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Das Sanierungsgebiet Hemshof in Ludwigshafen am Rhein. Eine Bilanz von 30 Jahren baulicher Erneuerung und sozialer Veränderung

von Siegfried Haller

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Sh/Fragment 029 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:17:29 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sh, Stadterneuerung 1997

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Schirdewan, Hindemith, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 029, Zeilen: 01-25
Quelle: Stadterneuerung 1997
Seite(n): 022, 023, Zeilen: S. 22: 01-10 (Spalte 1), S. 23: 01 ff.
1.4.2.4.2 Durchführung der Sanierung

Zu den ersten sichtbaren Zeichen der Stadterneuerung gehörten in vielen Städten und Gemeinden die öffentlich genutzten Gebäude, die zügig instandgesetzt bzw. umfassend erneuert wurden, weil die notwendigen Bauvorhaben entsprechend schnell vorbereitet und finanziert werden konnten. [...]

Ordnungsmaßnahmen sind grundsätzlich von der Gemeinde durchzuführen. Ihre Durchführung ist in der Regel Voraussetzung für die weitere Umstruk-turierung im Sinne der Sanierungsziele. Dabei gehören zu den Ordnungsmaßnahmen

  • die Bodenordnung einschließlich der Erwerb von Grundstücken,
  • der Umzug von Bewohnern und Betrieben,
  • die Freilegung von Grundstücken,
  • die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen sowie
  • sonstige Maßnahmen, die notwendig sind,die Baumaßnahmen durchgeführt werden können.


Das Straßennetz mit Wegen und Plätzen bildet das Gerüst vieler Stadterneuerungsgebiete und ist nicht selten ihr bedeutendstes Element. Oft ist das Vorhandene den Bedürfnissen so gut angepasst, dass Erneuerung gleichbedeutend sein kann mit Erhaltung. In anderen Fällen muss behutsam umgestaltet werden. Mit der Aufwertung der öffentlichen Räume kann auch eine Grundlage dafür geschaffen werden, dass im Quartier vielfältige Nutzungen bestehen bleiben bzw. sich wieder oder weiter ausbreiten können. Dabei sind intelligente Verkehrskonzepte gefragt, um z. B. Fußgänger und Radverkehr aufzuwerten und die Nutzbarkeit des öffentlichen Straßenraumes für die Bevölkerung zu erhöhen.

Durchführung der Sanierung

Sanierung öffentlicher Gebäude

Zu den ersten sichtbaren Zeichen der Stadterneuerung gehörten in vielen Städten und Gemeinden die öffentlich genutzten Gebäude, die zügig instandgesetzt bzw. umfassend erneuert werden konnten, weil die notwendigen Bauvorhaben entsprechend schnell vorbereitet und finanziert werden konnten, [...] [Seitenwechsel]

Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen sind grundsätzlich von der Gemeinde durchzuführen. Ihre Durchführung ist in der Regel die Voraussetzung für die weitere Umstrukturierung im Sinne der Sanierungsziele.

Zu den Ordnungsmaßnahmen gehören

  • die Bodenordnung einschließlich des Erwerb von Grundstücken,
  • der Umzug von Bewohnern und Betrieben,
  • die Freilegung von Grundstücken,
  • die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen sowie
  • sonstige Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Baumaßnahmen durchgeführt werden können.

Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen

Das Straßennetz mit Wegen und Plätzen bildet das Gerüst vieler Stadterneuerungsgebiete und ist nicht selten ihr bedeutendstes Element. Oft ist das Vorhandene den Bedürfnissen so gut angepaßt, daß Erneuerung gleichbedeutend sein kann mit Erhaltung. Anderswo muß behutsam umgestaltet werden. Mit der Aufwertung der öffentlichen Räume kann auch eine Grundlage dafür geschaffen werden, daß in der Innenstadt vielfältige Nutzungen bestehen bleiben und sich wieder oder weiter ausbreiten können. [...] Intelligente Verkehrskonzepte sind hier gefragt, um z. B. Fußgänger- und Radverkehr aufzuwerten und autoarme Innenstädte durchzusetzen.

Anmerkungen

Leicht angepasste, woertliche Uebernahme, 8 Seiten weiter oben (Seite 21) findet sich ein Verweis auf die Quelle via Fussnote an der Ueberschrift des Kapitels: "Text folgt in Auszuegen aus [...]". Eine woertliche Uebernahme ist aber nicht gekennzeichnet.

Sichter
HgR



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110726143046