VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Der Rechtskrafteinwand in den Mitgliedstaaten der EuGVO

von Dr. Dr. Sophia Sepperer

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Sse/Fragment 017 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2015-09-03 09:02:34 SleepyHollow02
Fragment, Gesichtet, Otte 1998, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sse, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 17, Zeilen: 2-9
Quelle: Otte 1998
Seite(n): 121, Zeilen: 17 ff.
„Estoppel“ war im Zweitverfahren zunächst nur das Hindernis für nochmaligen oder abweichenden Beweis einer bereits im Vorprozess gewürdigten Tatsache, im weiteren Verlauf der Rechtsentwicklung aber auch Hindernis für die bloß wiederholende Einführung gleichen tatsächlichen Prozessvortrages in den Zweitprozess.61 Eine Partei ist folglich „estopped“, in einem zweiten Verfahren etwas vorzutragen, was im ersten Verfahren bereits (gleich oder anders) entschieden wurde, ja gar das Bestehen eines bereits entschiedenen prozessualen Anspruchs zu behaupten.

61 Begreifbar als Fall der prozessualen Verwirkung bei widersprüchlichem Verhalten, Cohn, FS Nipperdey I, S. 875, 878; Bunge, ZZP 92 (1979), 351, 360.

Estoppel war im Zweitverfahren zunächst nur das Hindernis für nochmaligen oder abweichenden Beweis einer bereits im Vorprozeß gewürdigten Tatsache, im weiteren Verlauf der Rechtsentwicklung aber auch Hindernis für die bloß wiederholende Einführung gleichen tatsächlichen Prozeßvortrags in den Zweitprozeß662. Eine Partei ist folglich „estopped“, in einem zweiten Verfahren etwas vorzutragen, was im ersten Verfahren bereits (gleich oder anders) entschieden wurde, ja gar das Bestehen eines bereits entschiedenen prozessualen Anspruchs zu behaupten.

662 Begreifbar als Fall der prozessualen Verwirkung bei widersprüchlichem Verhalten, Cohn, in: Festschrift Nipperdey, I (1965), 875, 878; Bunge, ZZP 92 (1979) 351, 360.

Anmerkungen

Die Quelle ist in Fn. 64 genannt. Das Fragment ist daher auch als "Bauernopfer" qualifizierbar.

Sichter
(SleepyHollow02), Klgn



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Klgn, Zeitstempel: 20150903082647