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Untersuchte Arbeit: Seite: 23, Zeilen: 32-37 |
Quelle: Weindlmaier 2005 Seite(n): 20, Zeilen: 6-12 |
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So ist die Wahrung der Lebensmittelsicherheit zum Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden durch den Genuss von untauglichen oder potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln oberstes Gebot. Doch dies kann weniger durch stichprobenartig durchgeführte Endproduktkontrollen erfolgen, sondern muss vielmehr durch zahlreiche präventive betriebshygienische- und technische Maßnahmen gewährleistet werden. | Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass der Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschäden durch den Genuss von untauglichen oder potentiell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln
nicht durch stichprobenartig durchgeführte Endproduktkontrollen möglich ist. Vielmehr ist dies nur durch präventive, betriebshygienische und technische Maßnahmen in den verschiedenen Stufen der Lebensmittelkette umsetzbar. |
Die Quelle ist nirgendwo genannt. |
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