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Version vom 8. März 2013, 16:36 Uhr

Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Rm/Fragment 112 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-01-14 10:02:48 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Vollmer 1969

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 112, Zeilen: 1-11
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 69, 70, Zeilen: 69:19ff; 70: 1ff
[Darüber hinaus wies Chief Justice Bereford in Copper v. Gederings (1310)645 die auf Kapitel 21 des Statute of Westminster II gestützte Herausgabeklage eines Erben mit der Begründung ab, dass die Rückstände aus dem Lehnsverhältnis nach den Grundsätzen des common law nicht dem Erben als eigentlichem Nutznießer („beneficiary"), sondern den Testamentsvollstreckern bzw. Nachlassverwaltern („trustees") in] Ihrer [sic!] Funktion als juristische Inhaber des Grundstück („legal estate“) zustünden. Damit sei der Erbe für die als Druckmittel gegen den säumigen Schuldner gedachte Vindikationslage [sic!] nicht aktivlegitimiert.646 Diese Rechtsprechung wurde durch das von Coke als Präzedenzfall zitierte Urteil Cessavit 42 (1360) bestätigt647 und setzte sich damit endgültig durch.648 Cessavit 42 bildet damit den Abschluss einer Kette von Fällen, in denen sich Common Law-Gerichte über den ausdrücklichen Willen von Gesetzen, insbesondere über den in Kapitel 21 des Statute of Westminster II normierten Herausgabeanspruch des Lehnserben, hinwegsetzten bzw. in den Worten Cokes:

„... because it would be against common right and reason, the common law adjudges the said act of parliament as to that point void.”649


645 Seldon, Bd. 20, 105 ff.

646 Diese Rechtsprechung hängt unmittelbar mit den Regeln über Treuhandverhältnisse („trusts") zusammen, die dem englischen Recht so eigentümlich ist und im Zivilrecht kontinentaleurpäischer Rechtsordnungen keine gleichartige Rechtsfigur findet. [...]

647 Fitzherbert, Natura, 481; E.R. 77, 653.

648 Vgl. Plucknett, H.L.R. 1926/27, 30 (36 und 45); ders., Statutes, 66.

649 E.R. 77, 653; zustimmend Vollmer, 70 ff; a. A. Plucknett, H.L.R. 1926/27, 30 (36/45).

Darüber hinaus wies CHIEF JUSTICE BEREFORD in COPPER v. GEDERINGS (1310)28 die auf Kapitel 21 des STATUTE OF WESTMINSTER II gestützte Herausgabeklage eines Erben mit der Begründung ab, daß die Rückstände aus dem Lehnsverhältnis - nach COMMON LAW - nicht dem Erben, sondern den Testamentsvollstreckern (Nachlaßverwaltern) des Erblassers zuständen und daher der Erbe für die (als Druckmittel gegen den säumigen Schuldner gedachte) Vindikationsklage nicht aktivlegitimiert sei. Diese Rechtsprechung wurde durch das von COKE als Präzedenzfall zitierte Urteil CESSAVIT 42 (1360)29 bestätigt und setzte sich damit endgültig durch30.


CESSAVIT 42 bildet hiernach den Abschluß einer Kette von Fällen, in denen sich COMMON LAW-Gerichte eindeutig über den ausdrücklichen Willen von Gesetzen, insbesondere über den in Kapitel 21 des STATUTE OF WESTMINSTER II normierten Herausgabeanspruch des Lehnserben hinwegsetzten. COKE bemerkte dazu 31:

[Seite 70]

„because it would be against common right and reason, the common law adjudges the said act of parliament as to that point void".

