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Erste Einreichung der Arbeit an der Humboldt-Universität zu Berlin[]

Eine frühere Version dieser Arbeit hat der Verfasser am 6. Juli 2000 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin als Dissertation eingereicht.

Während der Begutachtung wurde erkannt, dass die Arbeit zahlreiche Plagiate enthielt, und dass insbesondere die Dissertation von Vollmer großflächig und ohne hinreichende Kennzeichnung übernommen wurde.

Der Betreuer teilte dem Verfasser telefonisch am 29. November 2000 mit, dass die Arbeit aus diesem Grunde keinesfalls so angenommen werden könne, bot ihm aber an, die Arbeit in von Grund auf überarbeiteter Form neu vorzulegen.

Der Verfasser schrieb am 30. November 2000 an den Betreuer und schlug vor, eine leichter überarbeitete und aktualisierte Fassung einzureichen und dabei Abstriche bei der Note in Kauf zu nehmen.

Der Betreuer fasste mit Schreiben vom 6. Dezember 2000 den Vorgang zusammen und erklärte, er sei nicht länger bereit, diese Promotion zu betreuen. Er legte dem Verfasser nahe, sein Gesuch um Zulassung zur Promotion zurückzuziehen.

Mit Schreiben an den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 16. Dezember 2000 zog der Verfasser seinen Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung zurück.

Ein Jahr später, im Wintersemester 2001/02, wurde eine nur leicht überarbeitete Fassung von der Juristischen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck als Dissertation angenommen.

Kopien der Briefe vom 6. und 16. Dezember 2000 liegen vor.