VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 49, Zeilen: 106-115
Quelle: Koch 1993
Seite(n): 142, Zeilen: 7-16
[...]

213 Nelle, S. 216. Verloren gehen also alle aus dem (der Erstklage zugrundeliegenden) Sachverhalt hergeleiteten oder herleitbaren (aber eben per Erstklage nicht eingeklagten) Ansprüche (Spencer Bower/Turner, S. 149, Rn. 190 f.). Allerdings muss die Partei, die sich auf einen „cause of action estoppel“ beruft, nicht nur beweisen, dass der Streitgegenstand zwischen Erst- und Zweitprozess identisch ist, sondern auch, dass der Gegner schon im Erstprozess die Möglichkeit hatte, die Tatsachen vorzutragen, die er nun im Zweitprozess vorträgt. Es kommt somit nicht nur darauf an, dass Tatsachen vorgetragen werden, die zum Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung im Erstverfahren schon bestanden, sondern auch, dass die gegnerische Partei diese kennen musste (Re A Debtor (1958), 1 All ER, 581 ff.; Bone v. Seale (1975), 1 All ER, 787).

Allerdings muß die Partei, die sich auf einen "cause of action estoppel" beruft, nicht nur beweisen, daß der Streitgegenstand zwischen Erst- und Zweitprozeß identisch ist16, sondern auch, daß der Gegner schon im Erstprozeß die Möglichkeit hatte, die Tatsachen vorzutragen, die er nun im Zweitprozeß vorträgt. Es kommt somit nicht nur darauf an, daß Tatsachen vorgetragen werden, die zum Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung im Erstverfahren schon bestanden, sondern auch, daß die gegnerische Partei diese kennen mußte.17

16 Hills v Co-operative Wholesale Society Ltd, [1940] 3 ALL ER 233.

17 Re A Debtor, [1958] 1 All ER 581; Bone v Seale, [1975] 1 All ER 787.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Strafjurist