|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 30, Zeilen: 1-7 |
Quelle: Pfister 2004 Seite(n): 5, Zeilen: 21-27 |
---|---|
Nach diesem Gesetz der großen Zahlen kann sich das Kollektiv der Versichertengemeinschaft relativ indifferent gegenüber dem pro Periode entstehenden Schaden einerseits und den pro Periode erhaltenen sicheren Prämieneinnahmen andererseits verhalten.69 Die Risiken können in einem Kollektiv folglich nach dem Erwartungswert eines Schadens (= Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenpotenzial) kalkuliert werden. Eine Versichertengemeinschaft kann sich deshalb im Gegensatz zu einem Individuum risikoneutral verhalten.70
69 Mit Hilfe des Gesetzes der Großen Zahlen gelingt es dem Versicherer, die Schadenentwicklung innerhalb eines engen Bereichs vorherzusagen. Vgl. Vaughan, E. J. und Vaughan, T. (2003), S. 34 f. 70 Vgl. Endres, A. und R. Schwarze (1992 a), S. 62. |
Nach diesem Gesetz der großen Zahl kann sich eine Versichertengemeinschaft deshalb indifferent gegenüber dem pro Periode entstehenden Schaden einerseits und den pro Periode erhaltenen sicheren
Prämieneinnahmen andererseits verhalten. Die Risiken können in einem Kollektiv folglich nach dem Erwartungswert eines Schadens ( = Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenpotenzial) kalkuliert werden. Eine Versichertengemeinschaft kann sich deshalb im Gegensatz zu einem Individuum risikoneutral verhalten. |
Fast wortidentische Übernahme ohne Kennzeichnung. |
|