VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 167, Zeilen: 3, 10-30, 101-104
Quelle: Grote 1998
Seite(n): 126-127, Zeilen: S.126, 15-22, 27-33, 106, 108-110; S. 127, 1-7, 101-102.
II. Kontrolle der vom Parlament erlassenen Gesetze


[...]

Die interne Kontrolle verläuft dergestalt, dass ein Minister der schottischen Regierung vor Einbringung eines Gesetzentwurfs gemäß s. 31 eine Erklärung dahingehend abgeben muss, dass nach seiner Auffassung ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz, das die in dem Entwurf enthaltenen Vorschriften übernimmt, sich innerhalb der Grenzen der dem schottischen Parlament zustehenden Gesetzgebungskompetenzen bewegen würde.

Eine externe Kontrolle kann nach s. 33 (1) und (2) durch die law officers, d.h. den Advocate General, den Lord Advocate oder den Attorney General, eingeleitet werden. Dabei handelt es sich um Mitglieder der Exekutive, welche die Regierung in allen Rechtsfragen beraten und als Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft fungieren, soweit der Attorney General oder der Lord Advocate beteiligt ist, sowie in gerichtlichen Verfahren die Krone und das öffentliche Interesse vertreten.963 Dabei ist entscheidend, dass die law officers zwar der Regierung angehören964, jedoch bei der Wahrnehmung ihrer Funktionen gehalten sind, sich nicht an politischen Gesichtspunkten, sondern an rechtlichen Maßstäben zu orientieren.965 Sie haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Annahme des Gesetzentwurfs das Judicial Committee of the Privy Council966 gemäß s. 33 um eine Entscheidung darüber zu ersuchen, ob das beschlossene Gesetz oder einzelne Vorschriften des Gesetzes sich innerhalb der dem schottischen Parlament zustehenden Kompetenzen halten.


963 Vgl. Lyall, 163 zu den Funktionen des Attorney General.

964 Vgl. insoweit zur Stellung des Lord Chancellor oben § 3 B. I. 1. a. ii.

965 Vgl. Boyd in: Bates, Devolution to Scotland, 29.

966 Vgl. oben § 3 B. I. 3.

[Seite 126]


c) Kontrolle der vom Parlament erlassenen Gesetze

Die Beachtung der Kompetenzschranken ist Gegenstand sowohl interner als auch externer Kontrolle. Bevor ein Minister der schottischen Regierung einen Gesetzentwurf im Parlament einbringt, muß er eine Erklärung dahin gehend abgeben, daß nach seiner Auffassung ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz, das die in dem Entwurf enthaltenen Vorschriften übernimmt, sich in den Grenzen der dem schottischen Parlament zustehenden Gesetzgebungskompetenzen halten würde.96 [...] Eine externe Kontrolle kann durch den Advocate General, den Lord Advocate oder den Attorney General eingeleitet werden.98 Dabei handelt es sich um Mitglieder der Exekutive, welche die Regierung in allen Rechtsfragen beraten, als Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft fungieren (im Falle des Attorney General und des Lord Advocate) und in gerichtlichen Verfahren die Krone und das öffentliche Interesse vertreten.99 Entscheidend für den vorliegenden Zusammenhang ist, daß die law officers zwar der Regierung angehören, sich

[Seite 127]

jedoch bei der Wahrnehmung ihrer Funktionen nicht an politischen Gesichtspunkten, sondern an rechtlichen Maßstäben orientieren.100 Sie sollen nach den Regierungsplänen die Möglichkeit erhalten, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Annahme des Gesetzentwurfs das Judicial Committee des Privy Council um eine Entscheidung darüber zu ersuchen, ob das beschlossene Gesetz oder einzelne Vorschriften des Gesetzes sich innerhalb der dem Parlament zustehenden Kompetenzen halten.


96 Sec. 30 Scotland Bill.

97 Sec. 31 (1), (2) Scotland Bill.

98 Sec. 32 (1) Scotland Bill.

99 Zu den Funktionen des Attorney General im einzelnen s. F. Lyall, An Introduction to British Law, Baden-Baden 1994, 163.

100 Vgl. C. Boyd, Parliaments and Courts: Powers and Dispute Resolution, in: T.Stj.N. Bates (Hrsg.), Devolution to Scotland: The Legal Aspects, Edinburgh 1997, 29.

Anmerkungen

Fortsetzung von Rm/Fragment 166 01 .

Grote wird nicht genannt.

Sichter
Morinola