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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 56, Zeilen: 6-14
Quelle: Schumann 1986
Seite(n): 302, Zeilen: 25 ff.
Wer als Kläger einen bereits im Ausland rechtskräftig entschiedenen Streit nun auch im Inland gerichtlich geltend macht und wegen der ausländischen res iudicata vom heimischen Gericht abgewiesen wird, hat Zeit und Geld sinnlos investiert. Als ein sinnvolles Prozedieren kann es auch nicht angesehen werden, wenn in solch einem Fall die inländischen Gerichte den Einwand der Rechtskraft verwerfen und nunmehr zwischen Kläger und Beklagtem ein zweiter Prozess über dieselbe Streitfrage geführt wird, mit der sich schon ein ausländisches Gericht beschäftigt hat. Auch der internationale Doppelprozess im Sinne einer Prozessführung in verschiedenen Mitgliedstaaten der EuGVO sollte daher möglichst vermieden werden.2

2 Schumann, FS Kralik, S. 301, 302.

Wer als Kläger einen bereits im Ausland anhängigen Gegenstand jetzt auch im Inland gerichtlich geltend macht und wegen der fremden Rechtshängigkeit vom heimischen Gericht abgewiesen wird, hat Zeit und Geld sinnlos investiert; sein Gegner hat einen nutzlosen (wenn auch erfolgreichen) Prozeß geführt. Aber als ein sinnvolles Prozedieren kann es wohl auch nicht angesehen werden, wenn in solch einem Fall die inländischen Gerichte den Einwand der Rechtshängigkeit verwerfen und nunmehr zwischen Kläger und Beklagtem ein zweiter Prozeß über dieselbe Streitfrage geführt wird, mit der sich schon ein ausländisches Gericht beschäftigt.
Anmerkungen

Hier wiederholt sich die Übernahme von S. 1, siehe Sse/Fragment 001 15, diesmal mit Quellenangabe in Fn. 2. Mit Anführungszeichen wäre das ein korrektes Zitat gewesen.

Sichter
(SleepyHollow02), Klgn