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Die Anfänge der Kriminalpsychologie: Zur Verbindung der Schönen Literatur und der Kriminologie in der Romantik und dem Sturm und Drang

von Thiemo-Marcell Jeck

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[1.] Tj/Fragment 014 28 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-02-03 11:54:06 Hindemith
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schönert 1991, Tj

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 14, Zeilen: 28-37
Quelle: Schönert 1991
Seite(n): 13, Zeilen: 20-34
Eigen ist der Literatur wie der Juristerei, die sprachliche Rekonstruktion und Verbindung der Ereignisse zu einer Geschichte, die den Anschluss dieser Geschichte an andere Geschichten durch Bestätigung, Modifikation oder Kritik der jeweils geltenden Wahmehmungsformen und Deutungsmuster für Kriminalität ermöglicht. „Die ,Geschichten’ dienen - in ihren unterschiedlichen Regeln des Erzählens - als Transportwege’ für die gesellschaftlichen Konstruktionen und Deutungen von Kriminalität in der Rechtspraxis, in der wissenschaftlichen Reflexion, in der publizistischen Diskussion, in der literarischen Gestaltung und in den Verständigungsformen des Alltags. Nur in interdisziplinär angelegten Untersuchungen werden die Wanderungen der Geschichten und ihre Folgen für die [gesellschaftlich relevanten Vorstellungen und Deutungen von Kriminalität darzustellen sein.“9]

9 Schönert, Erzählte Kriminalität, S. 13.

Die sprachliche Rekonstruktion und Verbindung der Ereignisse zu einer ,Geschichte’ – als wiederkehrender Substanz des Kiminalfalles in den verschiedenen Vermittlungsbereichen – ermöglicht den Anschluß dieser Geschichte an andere ,Geschichten’ durch Bestätigung, Modifikation oder Kritik der jeweils geltenden Wahrnehmungsformen und Deutungsmuster für Kriminalität. Sie sind abhängig von historischen und sozialen Konstellationen; sie werden in ihrer sprachlichen Organisation an bestimmte Muster der sprachlichen Kommunikation – und damit auch des Erzählens – gebunden. Die ,Geschichten’ dienen – in ihren unterschiedlichen Regeln des Erzählens als ,Transportwege’ für die gesellschaftlichen Konstruktionen und Deutungen von Kriminalität in der Rechtspraxis, in der wissenschaftlichen Reflexion, in der publizistischen Diskussion, in der literarischen Gestaltung und in den Verständigungsformen des Alltags. 7 Nur in interdisziplinär angelegten Untersuchungen werden die Wanderungen der Geschichten und ihre Folgen für die gesellschaftlich relevanten Vorstellungen und Deutungen von Kriminalität dazustellen sein.
Anmerkungen

Nur ein Teil des Textes ist als wörtliches Zitat in Anführungszeichen ausgewiesen. Dem Leser ist nicht klar, dass auch schon vorher wörtlich aus der Quelle übernommen wurde.

Sichter
Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20130203115439