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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 170, Zeilen: 1-27 (komplett)
Quelle: Grote 1998
Seite(n): 135-137, Zeilen: S.135, ??, S.136,1-6.8-12.16-18.32-35 - S.137,1-8.107-110
[So bestand z.B. von 1921-1972 - während der Existenz des nordirischen Parlaments in Stormont - eine entsprechende Verfassungskonvention, nach der das Westminster Parlament keine Gesetze in den dem nordirischen Parlament durch den Government of] Ireland Act 1920 übertragenen Bereichen erlassen würde, obwohl s. 75 des Ireland Act 1920 die fortbestehende uneingeschränkte Regelungskompetenz des britischen Parlaments für alle nordirischen Fragen ausdrücklich bekräftigte.978

Anders als noch im Scotland Act 1978 entschied sich die Regierung im Scotland Act 1998 für das negative Enumerationsprinzip: Alle Gesetzgebungszuständigkeiten, die nicht ausdrücklich dem britischen Parlament Vorbehalten werden, sind dem schottischen Parlament zugewiesen. Gleichwohl ist eine trennscharfe Abgrenzung der Regelungskompetenzen für jedes einzelne Sachgebiet mit Unwägbarkeiten verknüpft, die in der Praxis genügend Raum für Zuständigkeitskonflikte lassen wird.979 Insoweit sind die justizförmigen Kontrollmechanismen von großer Bedeutung. Dabei spielt das Judicial Committee of the Privy Council eine entscheidende Rolle. Dieses ist kein Gericht im formellen Sinne980, nimmt aber traditionell richterliche Funktionen als letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten aus den überseeischen Commonwealth-Besitzungen der Krone wahr, die noch nicht ihre Unabhängigkeit erklärt haben.981 Eine Zuständigkeit schottischer oder englischer Gerichte zur letztverbindlichen Entscheidung über die Einhaltung der Kompetenzgründe scheidet aus nationalpolitischen Erwägungen aus, und im Vergleich zum House of Lords sprechen für das Judicial Committee, wie Grote zutreffend ausführt, „die Tradition und seine Erfahrung in der Auslegung und Anwendung von Dokumenten mit Verfassungscharakter, die er sich in seiner Tätigkeit als letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Commonwealth-Mitgliedstaaten erworben hat, die über geschriebene Verfassungen verfügen982.

Das Argument von Jones, das Judicial Committee of the Privy Council sei aufgrund seines „kolonialen Flairs” nicht das geeignete Forum zur Entscheidung von Kompetenzstreitigkeiten im Zusammenhang mit der devolution983, ist m.E. sachlich nicht gerechtfertigt.


978 S. 75 des Ireland Act 1920 lautet (zitiert nach Bogdanor, 50): „Notwithstanding the establishment of the Parliament of Northern Ireland [...] or of anything in this Act, the supreme authority of the Parliament of the United Kingdom shall remain unaffected and undiminished over all persons, matters, and things in Northern Ireland and every part thereof."

979 Vgl. Grote (FN 971), 136.

980 Vgl. oben § 3 B. I. 3.

981 Vgl. Barnett, 27 ff.; Turpin, 228.

982 Grote (FN 971), 137.

983 Vgl. Jones, P.L. 1997, 281 (295).

[Seite 135]


So bestand während der Existenz des nordirischen Parlaments in Stormont von 1921-1972 eine ent-

[Seite 136]

sprechende Verfassungskonvention dahin gehend, daß das britische Parlament keine Gesetze in den dem nordirischen Parlament durch den Government of Ireland Act 1920 übertragenen Angelegenheiten beschließen würde, obwohl Sec. 75 desselben Gesetzes die fortbestehende uneingeschränkte Regelungskompetenz des Parlaments in Westminster für alle nordirischen Fragen ausdrücklich bekräftigte.154

[...] Anders als noch im Scotland Act 1978 hat sich die Regierung nunmehr für einen Regelungsansatz entschieden, der die Gesetzgebungszuständigkeit für alle Fragen, die nicht ausdrücklich dem Parlament von Westminster vorbehalten werden, der schottischen Volksvertretung zuweist. [...] Eine trennscharfe Abgrenzung der Regelungskompetenzen für jedes einzelne Sachgebiet ist mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten verknüpft, die in der Praxis noch genügend Raum für Zuständigkeitskonflikte läßt.

[...] Die zentrale Rolle des Judicial Committee erscheint in diesem Zusammenhang durchaus sachgerecht. Der Richterliche Ausschuß des Privy Council ist zwar kein Gericht im formellen Sinne155, er nimmt aber traditionell richterliche Funktionen als letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten aus den überseeischen Besit-

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zungen der Krone wahr. Eine Zuständigkeit schottischer oder englischer Gerichte zur letztverbindlichen Entscheidung über die Einhaltung der Kompetenzgrenzen durch das schottische Parlament scheidet aus naheliegenden Gründen aus, und im Vergleich zum House of Lords sprechen für das Judicial Committee des Privy Council die Tradition157 und seine Erfahrung in der Auslegung und Anwendung von Dokumenten mit Verfassungscharakter, die er sich in seiner Tätigkeit als letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Commonwealth-Mitgliedstaaten erworben hat, die über geschriebene Verfassungen verfügen.158


154 Bogdanor (Anm. 3), 50. Sec. 75 Government of Ireland Act 1920 lautete: “Notwithstanding the establishment of the Parliament of Northern Ireland [...] or of anything in this Act, the supreme authority of the Parliament of the United Kingdom shall remain unaffected and undiminished over all persons, matters, and things in Northern Ireland and every part thereof.”

158 A.A. T.H. Jones, Scottish Devolution and Demarcation Disputes, Public Law 1997, 281, 295, der den richterlichen Ausschuß des Privy Council aufgrund seines “kolonialen Flairs” nicht für das geeignete Forum zur Entscheidung von Kompetenzstreitigkeiten im Zusammenhang mit der devolution hält.

Anmerkungen

Neben einem korrekten Zitat stehen viele nicht ausreichend gekennzeichnete inhaltliche und sogar wörtliche Übernahmen.

Die Belegstelle für das Gesetzeszitat in Fn 978 - wie bei Grote in Fn 154 - bezieht sich auf eine Schrift Bogdanors ('Devolution', 1979), die im Literaturverzeichnis von Rm nicht aufgeführt ist.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02