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Untersuchte Arbeit: Seite: 25, Zeilen: 15-18 |
Quelle: Schlosser 1968 Seite(n): 15, Zeilen: 4 ff. |
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Dieser Meinung zufolge sollte man es aber anlässlich der Abwägungen im Einzelfall schon prinzipiell sehr ernst nehmen, wenn die Parteien das Kostenrisiko eines neuen Prozesses eingingen; denn dann würden sie in aller Regel Gründe für ihr Vorgehen haben.112
111 Schlosser, Parteihandeln, S. 13 ff.; kritisch dazu Schwark, FamRZ 1970, 52 f. 112 Cohn, Erinnerungsgabe Grünhut, S. 31, 40. |
Anläßlich der Abwägungen im Einzelfall sollte man es aber schon prinzipiell sehr ernst nehmen, wenn die Parteien das Kostenrisiko eines neuen Prozesses eingehen; denn dann werden sie in aller Regel Gründe für ihr Vorgehen haben. „Eine Gefahr, daß die Parteien sich im Einverständnis miteinander damit belustigen, die gleiche Sache allzu oft anhängig zu machen, besteht praktisch nicht.“41
41 So mit Recht Cohn, Erinnerungsgabe für Max Grünhut, 1965, S. 31 ff., 40. |
Kleines Fragment; die Quelle ist unmittelbar zuvor in Fn. 111 genannt, und der Text ist in indirekte Rede gesetzt. |
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