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[1.] Tso/Fragment 032 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-03-18 15:19:24 Schumann | Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tso, Verschleierung, Walkenhorst 1995 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 32, Zeilen: 1 ff. (komplett) |
Quelle: Walkenhorst 1995 Seite(n): 17, 18, 23, Zeilen: 17: 26 ff.; 18: 23 ff.; 23: 22 ff. |
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Da das Spannungsverhältnis von Integration und Autonomie im Föderalismus unterschiedlicher sein kann, sind durchaus verschiedene Ausgestaltungen des bundesstaatlichen Systems möglich. Die Entwicklung föderalistischer Systeme in der Welt hat eine dem System immanente Dynamik offenbart, die sowohl einen auseinanderdriftenden (zentrifugalen) als auch einen nach einem engerem Zusammenschluss strebenden (zentripetalen) Charakter haben kann. Verdeutlicht sei dies an den Beispielen Kanadas und der Bundesrepublik Deutschland: Der kanadische Staat wandelte sich durch die Autonomiebestrebungen Quebecs vom föderalen Bundesstaat in Richtung eines Staatenbundes. Dem Bundesstaat Bundesrepublik widerfuhr in den 70er und 80er Jahren – durch Machtverschiebung zugunsten des Bundes – eine Wende hin zum dezentralen Einheitsstaat.49 Der Einheitsstaat, dessen Gegenstück der Staatenbund ist (zwischen diesen beiden Polen befindet sich der Bundesstaat)50, zeichnet sich durch eine einheitliche staatliche Organisation und Rechtsordnung aus. Die Entstehung des Zentralismus als ideologische Staatsform ist unbestimmt. Der auf dem Zentralismus beruhende Einheitsstaat entstand im Zeitalter des Absolutismus (17./18. Jahrhundert), als der Monarch die gesamte Staatsgewalt in seiner Person sachlich und in seiner Residenzstadt räumlich zusammenfasste.51 Kennzeichnend für den Zentralismus ist die einheitliche Regelung aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Einer demokratischen Version [steht die autoritäre gegenüber, der im zentralistischen Einheitsstaat wie der ehemaligen DDR Lenins „Demokratischer Zentralismus“ entsprach.52] 48 Vgl. Schultze 1991, S. 140. 49 Falke, Andreas: Die föderale Struktur. S. 416f. In: Willy P. Adams u. a. (Hrsg.): Länderbericht USA, Bd. I, Bonn 1992. 50 Andersen, Uwe und Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Bonn 1992, S. 65. 51 Beck, Reinhart: Sachwörterbuch der Politik. Stuttgart 1986, S. 186. [52Bleek, Wilhelm: PDS-SED. S. 413. In: Andersen, Uwe und Woyke, Wichard (Hrsg.): 1992.] |
3. die Vertretung der Gliedstaaten im Bundesparlament und deren Beteiligung an der Willensbildung des Bundes (Zweikammersysteme: in der Bundesrepublik Deutschland: Bundesrat und Bundestag; USA: Repräsentantenhaus und Senat; Rußland: Staatsduma und Föderationsrat);
4. Konfliktlösungsregelungen, die auf dem Prinzip des Aushandelns aufbauen und aufgrund des Minoritätenschutzes zusätzlich häufig qualifizierte Entscheidungsquoren erfordern (Stichwort „kooperativer Föderalismus“: Bund-Länder-Ausschüsse, Kultusministerkonferenz, Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung etc.); 5. Verfassungsgerichtsbarkeit als Schiedsrichter bei Organstreitigkeiten zwischen beiden Ebenen (SCHULTZE 1991, 140). [Seite 18] Da das Spannungsverhältnis von Integration und Autonomie im Föderalismus selten ausgeglichen ist, können verschiedene Ausgestaltungen des bundesstaatlichen Systems aufgezeigt werden. Die Entwicklung der föderalistischen Systeme in der Welt hat eine dem System immanente Dynamik offenbart, die sowohl einen auseinanderdriftenden (zentrifugalen) als auch einen ins Zentrum strebenden (zentripetalen) Charakter haben kann. Verdeutlicht sei dies an den Beispielen Kanadas und der Bundesrepublik Deutschland: Der kanadische Staat wandelte sich durch die Autonomiebestrebungen Quebecs vom konföderalen Bundesstaat in Richtung Staatenbund. Dem Bundesstaat Bundesrepublik widerfuhr in den siebziger und achtziger Jahren - durch Machtverschiebung zugunsten des Bundes - eine Wende in Richtung dezentraler Einheitsstaat (dies ist auch in den USA beobachtbar; vgl. FALKE, 1992, 416f.). [Seite 23] Der Einheitsstaat, dessen Gegenstück der Staatenbund ist (zwischen diesen beiden Polen befindet sich der Bundesstaat; vgl. ANDERSEN 1992, 65) zeichnet sich durch eine einheitliche staatliche Organisation und Rechtsordnung aus. Die Entstehung des Zentralismus als ideologische Staatsform ist unbestimmt; der auf den Zentralismus beruhende Einheitsstaat entstand im Zeitalter des Absolutismus (17./18. Jahrhundert), als der Monarch die gesamte Staatsgewalt in seiner Person sachlich und in seiner Residenzstadt räumlich zusammenfaßte (BECK 1986, 1086). Kennzeichnend für den Zentralismus ist die einheitliche Regelung aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dieser demokratischen Version steht die autoritäre gegenüber, die im zentralistischen Einheitsstaat wie der ehemaligen DDR Lenins „demokratischem Zentralismus“ entsprach (BLEEK 1992, 413). SCHULTZE, Rainer-Olaf, 1991: Föderalismus. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. Bonn, 139-146. FALKE, Andreas, 1992: Die föderale Struktur. In: Willy P. Adams u. a. (Hrsg.): Länderbericht USA, Bd. I. Bonn, 413-424. ANDERSEN, Uwe, 1992: Bundesstaat/Föderalismus. In: Uwe Andersen & Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Bonn. BECK, Reinhart, 1986: Sachwörterbuch der Politik. Stuttgart. BLEEK, Wilhelm, 1992: PDS-SED. In: Uwe Andersen & Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems. Bonn, 411-414. |
Die Quelle wird am Ende der Folgeseite (nach 3 weiteren Quellenangaben) benannt. Umfang und Wortlautnähe der Übernahme gehen daraus nicht hervor. Die Referenzen werden mitübernommen. |
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