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Aktuelle Version vom 16. März 2013, 10:39 Uhr

Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

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[1.] Rm/Fragment 082 13 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 08:01:13 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Von Bernstorff 1996

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 82, Zeilen: 13-25, 107-111
Quelle: von Bernstorff 1996
Seite(n): 5-7, Zeilen: S. 5: 35-37, 103-105; S. 6: 1-2, 17-18, 101-104; S. 7: 1-8
Schließlich war die Gerichtsreform von 1873-1875 bedeutsam, weil durch sie de facto das System der writs468 abgeschafft wurde. Seither wird jeder Prozess vor dem High Court durch eine [sic!] sog. „writ of summons" eingeleitet, durch den der Kläger sich nicht mehr auf einen bestimmten Klagetyp festzulegen braucht und nicht mehr das Risiko trägt, durch rein formale Fehler - z.B. falsche Auswahl des writ-Typs - den Prozess zu verlieren.469


2. Grundsätze der Equity

Sinn und Zweck der equity ist es, wie schon gesagt, die Härten des common law auszugleichen und der Einzelfallgerechtigkeit zum Siege zu verhelfen. Dabei soll die equity die vom common law gelassenen Lücken ausfüllen, um generellen Rechtsschutz zu gewährleisten.470 Die equity will nur ergänzend eingreifen, jedoch niemals die Normen des common law aufheben. Dies kommt deutlich in der Kurzformel „equity follows the law471 zum Ausdruck.


468 Vgl. § 3 C. I. 2.

469 Vgl. Graf v. Bernstorff, 7.

470 So Blumenwitz, § 3 b (zit. nach Graf v. Bernstorff, 4, FN 8); vgl. auch dessen weitere Besprechung anderer Maximen der equity wie „equity follows the law" (d.h. equity ist nur ergänzender Rechtsschutz), „delay defeats equity" (Gedanke der Verwirkung) etc.

471 Vgl. Zweigert / Kötz, Bd. I, 221.: Das common law hielt lange daran fest (vergleichbar dem römischen Recht), dass Forderungsrechte unübertragbar (unassignable) seien und ein [Zessionar (assignee) die ihm abgetretene Forderung nur mit Zustimmung des Zedenten (assignor) als fremdes Recht (third-party-right) einklagen könne.]

Eine Maxime der Equity ist diejenige, daß die Equity die vom Common Law gelassenen Lücken ausfüllen soll, um generellen Rechtsschutz bieten zu können8, was sich auch in der Maxime "equity follows the law"


[Seite 6]

ausdrückt: danach will Equity nur als ergänzender Rechtsschutz verstanden sein, also nicht die Normen des Common Law aufheben9.

[...]

Die Reform von 1873-1875 hat weiterhin die prozeßtechnischen Auswirkungen des alten writ-Systems verändert. Während man zuvor über

[Seite 7]

70 verschiedene writ-Arten kannte, und der Kläger sich für einen writ entscheiden mußte, nach dem das gesamte Verfahren (einschließlich Präzedenzfällen) durchgeführt wurde, wurde seit der Reform jeder Prozeß vor dem High Court of Justice durch einen "writ of summons" eingeleitet. Dies bedeutete, daß der Kläger sich nicht mehr auf einen bestimmten Klagetyp festzulegen brauchte und nicht mehr das Risiko einging, durch rein formale Fehler (z. B. Auswahl des falschen writ-Typs) den Prozeß zu verlieren.


8 So Blumenwitz, § 3 b, dort auch mit einer weiteren Besprechung anderer Maximen der Equity (equity follows the law, d.h. equity ist nur ergänzender Rechtsschutz, delay defeats equity = Gedanke der Verwirkung usw).

9 Hierzu gibt Zweigert / Kötz, Bd. I, § 16 III, S. 221, das nachfolgende Beispiel: "Das Common Law hat - ähnlich wie das römische Recht - lange daran festgehalten, daß Forderungsrechte unübertragbar seien und ein Zessionar die ihm abgetretene Forderung nur mit Zustimmung des Zedenten als fremdes Recht einklagen könne. [...]"

Anmerkungen

Zuvor (Zeilen 3-12) paraphrasiert Rm ebenfalls von Bernstorff, formuliert dabei aber weniger eng an dessen Text. Hier erscheint trotz deutlicher wörtlicher Übernahmen nur ein "Vgl."-Verweis.

Rm übernimmt hier auch zwei Fußnoten mit weiterführendem Text und wandelt in einem Fall ein direktes Zitat in ein indirektes um.

Rätselhaft, zumindest ungewöhnlich ist der Verweis auf Blumenwitz in Fußnote 470. Zunächst gibt Rm offen an, dass er diese leicht einsehbare Quelle indirekt nach von Bernstorff zitiert, dann folgt aber noch ein Verweis auf weitere Ausführungen in dieser Quelle zu Maximen der Equity. Empfiehlt hier Rm dem Leser die Lektüre einer weiteren Quelle, die Rm selbst nicht für wichtig genug hielt, um sie selbst zu konsultieren?

Sichter
SleepyHollow02



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