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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 117, Zeilen: 1-10, 101-104
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 84, Zeilen: 3-16, 101-103
[Dieser historische Konflikt, der allein die Machtverteilung zwischen Parlament und Krone zum Gegenstand hatte, wird] von der herrschenden angelsächsischen Staatsrechtslehre680 meist übersehen, wenn sie das nachfolgende Zitat Cokes zum Anlaß [sic!] nimmt, ihn als einen Vorkämpfer des parlamentarischen Souveränitätsdogmas im orthodoxen Sinne681 zu betrachten:


„The power and jurisdiction of parliament... is so transcendent and absolute, as it cannot be confined either for causes or persons within any bounds.”682

Vielmehr weisen Cokes Ausführungen im Dr. Bonham’s Case (1610) und seine Ideen zum richterlichen Prüfungsrecht ihn als einen Protagonisten einer materiellen Gesetzeskontrolle aus, das den Gedanken der Parlamentssouveränität - wie bereits erörtert683 - ausschließt.


680 Vgl. z.B. Blackstone I, 160 a; Dicey, 40; O.H. Phillips, Constitutional Law, 52.

681 Vgl. Vollmer, 84.

682 Coke IV, 36.

683 Vgl. das Vorwort sowie oben § 2. 

Dieser geschichtliche Konflikt, in dem es allein um das Verhältnis zwischen Parlament und Krone, nicht aber um das zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung ging, wird zumeist übersehen, wenn die herrschende angelsächsische Verfassungsrechtslehre 82 folgenden Ausspruch COKES zum Anlaß nimmt, diesen als einen Vorkämpfer des parlamentarischen Souveränitätsdogmas im orthodoxen Sinne zu betrachten 83:
"The power and jurisdiction of parliament .... ist [sic!] so transcedent [sic!] and absolute, as it cannot be confined either for causes or persons within any bounds".

COKES Leben und Werk (1), seine Urteile, vor allem Dr. BONHAM'S CASE (2), sowie die von ihm aufgestellte Rangordnung der Rechtsquellen (3) weisen ihn vielmehr als einen Protagonisten des richterlichen Prüfungsrechts (4) aus, das den Gedanken der Parlamentssouveränität bekanntlich ausschließt.


82 Vgl. Blackstone I, S. 160a: Dicey, Constitution, S. 40; O.H. Phillips, Const. Law, S. 52.

83 Coke IV, S. 36.

Anmerkungen

Fortsetzung von Rm/Fragment 116 22.

Vollmer wird in Fn 681 mit “Vgl.” zu einer Einzelaussage genannt. Es wird aber nicht deutlich, dass der ganze Abschnitt – im ersten Satz (Rm/Fragment 116 22) etwas ergänzt – die Gedankenfolge Vollmers wortlautnah Satz für Satz wiederholt, einschließlich der Belegstellen in den Fn 679, 680 und 682.

Im Coke-Zitat sind bei Rm gegenüber der Wiedergabe bei Vollmer zwei offensichtliche Schreibfehler nicht enthalten. Das Zitat ist bei Vollmer aber auch darüber hinaus nicht korrekt: Es fehlen die Wörter „the“ vor dem Wort „parliament“ und „it“ vor dem Wort „is“. Bei Rm fehlen dieselben beiden Wörter; auch die Auslassung nach „parliament“ ist identisch.

Das Verfassungsrechtslehrbuch von O. Hood Phillips wird im Literaturverzeichnis mit der 7. Auflage von 1987 aufgeführt. Die in Fn 680 herangezogene Stelle bezieht sich jedoch - wie die Fn 52 bei Vollmer - auf die 3. Auflage von 1962.

Sichter
(Morinola), SleepyHollow02