung von Tn/Fragment_326_01

Sichter
Agrippina1


[28.] Tn/Fragment 327 11 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-01 18:47:27 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 327, Zeilen: 11-26
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 43, Zeilen: 4-18
Genauso wie bei Katastrophenanleihen und Rückversicherungsverträgen stellt sich auch bei Optionen auf Katastrophenereignisse die Frage nach der jeweiligen Bezugsgröße (Trigger), d.h. danach, wie der Eintritt einer Katastrophe definiert wird. Wenn Bezugsgrößen, die einen Put oder einen Call auslösen, unternehmensspezifisch gewählt werden – zum Beispiel nach der Höhe der Forderungen der Geschädigten gegenüber einem Versicherungsunternehmen – dann könnte dies ähnlich wie bei Cat Bonds ein Moral-Hazard-Verhalten bewirken, weil die Versicherungsunternehmen selbst als Inhaber von Puts und Calls Einfluss auf die Höhe dieser Forderungen nehmen könnten.

Wird umgekehrt eine unternehmensunabhängige Bezugsgröße gewählt, so verbleibt für das risikotransferierende Unternehmen ein Basisrisiko, sofern die unternehmensspezifische Struktur des Risikos von der Struktur des Risikos abweicht, welches durch die Bezugsgröße der Optionen festgelegt ist. Darüber hinaus beinhalten Optionen auf Katastrophenereignisse - im Gegensatz zu Katastrophenanleihen - genauso wie die traditionelle Rückversicherungskontrakte ein Kreditrisiko (bzw. Ausfallrisiko): Es kann nämlich vorkommen, dass gerade zu dem Zeitpunkt, an dem Kapital zur Scha[densabwicklung benötigt wird, der Kapitalgeber insolvent wird.836]


[836 Zu dem Themenkomplex Basisrisiko und Ausfallrisiko vgl. die Ausführungen im Abschnitt 4.4.1.]

Genauso wie bei Katastrophenanleihen und Rückversicherungsverträgen stellt sich auch bei Optionen auf Katastrophenereignisse die Frage nach der jeweiligen Bezugsgröße, d.h. danach, wie der Eintritt einer Katastrophe definiert wird. Wenn Bezugsgrößen, die ein Put oder Call auslösen, unternehmensspezifisch gewählt werden – zum Beispiel nach der Höhe der Forderungen der Geschädigten gegenüber einer Versicherung – dann könnte dies ein moral-hazard-Verhalten bewirken, weil die Versicherungen selbst als Inhaber von Puts und Calls Einfluß auf die Höhe dieser Forderungen nehmen können. Wird umgekehrt eine unternehmensunabhängige Bezugsgröße gewählt, so verbleibt insofern ein Basisrisiko, wie die unternehmensspezifische Struktur des Risikos von der Struktur des Risikos entfernt ist, welches durch die Bezugsgröße der Optionen festgelegt ist. Darüber hinaus beinhalten Optionen auf Katastrophenereignisse - im Gegensatz zu Katastrophenanleihen - genauso wie traditionelle Rückversicherungskontrakte ein Kreditrisiko: Gerade zu dem Zeitpunkt, an dem Kapital benötigt wird, kann der Kapitalgeber insolvent sein.
Anmerkungen

Großteils wörtliche Übereinstimmung

Sichter
Agrippina1


[29.] Tn/Fragment 328 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-01 18:48:01 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Agrippina1
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 328, Zeilen: 1-23
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 43, Zeilen: 17-38
[Es kann nämlich vorkommen, dass gerade zu dem Zeitpunkt, an dem Kapital zur Scha]densabwicklung benötigt wird, der Kapitalgeber insolvent wird.836 Bei börsengehandelten Versicherungsderivaten ist dieses Kreditrisiko jedoch aus zwei Gründen weitaus geringer.
  • Zum einen kann die erforderliche Deckungskapazität zur Finanzierung von Katastrophenschäden in sehr kleine Teile gestückelt werden, und die daraus entstehende Vielzahl von Optionen kann mit entsprechend vielen Marktpartnern gehandelt werden. Dadurch lässt sich das Kreditrisiko der Versicherungsoptionen diversifizieren und atomisieren.
  • Zum anderen steht die Börsenorganisation als ein Intermediär zwischen den Marktpartnern, welche für die sichere Ausführung der Optionsgeschäfte bürgen kann.

