2 ungesichtete Fragmente: Plagiat
[1.] Tn/Fragment 016 17 - Diskussion Bearbeitet: 30. November 2012, 17:18 (Sotho Tal Ker) Erstellt: 30. November 2012, 17:18 Sotho Tal Ker | Fragment, SMWFragment, Schulenburg 2005, Schutzlevel, Tn, Verschleierung, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 16, Zeilen: 17-19 |
Quelle: Schulenburg 2005 Seite(n): 263, Zeilen: 29-31 |
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I kompensiert ganz oder nur teilweise den Schaden L. α repräsentiert in Gleichung (1.2) den Deckungsgrad der Versicherung. Bei α = 1 handelt es sich um einen Vollversicherungsvertrag und bei α < 1 um einen proportionalen Selbstbeteiligungsvertrag. | I kompensiert ganz oder nur teilweise den Schaden L, wobei eine proportionale Relation unterstellt wird. Es handelt sich somit bei α = 1 um einen Vollversicherungsvertrag und bei α < 1 um einen proportionalen Selbstbeteiligungsvertrag. |
Ein Verweis auf Schulenburg erfolgt erst am Ende der nächsten Seite, obwohl der Wortlaut sehr ähnlich ist. |
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[2.] Tn/Fragment 033 07 - Diskussion Bearbeitet: 9. December 2012, 00:29 (WiseWoman) Erstellt: 9. December 2012, 00:11 WiseWoman | BauernOpfer, Fragment, SMWFragment, Schulenburg 2005, Schutzlevel, Tn, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 33, Zeilen: 7-17 |
Quelle: Schulenburg 2005 Seite(n): 282, Zeilen: 1ff |
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1.3 Moral Hazard und Marktversagen
1.3.1 Definition In Bezug auf Versicherungsmärkte wird von Moral Hazard gesprochen, wenn das Individuum, weil es versichert ist, eigene Maßnahmen zur Reduzierung seines Risikos vernachlässigt.75 Arrow (1970) bezeichnet Moral Hazard als die Tatsache, dass der Versicherungsvertrag selbst die Anreize und damit die Schadenwahrscheinlichkeit ändert, auf deren Basis der Versicherungsvertrag zustande kommt.76 Moral Hazard kann im Allgemeinen mit „Gefahr der Verhaltensänderung“ übersetzt werden und liegt vor, wenn jemand sein Verhalten ändert, weil er Versicherungsschutz genießt und hierdurch entweder seine Schadenwahrscheinlichkeiten (risikoerhöhendes Moral Hazard) oder die potentiellen Schäden (mengenerhöhendes Moral Hazard) steigen.77 75 Vgl. Strassl, W. (1988), S. 4. 76 Vgl. Arrow, K. J. (1970), S. 142. 77 Vgl. Schulenburg, J.-M. (2005), S. 282 |
3. Moral Hazard
3.1 Definition In Bezung auf Versicherungsmärkte wird von Moral Hazard gesprochen,
Der Begriff Moral Hazard wurde in der Literatur von Kenneth J. Arrow im Jahre 1965 geprägt:
[...] Moral Hazard kann mit "Verhaltensveränderungsgefahr" übersetzt werden und liegt vor, wenn jemand sein Verhalten ändert, weil er Versicherungsschutz genießt und hierdurch entweder seine Schadenwahrscheinlichkeiten (risikoerhöhendes Moral Hazard) oder die potentiellen Schäden (mengenerhöhendes Moral Hazard) steigen, diese Verhaltensänderung aber vom Versicherer nicht beobachtet werden kann. |
Auch wenn Quellen angegeben sind, wird der Umfang der Übernahme nicht klar gemacht. Es werden auch die in Schulenburg verwendete Quellen übernommen. |
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