VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 30, Zeilen: 10-16
Quelle: Otte 1998
Seite(n): 104, Zeilen: 8 ff.
Die Folgen dieser Praxis sind weitreichend. Sie vermehrt bei (aus z. B. deutscher Sicht vorliegender) Anspruchsnormenkonkurrenz jedenfalls die Zahl der Streitgegenstände und begrenzt die Rechtskraftwirkung auf den einzelnen anspruchsbezogenen Streitgegenstand ebenso wie auf die im Prozess vorgebrachte Einwendung.134 Dies führt zur Spaltung des Klagebegehrens durch mehrere zulässige „Klagegründe“ und erlaubt geradezu Ketten von Klagen.

134 Isenburg-Epple, S. 158.

Die Folgen dieser (wohl) überwiegenden Praxis sind weitreichend. Sie führt zur Spaltung des Klagebegehrens durch mehrere zulässige causes und erlaubt geradezu Ketten von Klagen (un chapelet d'actions).537 Dies vermehrt bei (aus unserer Sicht vorliegender) Anspruchsnormenkonkurrenz jedenfalls die Zahl der Streitgegenstände und begrenzt die Rechtskraftwirkung auf den einzelnen anspruchsbezogenen Streitgegenstand ebenso wie auf die im Prozeß vorgebrachte Einwendung.538

537 Mazeaud/Tunc, III, aaO.

538 Perrot, Institutions judiciaires7, n° 588 bringt das Beispiel des wiederholt gestellten Antrags auf Feststellung der Vertragsnichtigkeit mit einer Begründung, die vom ersten, abgewiesenen Antrag abweicht. Dies ist beispielsweise das genaue Gegenteil der U.S.-amerikanischen merger-Regel.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02), Klgn