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Untersuchte Arbeit: Seite: 192, Zeilen: 5-10 |
Quelle: Castendyk Böttcher 2008 Seite(n): 14, Zeilen: - |
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Sie basiert aber weiterhin auf dem Prinzip der abgestuften Regelungsdichte. Die Regelungen für das Fernsehen, auch wenn sie im Vergleich zur bisherigen Fernsehrichtlinie liberaler ausfallen, gehen weiter als die für die nicht-linearen audiovisuellen Mediendienste. Die Richtlinie legt allerdings nur einen Mindeststandard fest. Sie erlaubt also im nationalen Recht auch strengere Regeln (sog. Inländerdiskriminierung). | II. Die neue europäische Abgrenzung – Differenzierungskriterien
Die am 18.12.2007 in Kraft getretene AVMSD basiert auf dem Prinzip der abgestuften Regelungsdichte. Die Regelungen für das Fernsehen, auch wenn sie im Vergleich zur bisherigen Fernsehrichtlinie liberaler ausfallen, gehen weiter als die für die nicht-linearen audiovisuellen Mediendienste. Die Richtlinie legt allerdings nur einen Mindeststandard fest. D.h., sie erlaubt strengere Regeln im nationalen Recht: die sog. Inländerdiskriminierung. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme, keine Quellenangabe. Die nahtlose Übernahme aus der ungenannten Quelle wird nach einem kurzen Einschub in Tr/Fragment_192_15 fortgesetzt. |
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