Diese Deutung von CESSAVIT 42 ist bei PLUCKNETT auf heftige Kritik gestoßen32:


28 Seldon 20, S.105 ff.

29 Fitzherbert, Natura, S. 481; E.R. 77. S.653.

30 Vgl. Plucknett, a.a.O.; ders. Statutes, a.a.O.

31 E.R. 77, S.653.

32 Plucknett, a.a.O., S.36/45.

Anmerkungen

Vollmer wird nur in FN 649 genannt: "zustimmend Vollmer, 70 ff", was eigentlich eine Übernahme aus dieser Quelle ausschließt.

Sichter
(Hindemith), PlagProf:-)


[2.] Rm/Fragment 112 12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-01-23 11:35:03 Numer0nym
Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Vollmer 1969

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 112, Zeilen: 12-15, 117-119
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 72, Zeilen: 4, 26-30
c. Annuitie 41 (1449)

Der Präzedenzwert des dritten Falles Annuitie 41 (1449)650 leidet darunter, dass daraus nur eine „Meinung“ (opinion) des Gerichts überliefert ist, nicht dagegen die Entscheidung selbst.651


650 Fitzherbert, Abridgement, 42 b.

651 Wahrscheinlich ist das Gericht an dem Tag, an dem es sich diese „Meinung“ bildete, nicht mehr zu einem Entschluss gekommen und hat sich vertagt (vgl. Plucknett, H.L.R. 1926/27, S. 30 (40)). Wie der Rechtsstreit ausgegangen ist, lässt sich nicht mehr feststellen.

3. ANNUITIE 41 (1449)


[...]

Auffallend an diesem Report ist zunächst, daß er offenbar keine Entscheidung berichtet, sondern nur eine "Meinung" (opinion) mitteilt. Wahrscheinlich ist das Gericht an dem Tag, an dem es sich diese "Meinung" bildete, nicht mehr zu einem Entschluß gekommen und hat sich vertagt39. Wie der Rechtsstreit ausgegangen ist, läßt sich nicht mehr feststellen.


39 Vgl. Plucknett, Jud. Review, in H.L.R. 1926/27, S. 40.

Anmerkungen

Vollmer wird in Fn 649 genannt.

Recht kleinteiliges Fragment, wird aber im Zusammenhang klar.

Sichter
SleepyHollow02


[1.] Rm/Fragment 112 103
Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 08:01:30 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Von Bernstorff 1996

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 112, Zeilen: 103-109
Quelle: von Bernstorff 1996
Seite(n): 113, Zeilen: 2-8
[...]

646 [...] Die wichtigste Funktion des trust besteht darin, sowohl durch Rechtsgeschäft unter Lebenden als auch durch letztwillige Verfügung (wie offensichtlich im vorliegenden Fall) den Treuhändern bzw. Nachlassverwaltern („trustees") ein Vermögen in der Weise zuzuwenden, dass die Treuhändern [sic!] zwar juristische Inhaber des Vermögens („owners of the legal estate") werden, aber gleichzeitig in equity (vgl. dazu § 3 D. II.) verpflichtet sind, das Vermögen zugunsten der begünstigten Personen („beneficiaries", „cestui que trust" bzw. „owners of the equitable estate") zu verwalten; vgl. dazu Abbey / Richards, 145 ff.; Barlow / King & King, 113 ff.; Graf v. Bernstorff, 111 ff.; MacKenzie / Phillips, 9 ff; vgl. zum Law of Property Act 1925 weiterführend Sweet & Maxwell’s Property Statutes, 113 ff.

Die wichtigste Funktion des Trust heutiger Prägung besteht darin, sowohl durch Rechtsgeschäft unter Lebenden als auch durch letztwillige Verfügung einem Treuhänder (trustee) ein Vermögen in der Weise zuzuwenden, daß der Trustee zwar legal owner des Vermögens wird, aber gleichzeitig in equity verpflichtet ist, das Vermögen zugunsten der begünstigten Personen (beneficiaries oder cestui que trust) zu verwalten.
Anmerkungen

von Bernstorff wird als "vgl. dazu" und an dritter Stelle erwähnt.

Sichter
Morinola



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