Als Voraussetzung für einen Börsenhandel bedarf es jedoch einer Standardisierung dieser Geschäfte.837 Damit wird es den potentiellen Nachfragern dieser Optionen ermöglicht, ihre Informationskosten über das Risiko dieser Optionen zu senken. Beides zusammen - verringertes Kreditrisiko und geringe Informationskosten – machen börsengehandelte Optionen für einen Handel erst attraktiv und können damit zu einem starken Zustrom von Deckungskapazitäten führen.838

An den einschlägigen Börsenplätzen werden zum Beispiel nur solche Katastrophenoptionen gehandelt, deren Bezugsgrößen sich an einem bestimmten aggregierten Maßstab orientieren. So sind alle Katastrophenoptionen, die an der Chicago Board of Trade (CBOT) gehandelt werden, an bestimmte normierte Schadenindizes gebunden, welche – regional differenziert – versicherte Katastrophenschäden in den USA erfassen.839 Diese Schadenindizes werden von der Firma Property Claims Service840 (PCS) [erstellt].


836 Zu dem Themenkomplex Basisrisiko und Ausfallrisiko vgl. die Ausführungen im Abschnitt 4.4.1.

837 Vgl. CBOT (1995), S. 1.

838 Manche Autoren sind der Meinung, dass der bisher ausbleibende Erfolg der Versicherungsderivate darauf zurückzuführen ist, dass diese nicht genug standardisiert sind. Vgl. White, R. R. (2001), S. 325.

839 Vgl. Durrer, A. (1996), S. 9 ff.

840 PCS ist eine Tochtergesellschaft der American Insurance Service Group, Inc., die als eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht der Versicherungswirtschaft statistische Daten zur Verfügung stellt. Seit 1949 schätzt PCS die durch Katastrophenereignisse verursachten Schäden. Jedes als Katastrophe definierte Ereignis erhält zur einfachen Identifikation eine Seriennummer. Vgl. CBOT (1995), S. 11. sowie Canter, M. S. et al. (1996), S. 91 f.

Gerade zu dem Zeitpunkt, an dem Kapital benötigt wird, kann der Kapitalgeber insolvent sein.

Bei börsengehandelten Optionen ist dieses Kreditrisiko jedoch aus zwei Gründen weitaus geringer. Erstens kann die erforderliche Deckungskapazität zur Finanzierung von Katastrophenschäden in sehr kleine Teile gestückelt werden und die daraus entstehende Vielzahl von Optionen kann mit entsprechend vielen Marktpartnern gehandelt werden. Dadurch lässt sich das Kreditrisiko für die Ausführung der Optionen diversifizieren. Zum Zweiten steht die Börsenorganisation als ein Intermediär zwischen den Marktpartnern, welche für die Ausführung der Optionsgeschäfte bürgen kann.

Als Voraussetzung für einen Börsenhandel bedarf es jedoch einer Standardisierung dieser Geschäfte. Damit wird es den potenziellen Nachfragern dieser Optionen ermöglicht, ihre Informationskosten über das Risiko dieser Optionen zu senken. Beides zusammen - verringertes Kreditrisiko und geringe Informationskosten – machen börsengehandelte Optionen für einen Handel erst attraktiv und können damit zu einem starken Zustrom von Deckungskapazitäten führen. Diesbezügliche Börsen handeln zum Beispiel nur solche Katastrophenoptionen, deren Bezugsgrößen sich an einem bestimmten aggregierten Maßstab orientieren. So sind alle Katastrophenoptionen, die an der Chicago Board of Trade (CBOT) gehandelt werden, an bestimmte normierte Schadenindizes gebunden, welche - regional differenziert - versicherte Katastrophenschäden in den USA erfassen. Diese Schadenindizes werden von der Firma PCS (Property Claims Service) erstellt.

Anmerkungen

Wie zuvor wird die Seite größtenteils wörtlich aus der Quelle übernommen, ohne Kennzeichnung.

Sichter
Sotho Tal Ker


[30.] Tn/Fragment 329 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-30 19:27:52 Klicken
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Agrippina1
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 329, Zeilen: 1-26
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 44, Zeilen: 1-23
Daraus leitet sich der Name der an dieser Börse gehandelten Optionen ab: PCS-Optionen.

An einer anderen Börse, der Bermuda Commodities Exchange, werden Optionen gehandelt, deren ebenfalls regional differenzierte Bezugsgrößen sich an dem Guy Carpenter Catastrophe Index (GCCI) orientieren. Entsprechend werden dort GCCI-Optionen gehandelt.

