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2 ungesichtete Fragmente: Plagiat

[1.] Tn/Fragment 016 17 - Diskussion
Bearbeitet: 30. November 2012, 17:18 (Sotho Tal Ker)
Erstellt: 30. November 2012, 17:18 Sotho Tal Ker
Fragment, SMWFragment, Schulenburg 2005, Schutzlevel, Tn, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 16, Zeilen: 17-19
Quelle: Schulenburg 2005
Seite(n): 263, Zeilen: 29-31
I kompensiert ganz oder nur teilweise den Schaden L. α repräsentiert in Gleichung (1.2) den Deckungsgrad der Versicherung. Bei α = 1 handelt es sich um einen Vollversicherungsvertrag und bei α < 1 um einen proportionalen Selbstbeteiligungsvertrag. I kompensiert ganz oder nur teilweise den Schaden L, wobei eine proportionale Relation unterstellt wird. Es handelt sich somit bei α = 1 um einen Vollversicherungsvertrag und bei α < 1 um einen proportionalen Selbstbeteiligungsvertrag.
Anmerkungen

Ein Verweis auf Schulenburg erfolgt erst am Ende der nächsten Seite, obwohl der Wortlaut sehr ähnlich ist.

Sichter


[2.] Tn/Fragment 033 07 - Diskussion
Bearbeitet: 9. December 2012, 00:29 (WiseWoman)
Erstellt: 9. December 2012, 00:11 WiseWoman
BauernOpfer, Fragment, SMWFragment, Schulenburg 2005, Schutzlevel, Tn, ZuSichten

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
WiseWoman
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 33, Zeilen: 7-17
Quelle: Schulenburg 2005
Seite(n): 282, Zeilen: 1ff
1.3 Moral Hazard und Marktversagen

1.3.1 Definition

In Bezug auf Versicherungsmärkte wird von Moral Hazard gesprochen, wenn das Individuum, weil es versichert ist, eigene Maßnahmen zur Reduzierung seines Risikos vernachlässigt.75 Arrow (1970) bezeichnet Moral Hazard als die Tatsache, dass der Versicherungsvertrag selbst die Anreize und damit die Schadenwahrscheinlichkeit ändert, auf deren Basis der Versicherungsvertrag zustande kommt.76 Moral Hazard kann im Allgemeinen mit „Gefahr der Verhaltensänderung“ übersetzt werden und liegt vor, wenn jemand sein Verhalten ändert, weil er Versicherungsschutz genießt und hierdurch entweder seine Schadenwahrscheinlichkeiten (risikoerhöhendes Moral Hazard) oder die potentiellen Schäden (mengenerhöhendes Moral Hazard) steigen.77


75 Vgl. Strassl, W. (1988), S. 4.

76 Vgl. Arrow, K. J. (1970), S. 142.

77 Vgl. Schulenburg, J.-M. (2005), S. 282

3. Moral Hazard

3.1 Definition

In Bezung auf Versicherungsmärkte wird von Moral Hazard gesprochen,

"... wenn das Individuum, weil es versichert ist, eigene Maßnahmen zur Reduzierung seines Risikos vernachlässigt"

(Wolfgang Strassl, Externe Effekte auf Versicherungsmärkten, Tübingen 1988, S. 4)

Der Begriff Moral Hazard wurde in der Literatur von Kenneth J. Arrow im Jahre 1965 geprägt:

... the factor known as 'moral hazard' is perhaps the most important. The insurance policy might itself change incentives and therefore the probabilities upon which the insurance company has relied. ... the insurance policy may ... lead to a motive for increased loss, and then the insurer .. is bearing socially unnecessary costs. Either he will refrain from insuring or he will resort to direct inspection and control, to make as certain as he can that the insured is minimizing all losses under the latter's control.

(Kenneth J. Arrow, "Essays in the Theory of Risk-Bearing, Amsterdam, New York, 1970, S. 142)

[...] Moral Hazard kann mit "Verhaltensveränderungsgefahr" übersetzt werden und liegt vor, wenn jemand sein Verhalten ändert, weil er Versicherungsschutz genießt und hierdurch entweder seine Schadenwahrscheinlichkeiten (risikoerhöhendes Moral Hazard) oder die potentiellen Schäden (mengenerhöhendes Moral Hazard) steigen, diese Verhaltensänderung aber vom Versicherer nicht beobachtet werden kann.

Anmerkungen

Auch wenn Quellen angegeben sind, wird der Umfang der Übernahme nicht klar gemacht. Es werden auch die in Schulenburg verwendete Quellen übernommen.

Sichter
(WiseWoman)