von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 157 16 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-08 20:29:13 Graf Isolan | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lauff 2007, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 157, Zeilen: 16-22 |
Quelle: Lauff 2007 Seite(n): 9, Zeilen: li. Sp. 20-37 |
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Darüber hinaus führen neben den Netzbetreibern insbesondere die privaten Rundfunkunternehmen immer wieder die territoriale Rechteabgrenzung, die Verbreitung geeigneter Set-Top-Boxen, den Aufbau eines Kundenverhältnisses von Sendern zu Zuschauern, die Erleichterung des Abonnements von Pay-TV-Programmen, das Ausfiltern von Schwarzsehern und die Erhaltung der Signalintegrität als Hauptargumente für die Grundverschlüsselung an.511 Dieser Schritt öffnet - nach Ansicht der privaten Sender - die Tür zu einem neuen Fernsehsystem, in dem Spartenkanäle rentabel sein können, die Abhängigkeit von Werbung reduziert wird und das Gesamtangebot deut[lich nutzerorientierter sein kann als heute.512]
511 Christmann, ZUM 2009, 7, 7 f.; Doetz, promedia Special NRW 2006, 11, 12; Hofer, in: Picot/Bereczky/Freyberg (Hrsg.), Triple Play, 125 f. [512 Vgl. Hege, in: ALM/GDSZ (Hrsg.), Digitalisierangsbericht 2007, 13, 14 ff.; Lauff, tendenz 1/2007, 4, 8; Janik, in: Schiwy/Schütz/Dörr, Medienrecht, 94; Berger/Schoenthal, Die zukünftige Verbreitung audiovisueller Dienste, 32; Doetz, promedia Special NRW 2006, 11, 12.] |
Dabei hat sich an den Grundargumenten nichts geändert: Die territoriale Rechteabgrenzung, die Verbreitung geeigneter Set-Top-Boxen, der Aufbau eines Kundenverhältnisses von Sendern zu Zuschauern, die Erleichterung des Abonnements von Pay-TV-Programmen, das Ausfiltern von Schwarzsehern im Kabel und die Erhaltung der Signalintegrität sind die Hauptargumente der Sender. Und sie weisen immer wieder darauf hin: Dieser Schritt, und nur dieser Schritt, öffnet die Tür zu einem neuen Fernsehsystem, in dem Spartenkanäle rentabel sein können, die Abhängigkeit von Werbung reduziert wird, und das Gesamtangebot deutlich nutzenorientierter sein kann als heute. |
Die anfangs wörtliche, später fast wörtliche Wiedergabe bleibt ungekennzeichnet. Nur die Z. 16ff (ab "die territoriale Rechteabgrenzung") gehen in die Zählung ein. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20120808203003