Mit der Standardisierung der Optionsgeschäfte sind verschiedene Folgen verbunden. Zunächst orientiert sich die Bezugsgröße an einem aggregierten Index, ist also nicht unternehmensspezifisch ausgelegt. Dies mag einerseits ein Moral-Hazard-Verhalten des risikotransferierenden Versicherungsunternehmens minimieren, andererseits bleibt dadurch ein Basisrisiko bestehen. Dieses Basisrisiko wird umso größer sein, je stärker das Risikoportfolio eines Versicherers von jenem Risikoportfolio abweicht, welches der jeweilige Index zu seiner Berechnung zugrunde legt. Differenzierungen in den Schadenindizes (z.B. nach Regionen oder bestimmten Naturgefahren) können daher das Basisrisiko des Optionskäufers vermindern. Allerdings steigen mit differenzierteren Schadenindizes wieder die Informationskosten der Investoren an, da sie erst lernen müssen, die unterschiedlichen Definitionsgrundlagen der Optionsgeschäfte zu verstehen.

Eine Standardisierung der Optionsgeschäfte hat folglich ambivalente Wirkungen auf die Fähigkeiten, Katastrophenrisiken zu diversifizieren und damit Deckungskapazitäten für Katastrophenrisiken zu schaffen. Grundsätzlich könnten solche Optionsgeschäfte umso mehr auf eine Standardisierung verzichten, je kostengünstiger es für Investoren ist, sich Informationen über das zugrunde liegende Optionsgeschäft zu beschaffen. Damit käme der Informationsbereitstellung über die Risiken von Katastrophenereignissen eine entscheidende Rolle für die Versicherungsfähigkeit von Katastrophenereignissen zu.

Daraus leitet sich der Name der an dieser Börse gehandelten Optionen ab: PCS-Optionen. An einer anderen Börse, der Bermuda Commodities Exchange, werden Optionen gehandelt, deren ebenfalls regional differenzierte Bezugsgrößen sich an dem Guy Carpenter Catastrophe Index (GCCI) orientiert [sic]. Entsprechend werden dort

GCCI-Optionen gehandelt.

Mit der Standardisierung der Optionsgeschäfte sind verschiedene Folgen verbunden. Zunächst orientiert sich die Bezugsgröße an einem aggregierten Index, ist also nicht unternehmensspezifisch ausgelegt. Dies mag einerseits ein moral-hazard-Verhalten eines Marktpartners verhindern, andererseits bleibt ein Basisrisiko bestehen. Dieses Basisrisiko wird umso größer sein, je stärker das Risikoportfolio eines Versicherers von jenem Risikoportfolio abweicht, welches der jeweilige Index zu seiner Berechnung zugrundelegt. Differenzierungen in den Schadenindizes können daher das Basisrisiko vermindern. Allerdings steigen mit differenzierteren Schadenindizes die Informationskosten der Investoren an, da sie erst lernen müssen, die unterschiedlichen Definitionsgrundlagen der Optionsgeschäfte zu verstehen.

Eine Standardisierung der Optionsgeschäfte hat folglich ambivalente Wirkungen auf die Fähigkeiten, Katastrophenrisiken zu diversifizieren und damit Deckungskapazitäten für Katastrophenrisiken zu schaffen. Grundsätzlich könnten solche Optionsgeschäfte umso mehr auf eine Standardisierung verzichten, je kostengünstiger es für Investoren ist, sich Informationen über das zugrundeliegende Optionsgeschäft zu beschaffen. Damit käme der Informationsbereitstellung über die Risiken von Katastrophenereignissen eine entscheidende Rolle für die Versicherungsfähigkeit von Katastrophenereignissen zu.

Anmerkungen

Fast wörtlich aus der Quelle übernommen (wobei ein Grammatikfehler korrigiert wurde), ohne Hinweis darauf.

Sichter
Sotho Tal Ker


[31.] Tn/Fragment 411 12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-12-15 22:04:12 Schumann
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 411, Zeilen: 12-15
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 11, Zeilen: 27-29
Um eine für das Risiko angemessene Prämie berechnen zu können, muss die Wahrscheinlichkeit des Eintritts und das Ausmaß des Schadens für den Versicherer quantifizierbar sein. 2. Um eine für das Risiko angemessene Prämie berechnen zu können, muss die Wahrscheinlichkeit des Eintritts und das Ausmaß des Schadens für den Versicherer quantifizierbar sein.
Anmerkungen

Wortidentische Übereinstimmung.

Sichter
Agrippina1