VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 57, Zeilen: 05-17, 21-26
Quelle: [[Quelle:Tn/{{{Quelle}}}|{{{Quelle}}}]]
Seite(n): 306, Zeilen: 1-8, 9-12, 15-18
Nachfolgend werden mögliche Maßnahmen der staatlichen Regulierung dargestellt.129

-> Der Staat als Monopolversicherer

Der Staat kann als Monopolversicherer die Versicherungsnachfrage rationieren und damit den schlechten Risiken die Möglichkeit nehmen, zu viel Versicherungsschutz nachzufragen.

-> Zusatzversicherungen ausschließen

Adverse Selektion tritt v. a. auf, wenn der Versicherer aus dem Verhalten des Versicherungsnehmers nicht auf das Risiko schließen kann. Wenn Zusatz- und Zweitversicherungen ausgeschlossen werden, so kann der Versicherer immer feststellen, wie viel Versicherungsschutz der Versicherungsnehmer gekauft hat. Daraus kann er Rückschlüsse auf die Risikoklasse des Versicherungsnehmers ziehen.

-> Besteuerung der Versicherungsprämie (Pigou-Lösung)

[...]

-> Offenlegung aller Informationen

Die Versicherungsnehmer müssen den Versicherer über den Umfang des gesamten Versicherungsschutzes und über Besonderheiten ihrer Risikosituation informieren (z.B. Gesundheitsprüfung bei der Krankenversicherung oder Angabe über die jährliche Fahrleistung in der Kfz-Versicherung), ansonsten verlieren sie den Anspruch auf die Versicherungsleistung.


129 Vgl. Schulenburg, J.-M. (2005), S. 305 f.

Nachfolgend sollen die potentiellen Instrumente genannt werden:

(1) Staat als Monopolversicherer

Der Staat kann als Monopolversicherer die Versicherungsnachfrage rationieren und damit den schlechten Risiken die Möglichkeit nehmen, zu viel Versicherungsschutz nachzufragen.

(2) Zusatzversicherungen ausschließen

Adverse Selection tritt vor allem dann auf, wenn der Versicherer aus dem Verhalten des Versicherungsnehmers nicht auf dessen Risiko schließen kann. [...] Werden Zusatz- und Zweitversicherungen ausgeschlossen, so kann der Versicherer immer feststellen, wie viel Versicherungsschutz der Versicherungsnehmer gekauft hat.

(3) Besteuerung der Versicherungsprämie (Pigou-Lösung)

[...]

(4) Offenlegung aller Informationen

Die Versicherungsnehmer müssen den Versicherer über den Umfang ihres gesamten Versicherungsschutzes und über Besonderheiten ihrer Risikosituation umfassend informieren, ansonsten verlieren sie den Anspruch auf Schadenleistungen.

Anmerkungen

Gekürzt, leicht modifiziert bzw. sogar ergänzt, aber vielfach weitgehend nur wörtlich übereinstimmend. Auf der nächsten Seite gehts weiter.

Die Quelle ist vermutlich in FN 129 angegeben.

Sichter
(Graf Isolan)

[[Kategorie:{{{Quelle}}}]]