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[1.] Tso/Fragment 029 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2017-04-24 18:46:48 Klgn
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tso, Verschleierung, Walkenhorst 1995

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 29, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Walkenhorst 1995
Seite(n): 14, 15, Zeilen: 14: 12 ff.; 15: 1 ff.
[Diese Auffassung] entspricht der uns heute bekannten, basiert sie doch auf den Prinzipien des modernen demokratischen Nationalstaates, der sich im Laufe des 18. Jahrhunderts aus den im Mittelalter aus Personenverbänden bestehenden Staatsgebilden entwickeln konnte.41 Die praktische Umsetzung des bundesstaatlichen Föderalismus gelang 1788 mit den von Hamilton, Madison und Jay veröffentlichten „Federalist Papers“, die mit der Berufung auf Althusius’ Politica methodice digesta als theoretische Begründung der amerikanischen Verfassung dienten.42 Hierin wurde die föderalistische Idee zu einer vertikal geteilten Staatsform weiterentwickelt, die Diktatur verhindern und Minderheiten schützen sollte. Sie folgte damit einem pluralistischen Staatsverständnis. Dieses System von „checks and balances“ führte schon während des 19. Jahrhunderts zu einer Trennung der Gewalten, womit bereits das typisch us-amerikanische Verständnis von strikter Gewaltenteilung zum Ausdruck kommt. Mit der us-amerikanischen Verfassungsdiskussion gewinnt die wechselseitige Beeinflussung von Föderalismustheorie und der realen politischen und institutionellen Entwicklung an Bedeutung: Der Föderalismus wurde als Staatstheorie anerkannt. Der us-amerikanische Föderalismus beeinflusste die Ideen der Französischen Revolution und fand besonders durch das Werk Über die Demokratie in Amerika des Franzosen Alexis de Tocqueville Eingang in die europäische Staatsordnungsdebatte des 19. Jahrhunderts. Die Gründung des Rheinbundes (1806), des Deutschen Bundes (1815) und die Reföderalisierung der Schweiz (Mediationsakte von 1815) etablierte die (kon-)föderale Staatenorganisation schließlich in Mitteleuropa zugleich auch konstitutionell.43

Staaten wie die Schweiz (1848), Kanada (1867), Deutschland (1867/1871), Australien (1901) und Österreich (1920) wurden schließlich nach bundesstaatlichen Prinzipien organisiert. Die unterschiedliche Ausgestaltung des Föderalismus, der sowohl eine innerstaatliche (auf Pluralität beruhende) als auch intrastaatliche (auf Harmonisierung fußende) Ausprägung haben kann, hat in der politischen Praxis ihre Begründung in der jeweiligen Geschichte des betreffenden Staates. Die USA, Kanada und Australien wurden beispielsweise im Zuge von Dekolonialisierungsprozessen gebildet, um auf gemeinsamer ökonomischer und politischer Basis weiter expandieren [zu können; dabei sollte die Garantie von Gewaltenteilung und einzelstaatlicher Selbstregierung erhalten bleiben.]


41 Kilper, Heiderose und Lhotta, Roland: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 1996, S. 37.

42 Göhler, Gerhard und Klein, Ansgar: Politische Theorien des 19. Jahrhunderts. S. 373. In: Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart. Bonn 1991.

43 Reichardt, Wolfgang: Föderalismus. S. 104. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Lexikon der Politik. Bd. I, Politische Theorien. München 1995.

Diese Auffassung entspricht der uns heute bekannten, basiert sie doch auf den Prinzipien des modernen demokratischen Nationalstaates, der sich im Laufe des 18. Jahrhunderts erst aus den im Mittelalter von Personenverbänden geleiteten Staatsgebilden entwickeln konnte (KILPER & LHOTTA 1996, 37). Die praktische Umsetzung des bundesstaatlichen Föderalismus gelang 1788 mit den von HAMILTON, MADISON und JAY veröffentlichten „Federalist Papers“, die mit der Berufung auf Althusius’ Politica methodice digesta als theoretische Begründung der amerikanischen Verfassung dienten (GÖHLER 1991, 373). Hierin wurde die föderalistische Idee zu einer vertikal geteilten Staatsform weiterentwickelt, die Diktatur verhindern und Minderheiten schützen sollte; sie folgte damit einem pluralistischen Staatsverständnis. Dieses System von „checks and balances“ führte zu einer Trennung der Gewalten schon während des 19. Jahrhunderts, womit bereits das typisch amerikanische Verständnis von strikter Gewaltenteilung zum Ausdruck kommt.

Mit der amerikanischen Verfassungsdiskussion gewinnt die wechselseitige Beeinflussung von Föderalismustheorie und der realen politischen und institutionellen Entwicklung an Bedeutung: Föderalismus wurde als Staatstheorie anerkannt. Der US-amerikanische Föderalismus beeinflußte die Ideen der Französischen Revolution und fand besonders durch das Werk Über die Demokratie in Amerika des Franzosen TOCQUEVILLE Eingang in die europäische Staatsordnungsdebatte des 19. Jahrhunderts. Die Gründung des Rheinbundes (1806), des Deutschen Bundes (1915) und der Reföderalisierung der Schweiz (Mediationsakte von 1815) etablierte die (kon-)föderale Staatenorganisation schließlich in Mitteleuropa zugleich

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konstitutionell (REICHARDT 1995, 104). Staaten wie die Schweiz (1848) Kanada (1867), Deutschland (1867/1871), Australien (1901) und Österreich (1920) wurden schließlich nach bundesstaatlichen Prinzipien organisiert.

Die unterschiedliche Ausgestaltung des Föderalismus, der sowohl eine interstaatliche (auf Pluralität beruhende) als auch intrastaatliche (auf Harmonisierung beruhende) Ausprägung haben kann, hat in der politischen Praxis ihre Begründung in der jeweiligen Geschichte des Staates. Die USA, Kanada und Australien wurden beispielsweise im Zuge von Dekolonialisierungsprozessen gebildet, um auf gemeinsamer ökonomischer und politischer Basis weiter expandieren zu können; dabei sollte die Garantie von Gewaltenteilung und einzelstaatlicher Selbstregierung erhalten bleiben.


GÖHLER, Gerhard & KLEIN, Ansgar, 1991: Politische Theorien des 19. Jahrhunderts. In: Hans-Joachim Lieber (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart. Bonn, 259-656.

KILPER, Heiderose & LHOTTA, Roland, 1996: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Opladen.

REICHARDT, Wolfgang, 1995: Föderalismus. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik. Band I: Politische Theorien (Hrsg. für diesen Band Nohlen & Schultze). München, 102-110.

Anmerkungen

Auf Seite 33, in Fußnote 55, gibt es einen Hinweis auf die Quelle: "55 Walkenhorst, Heiko: Die Föderalisierung der Europäischen Union. Oldenburg 1995, S. 24f."

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02



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