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Untersuchte Arbeit: Seite: 193, Zeilen: 3-6 |
Quelle: Castendyk Böttcher 2008 Seite(n): 14, Zeilen: - |
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Hier muss dann zwischen nicht-linearen und linearen audiovisuellen Mediendiensten differenziert werden. Die erstgenannte Abgrenzung wird bereits durch die Definition des audiovisuellen Mediendienstes in Art. 1 a) AVMD-RL bestimmt.
657 Im Kollisionsfall gehen die Bestimmungen der AVMD-RL denen der E-Commerce Richtlinie vor, vgl. Art. 3 Abs. 8 AVMD-RL. |
Es geht um zwei Abgrenzungen: zwischen sonstigen Diensten (schwerpunktmäßig den Diensten der Informationsgesellschaft) und audiovisuellen Mediendiensten und zwischen non-linearen und linearen audiovisuellen Mediendiensten. Die erstgenannte Abgrenzung wird durch die Definition des audiovisuellen Mediendienstes in Art. 1 a) AVMSD bestimmt. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme, keine Quellenangabe. |
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