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Untersuchte Arbeit: Seite: 90, Zeilen: 21-26 |
Quelle: Born 1977 Seite(n): 11, Zeilen: |
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1853 hatte es einen Handelsvertrag mit dem Deutschen Zollverein geschlossen und hatte ebenfalls nach dreijährigen Verhandlungen den vereinheitlichten Münzfuß des Zollvereins übernommen. Der Wiener Münzvertrag erklärte 1857 das Zollvereins-Pfund, nach dem die Warengewichte für die Gewichtszölle des Deutschen Zollvereins berechnet wurden, zum gemeinsamen Münzgewicht der Zollvereinsstaaten und Österreichs. | Nachdem Österreich 1853 einen Handelsvertrag mit dem Deutschen Zollverein geschlossen hatte, übernahm es nach dreijährigen Verhandlungen auch den vereinheitlichten Münzfuß des Zollvereins.
Im Wiener Münzvertrag wurde 1857 das Zollvereins-Pfund (— 500 g), nach dem die Warengewichte für die Gewichtszölle des Deutschen Zollvereins berechnet wurden, zum gemeinsamen Münzgewicht der Zollvereinsstaaten und Öster- reichs erklärt. |
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