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Untersuchte Arbeit: Seite: 384, Zeilen: 21-25, 101 |
Quelle: Vabanque 2005 Seite(n): Online-Quelle, Zeilen: – |
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Im Jahr 2005 wurde der Hamburger Jan Zocha zu 12 Jahren Gefängnis und Sicherungsverwahrung verurteilt. In den Medien galt er aufgrund 40 „gelungener“ oder versuchter Banküberfälle als „König der Bankräuber“. Landauf und landab wurde diskutiert, ob er als „Gentleman-Bankräuber“ gelten könne.54
54 Vgl. Stern Online, 20.7.2005; Spiegel online, 20.7.2005. |
Ob nun Jan Zocha, der "König der Bankräuber" (aufgrund 40 gelungener oder versuchter Banküberfälle), eine Gentelman-Bankräuber [sic] war oder nicht, diskutieren die Medien landauf und landab. Stern Online (20.7.2004) und Spiegel online (20.7.2005) widmen dem Bankräuber ausführliche Artikel. auf 12 Jahre und Sicherungsverwahrung lautet das Urteil. |
Zwei Online-Quellen – [1], [2] – werden in Fn. 54 referenziert, doch die (trotz der relativen Kürze des Fragments) erkennbare eigentliche Quelle, in der sich auch die Hinweise zu den beiden Online-Texten bereits (verlinkt) finden, bleibt ungenannt. |
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