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Untersuchte Arbeit: Seite: 39, Zeilen: 23-28 |
Quelle: Hau 1996 Seite(n): 68, Zeilen: 8 ff. |
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Die rechtsvergleichende Betrachtung hat gezeigt, dass alle Rechtsordnungen Vorkehrungen treffen, um ein endloses Weiterprozessieren über einmal von den Gerichten entschiedene Streitigkeiten zu verhindern. Die Rechtskraft kann daher als universelles Rechtsinstitut bezeichnet werden.189
Die Rechtskraftsperre ist in den Rechtsordnungen jedoch höchst unterschiedlich ausgestaltet. 189 Hau, Kompetenzkonflikte, S. 68. |
Eine rechtsvergleichende Betrachtung zeigt, daß praktisch alle Rechtsordnungen Vorkehrungen treffen, um ein endloses Weiterprozessieren über einmal von den Gerichten entschiedene Streitigkeiten zu verhindern. Die materielle Rechtskraft kann demnach als universelles Rechtsinstitut bezeichnet werden.5 Die Rechtskraftsperre ist jedoch in den Rechtsordnungen höchst unterschiedlich ausgestaltet; [...]
5 Vgl. Habscheid, FS Fragistas III (1968), 529-556 (531); Juenger, AmJCompL 36 (1988), 1-39 (3). |
Hätte die Verf.in die wörtliche Übernahme durch Anführungsstriche gekennzeichnet und die korrekte Fußnote ans Ende der übernommenen Passage gestellt, wäre hier schwerlich etwas zu beanstanden. |
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