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Untersuchte Arbeit: Seite: 6, Zeilen: 17-21 |
Quelle: Spiecker genannt Döhmann 2002 Seite(n): 40, Zeilen: 8 ff. |
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Um die Risiken eines Verfahrensausgangs durch inhaltlich unrichtige Entscheidung gering zu halten, gewährt der Staat den Parteien ein umfassend geregeltes Verfahren mit vielfältigen Schutzvorkehrungen wie rechtliches Gehör, ein Vorverfahren, die Möglichkeit der Nachprüfung sowie spezialisierte und qualifiziert besetzte Gerichte. Trotz-[dem lassen sich fehlerhafte Entscheidungen nicht ausschließen.] | Um die Risiken eines solchen Verfahrensausgangs gering zu halten, gewährt der Staat den Parteien ein umfassend geregeltes Verfahren mit vielfältigen Schutzvorkehrungen, wie rechtliches Gehör, ein Vorverfahren, die Möglichkeit der Nachprüfung sowie spezialisierte und qualifiziert besetzte Gerichte. Trotzdem lassen sich fehlerhafte Entscheidungen nicht ausschließen. |
Kein Hinweis auf die Quelle. |
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