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[1.] Tso/Fragment 052 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2017-04-21 06:27:36 Klgn
Bielzer 2003, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tso, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Bielzer 2003
Seite(n): 72, 73, Zeilen: 72: 21 ff.; 73: 1 ff.
[Die staatstheoretischen Lehren des 19. Jahrhunderts] bilden zusammen mit dem Gedankengut der Französischen Revolution und der Herrschaft Napoleons, dem englischen Beispiel des „selfgovernment“ und der konstitutionellen Monarchie als Alternative zur absoluten Monarchie auf dem Kontinent sowie der liberalen Verfassung der Vereinigten Staaten wichtige Antriebsmomente für das Denken im Sinne der Selbstverwaltung und damit auch der Subsidiarität. Ein wichtiges Ziel, welches das Bürgertum unter dem Begriff „Selbstverwaltung“ verfolgte, war der Gewinn gesellschaftlicher Freiheiten.93

Die ersten Versuche einer Institutionalisierung von Selbstverwaltung in deutschen Staaten im 19. Jahrhundert zielten nicht auf die Abschaffung der Monarchie, sondern auf eine Verwirklichung der Selbstverwaltung im bestehenden System. Ein erster Höhepunkt in der liberalnationalen Bewegung in Deutschland und von großer Bedeutung für die Entwicklung der Selbstverwaltung waren die preußischen Reformen unter dem Reichsfreiherrn Heinrich Friedrich Karl von Stein (1757-1831) im Jahre 1808. Neben Stein setzten sich zahlreiche Theoretiker, wie Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831), Lorenz von Stein (1815-1890), Rudolf von Gneist (1816-1895) oder Otto von Gierke (1841-1921), mit den Gedanken eines dezentralen Staatsaufbaus und der Selbstverwaltung auseinander.94 Für die Idee der Selbstverwaltung und des Subsidiaritätsprinzips spricht im Hegelschen Selbstverwaltungskonzept die von ihm entwickelte Korporationslehre, wonach die Korporationen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ihre eigenen Angelegenheiten regeln dürfen, die also bei einer Korporation von Gemeinden als nachgeordnete staatliche Einheiten auch für die Gemeinde zutrifft.95 llerdings lehnt er die Volkssouveränität und bürgerliche Partizipationsrechte prinzipiell ab, eine Konzeption, die dem Demokratie- und Subsidiaritätsprinzip diametral entgegensteht.

Die Selbstverwaltungslehre Lorenz von Steins beruht ideentheoretisch auf der Lehre Hegels. Stein personifizierte den Staat und unterteilt ihn in das Ich – das Staatsoberhaupt, den Willen – die Gesetzgebung, die Tat die Verwaltung und die vollziehende Gewalt – als eine selbstständige Kategorie mit der Mittlerfunktion zwischen Gesetzgebung und Verwaltung. Eine Selbstverwaltung kann Stein zufolge Landschaften, Gemeinden, Korporationen und Stiftungen aufweisen.96


93 Hendler, Reinhard: Selbstverwaltung als Ordnungsprinzip; Zur politischen Willensbildung und Entscheidung im demokratischen Verfassungsstaat der Industriegesellschaft. München 1984, S. 50.

94 Vgl. Hendler 1984, S. 43ff.

95 Vgl. Hendler 1984, S. 48.

96 Vgl. Hendler 1984, S. 51f.

Die staatstheoretischen Lehren des 19. Jahrhunderts bildeten zusammen mit dem Gedankengut der Aufklärung und mit politischen Ereignissen und Bestrebungen wie der französischen Revolution und der Herrschaft Napoleons, dem englischen Beispiel des .Selfgovernment' und der konstitutionellen Monarchie als Alternative zu den absoluten Monarchien auf dem Kontinent sowie auch der liberalen Verfassung der Vereinigten Staaten wichtige Antriebsmomente für ein Denken im Sinne von Selbstverwaltung und somit bedingt auch von Subsidiarität.

[...] Ein wesentliches Ziel, das das Bürgertum unter der Parole „Selbstverwaltung“ verfolgte, war der Er-

[Seite 73]

halt gesellschaftlicher Freiheiten.22 [...] Die allgegenwärtige Dominanz des absolutistischen Staates im täglichen Leben der Bürger erschien den Reformern des frühen 19. Jahrhunderts nicht mehr zeitgemäß. Dennoch zielten, wie die folgenden Ausführungen zeigen werden, die ersten Versuche der Institutionalisierung von Selbstverwaltung nicht gleichzeitig auf eine Abschaffung der Monarchie. Es ging vielmehr um eine Verwirklichung der Selbstverwaltung im bestehenden politischen System, nicht zuletzt sogar darum, durch die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger dasselbe zu stützen.23

Ein erster Höhepunkt in der liberal-nationalen Bewegung in Deutschland und ohne Zweifel von großer Bedeutung für die Entwicklung der Selbstverwaltung waren die preußischen Reformen unter dem Reichsfreiherrn Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein (1757-1831) im Jahre 1808, auf die bei der Untersuchung der historischen Selbstverwaltungsanfänge in Deutschland noch genauer einzugehen ist. Neben Stein setzten sich zahlreiche Theoretiker wie Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831), Lorenz von Stein (1815-1890), Rudolf von Gneist (1816- 1895) oder Otto von Gierke (1841-1921) mit den Gedanken eines dezentralen Staatsaufbaus und der Selbstverwaltung auseinander.24

Für den Gedanken der Selbstverwaltung und des Subsidiaritätsprinzips spricht im Hegelschen Selbstverwaltungskonzept, der von ihm entwickelten Korporationslehre, dass die Korporationen im Rahmen ihres Zweckes ihre eigenen Angelegenheiten regeln dürfen, dies also bei einer Korporation von Gemeinden als nachgeordnete staatliche Einheiten auch für die Gemeinde zutrifft.25 Allerdings lehnt Hegel Volkssouveränität und bürgerliche Partizipationsrechte prinzipiell ab26, eine Konzeption, die dem Demokratie- und Subsidiaritätsprinzip diametral entgegensteht.

Die Selbstverwaltungslehre Lorenz von Steins beruhte ideentheoretisch auf der Lehre Hegels. Stein personifiziert den Staat und unterteilt ihn in das Ich - das Staatsoberhaupt -, den Willen - die Gesetzgebung -, die Tat — die Verwaltung —, und die vollziehende Gewalt, eine selbständige Kategorie mit Mediatorfunktion zwischen Gesetzgebung und Verwaltung. Selbstverwaltung können Stein zufolge Landschaften, Gemeinden, Kor[porationen und Stiftungen aufweisen.27]


22 Vgl. Hendler, Reinhard: Selbstverwaltung als Ordnungsprinzip. Zur politischen Willensbildung und Entscheidung im demokratischen Verfassungsstaat der Industriegesellschaft. Köln/Berlin/Bonn/München 1984, S. 50.

23 Vgl. ebd.

24 Vgl. dazu ausführlich Hendler, Reinhard: a. a. O., S. 43 bis 69.

25 Vgl. Hendler, Reinhard: a. a. O., S. 48.

26 Vgl. Neumann, Franz (Hrsg.): Handbuch Politische Theorien und Ideologien, Bd. 1, Opladen 1995, S. 298 mit Verweis auf die entsprechenden Stellen bei Hegel

27 Vgl. Hendler, Reinhard: a. a. O., S. 51/52.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Referenzen werden mitübernommen.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02



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