6 dokumentierte und gesichtete Fragmente zur untersuchten Arbeit sind von inhaltlichen Gemeinsamkeiten mit gewissen Unterschieden bzw. Abweichungen im Wortlaut (= „Verschleierungen“) zum Quellentext geprägt, ohne dass die Parallelen aus einem Quellenverweis hervorgehen.
- Tf/Fragment 008 26
- Tf/Fragment 011 01
- Tf/Fragment 012 01
- Tf/Fragment 015 01
- Tf/Fragment 016 01
- Tf/Fragment 027 01