VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 388, Zeilen: 11-20
Quelle: Roxin 1978
Seite(n): 20, Zeilen: – (Online-Quelle)
Die letzte seiner Straftaten fand am 15. Juni 1869 statt.67 Der 27jährige May erschien bei einem Bäcker namens Wappler, gab sich als Bote eines Dresdener Advokaten aus und teilte der Familie mit, ihr sei eine grosse amerikanische Erbschaft zugefallen; der Vater solle sich mit den drei Söhnen zur Regelung dieser Angelegenheit schleunigst nach Glauchau begeben. Kaum waren die vier Männer gegangen, stellte er sich der Frau und ihrer Schwiegertochter als Geheimpolizist vor und eröffnete ihnen, dass in ihrem Hause Falschmünzerei getrieben werde, weshalb er eine Hausdurchsuchung durchführen müsse. Die dabei aufgefundenen 28 Taler „beschlagnahmte“ er und verschwand.68

67 Ebd., 1. Teil, S. 229f.; vgl. auch Hans Wollschläger: Karl May, Grundriß eines gebrochenen Lebens [1966], Zürich: Diogenes 1976, S. 40.

68 Roxin, Karl May, das Strafrecht und die Literatur, S. 20.

[Seite 20]

Lassen Sie mich zur Verdeutlichung nur die letzte seiner Straftaten vom 15. Juni 1869 herausgreifen.(36) An diesem Tage ist er bei einem Bäcker namens Wappler erschienen, hat sich als Bote eines Dresdener Advokaten ausgegeben und der freudig erstaunten Familie mitgeteilt, ihr sei eine große amerikanische Erbschaft zugefallen; der Vater solle sich mit den drei Söhnen zur Regelung dieser Angelegenheit schleunigst nach Glauchau begeben. Kaum waren die vier Männer weggegangen, hat er sich der Frau und der Schwiegertochter als Geheimpolizist vorgestellt und ihnen eröffnet, daß in ihrem Hause Falschmünzerei getrieben werde; er müsse eine Haussuchung durchführen. Die dabei aufgefundenen 28 Taler hat er sogleich »beschlagnahmt« und ist damit verschwunden.

[Seite 35]

36 ausführlich dargestellt bei Hoffmann, Jb-KMG 1972/73, S. 229f.; vgl. auch Wollschläger, wie Anm. 13, S. 40

Anmerkungen

Zwei Seiten zuvor (S. 386) heißt es zur Biografie Mays in Fn. 60: "Die Darstellung folgt Roxin, Karl May, das Strafrecht und die Literatur."

Die Quelle ist zwar auch in Fn. 68 genannt, doch bleiben Art und Umfang der (teils wörtlichen) Übernahme ungekennzeichnet.

Sichter
(Schumann), SleepyHollow02