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Literatur und Verbrechen: Kunst und Kriminalität in der europäischen Erzählprosa um 1900

von Dr. Dr. Thomas Sprecher

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[1.] Ts/Fragment 114 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2015-06-21 21:02:25 Stratumlucidum
Fragment, Germann 2003, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ts, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 114, Zeilen: 1-9, 11-25, 27-29
Quelle: Germann 2003
Seite(n): online, Zeilen: 1
Kriminelles Verhalten galt als willentliche Abkehr von einem moralisch-sittlichen Lebensentwurf. Offen wurde die Analogie zum christlichen Sündenfall gezogen. Für seine „verkehrte Gesinnung“ konnte das Individuum zur Verantwortung gezogen werden. In der Ansicht, der Einstieg in die Kriminalität erfolge insbesondere über erhöhten Alkoholkonsum und über die Prostitution, sperrte man zur Verhinderung der moralischen Korruption auch die Prostituierten aus. Sittenpolizeiliche Massnahmen wurden zum „Grenzschutz“15[, einem reichsinternen, gesellschaftlichen cordon sanitaire].

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde das Muster des „gefallenen Menschen“ zunehmend von jenem des „verhinderten Menschen“ verdrängt. Er wurde nicht mehr moralisch-sittlich, sondern medizinisch-anthropologisch definiert. Gewalttäter und Rückfällige galten im Anschluss an die Degenerations- und Evolutionstheorie als erblich Belastete, die eine tiefere Hemmschwelle, ein ausgeprägteres Triebleben und eine schwächere Willens- und Gewissenskraft besassen, als es der bürgerlichen Norm entsprach. Der Kriminelle wurde pathologisiert.

Auf die Spitze getrieben wurde diese „Naturalisierung der Devianz“16 durch die erwähnten Bestrebungen Lombrosos, aus körperlichen Merkmalen Rückschlüsse auf kriminelle Veranlagung zu ziehen. Mit seinem Versuch, den Typus des „geborenen Verbrechers“ anhand äusserlicher Missbildungen zu definieren, wurde das Böse am Körper festgemacht. Damit war die kriminelle Persönlichkeit neu zu lesen, mit nachhaltigen Folgen. [Unter anderem entzogen biologisierende Aussagen, die das Verbrechen an den Körper knüpften, dieses der individuellen Verantwortlichkeit des Täters.] Ergänzt wurde die kriminalistische Biographik durch genealogische und psychopathologische Elemente wie Krankengeschichten.


15 Ebd. [= Becker, Verderbnis und Entartung, 2002], S. 157.

16 Ebd., S. 262.

Im ersten Teil seiner Studie (Kapitel 1–4) untersucht Becker Struktur und Konsequenzen des Erzählmusters des „gefallenen Menschen“, das die Wahrnehmung und Präventionsstrategien der frühen Kriminalisten maßgeblich prägte. In offener Analogie zum christlichen Sündenfall modellierte dieses Erzählmuster kriminelles Verhalten als eine willentliche Abkehr von einem moralisch-sittlichen Lebensentwurf. Am Anfang einer kriminellen Tat oder Karriere stand demnach eine „verkehrte Gesinnung“, für die das Individuum zur Verantwortung gezogen werden konnte. Konsequenzen zeigte diese Argumentation etwa bei der strafrechtlichen Behandlung des Rückfalls und in den noch vergleichsweise seltenen Fällen, in denen die Willensfreiheit von Delinquenten zweifelhaft schien. Namentlich ein übermäßiger Alkoholkonsum wurde als Auslöser für eine fortschreitende „Entsittlichung“ betrachtet, [...] Eine ähnliche Rolle wie der Alkoholkonsum spielte die Prostitution. Becker zeigt, dass die Aussperrung der Prostituierten aus der bürgerlichen Gesellschaft zu einem guten Teil der Verhinderung der moralischen Korruption der Bürger dienen sollte. Sittenpolizeiliche Maßnahmen bekamen die Funktion eines „Grenzschutzes“ (S. 157) der bürgerlichen Gesellschaft vor dem bedrohlichen Anderen.

[...]

Im zweiten Teil (Kapitel 5/6) zeigt Becker, wie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts das Erzählmuster des „gefallenen Menschen“ zunehmend jenem des „verhinderten Menschen“ Platz machte, der nun nicht mehr moralisch-sittlich [sic] sondern medizinisch-anthropologisch definiert wurde. Im Anschluss an die Degenerations- und Evolutionstheorie galten namentlich Gewalttäter und Rückfällige als erblich Belastete, die eine geringere Hemmschwelle, ein ausgeprägteres Triebleben und eine schwächere Willens- und Gewissenskraft besaßen, als es die Norm des selbstbeherrschten Bürgers wollte. Die Kriminologen des späten 19. Jahrhunderts begnügten sich konsequenterweise nicht damit, eine „verkehrte Gesinnung“ festzustellen, sondern rekonstruierten die Kriminellen als pathologische Persönlichkeiten, deren Verhalten kausal erklärt werden konnte. Gleichsam auf die Spitze getrieben wurde diese „Naturalisierung von Devianz“ (S. 262) durch die Versuche, aus körperlichen Merkmalen Rückschlüsse auf potenzielles Deliktverhalten zu ziehen. In diesem Zusammenhang analysiert Becker die bekannten Bestrebungen des italienischen Psychiaters, [sic] Cesare Lombroso, den Typus des „geborenen Verbrechers“ anhand äußerlicher Missbildungen zu definieren und das Böse so definitiv am Körper festzumachen. [...]

Die neue Leseart der kriminellen Persönlichkeit hatte sowohl auf der Ebene der kriminologischen Forschung als auch der staatlichen Kriminalpolitik nachhaltige Konsequenzen. So erfuhr die kriminalistische Biografik eine Ergänzung durch genealogische und psychopathologische Aufschreibsysteme wie Krankengeschichten, die die Grundlagen für eine neue Klassifikation der Kriminellen abgaben.

Anmerkungen

Der Verfasser gibt vor, Becker (2002) zu referieren, übernimmt aber tatsächlich inhaltlich und teils wörtlich von Germann (2003), der Becker rezensiert hatte.

Germann (2003) wird vom Verfasser zwar auf Seite 113 in FN 12 (an zweiter Stelle) erwähnt, doch wird der Leser völlig im Dunkeln darüber gelassen, dass der Verfasser den größten Teil seines Diskurses auf Seite 114 mit Germann bestreitet (und dabei von ihm auch die gleichen Seitenverweise zu Becker übernimmt).

Sichter
(Schumann) Stratumlucidum



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