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Untersuchte Arbeit: Seite: 131, Zeilen: 30-33 |
Quelle: Rüßmann 1998 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Damit setzt er sich in Widerspruch zu der vor dem Urteil überwiegenden Ansicht in der Literatur, nach der der Begriff desselben Anspruchs nicht durch autonome Auslegung, sondern unter Rückgriff auf das nationale Recht sollte festgelegt werden können. | Damit setzte er sich in Widerspruch zu der vor dem Urteil überwiegenden Ansicht in der Literatur, nach der der Begriff desselben Anspruchs nicht durch autonome Auslegung sollte festgelegt werden können. |
Kleinteilig und insg. eher harmlos; könnte auch unter "keine Wertung" kategorisiert werden. |
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