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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 31, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Walkenhorst 1995
Seite(n): 16, 17, Zeilen: 16: 20 ff.; 17: 1 ff.
[Diese Palette föderalistisch gestalteter Staaten] zeigt die vielfältige Ausprägung des Föderalismus, der häufig fälschlicherweise und gerade im anglo-amerikanischen Verständnis auf die Form des Bundesstaates reduziert wird. Dazu bemerkte Deuerlein:
„Es gibt keine normative Form des Prinzips Föderalismus, denn es ist nicht der Sache, wohl aber der Methode nach flexibel (...). Soweit seine Grundkriterien bewahrt bleiben, kann sich der Föderalismus allen Veränderungen anpassen. Der Föderalismus als politisches Organisationsprinzip umschreibt einen Staatsaufbau, in dem sich mehrere Gliedstaaten mit einem Gesamtstaat die Erfüllung staatlicher Aufgaben teilen und dabei gegenseitig durch bestimmte Mit- oder Einwirkungsmöglichkeiten beeinflussen.“46

Von großer Bedeutung für die Föderalismusdebatte in der Europäischen Union ist, dass nicht nur Verwaltungskompetenzen auf die Gliedstaaten übertragen werden, sondern dass diese staatlichen Einheiten eigenständige Zentralregierungen nicht abgeleitete, sondern eigene politische Gestaltungsmöglichkeiten haben.

Für den Föderalismus als historische und damit höchst individuelle Organisationsform47 gibt es keine Idealform. Zugeschnitten auf den jeweiligen Staatstypus wurde der Föderalismus den herrschenden Bedürfnissen der Nationalstaaten angepasst und so mit unterschiedlichen Attributen und Funktionen versehen, wodurch vielfältige Bedeutungsformen entstanden sind. Gewisse Übereinstimmungen lassen sich dennoch als gemeinsame Differenzierungsmerkmale zusammenfassen: Der im Bundesstaat verankerte Föderalismus, der in seiner normativen Reinform auch als „klassisch“ bezeichnet wird, unterscheidet sich von seinem organisationspolitischen Pendant, dem zentralistischen Einheitsstaat, durch:

1. die Gliederung des Staates in territoriale Einheiten (Bundesrepublik Deutschland: Bundesländer, USA: Bundesstaaten, Russland: Autonome Republiken, Regionen und Gebiete);
2. die Aufteilung der exekutiven und legislativen Gewalt auf Bund und Gliedstaaten, wobei diese über ein bedeutendes Maß an Autonomie verfügen (Bundesrepublik: ausschließliche Ländergesetzgebung bei Polizei, Bildung, Kultur etc.);
3. die Vertretung der Gliedstaaten im Bundesparlament und deren Beteiligung an der Willensbildung des Bundes [(Zweikammersysteme: in der Bundesrepublik Deutschland: Bundesrat und Bundestag; USA: Repräsentantenhaus und Senat; Russland: Staatsduma und Föderationsrat);]

46 Deuerlein, Ernst: Föderalismus. Die historischen und philosophischen Grundlagen des föderativen Prinzips. Bonn 1972, S. 306f.

47 Vgl. Kilper und Lhotta 1996, S. 16.

Diese Palette föderalistisch gestalteter Staaten zeigt die vielfältige Ausprägung des Föderalismus, der häufig fälschlicherweise und gerade im anglo-amerikanischen Verständnis auf die Form des Bundesstaates reduziert wird.

Dazu bemerkte Ernst DEUERLEIN (1972, 306f.):

Es gibt keine normative Form des Prinzips Föderalismus, denn es ist nicht der Sache, wohl aber der Methode nach flexibel (...). Soweit seine Grundkriterien bewahrt bleiben, kann sich der Föderalismus allen Veränderungen anpassen.

[...]

2.2 Föderalismustheorien / Föderalismusmodelle

Der Föderalismus als politisches Organisationsprinzip umschreibt einen Staatsaufbau,

in dem sich mehrere Gliedstaaten mit einem Gesamtstaat die Erfüllung staatlicher Aufgaben teilen und dabei gegenseitig durch be-

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stimmte Mit- oder Einwirkungsmöglichkeiten beeinflussen (BOHR 1992, VII).

Von großer Bedeutung für die Föderalismusdebatte in der Europäischen Union ist dabei, daß nicht nur Verwaltungskompetenzen auf die Gliedstaaten übertragen werden, sondern daß diese substaatlichen Einheiten von der Zentralregierung nicht abgeleitete politische Gestaltungsmöglichkeiten haben.

Für den Föderalismus als historische und damit höchst individuelle Organisationsform (KILPER & LHOTTA 1996, 16) gibt es keine Idealform und damit keine definitorische Singularität. Zugeschnitten auf den jeweiligen Staatstypus wurde der Föderalismus den herrschenden Bedürfnissen der Nationalstaaten angepaßt und daher mit unterschiedlichen Attributen und Funktionen versehen, wodurch die vielfältigen Bedeutungsformen entstanden sind. Übereinstimmungen lassen sich dennoch als gemeinsame Differenzierungsmerkmale zusammenfassen: Der im Bundesstaat verankerte Föderalismus, der in seiner normativen Reinform auch als „klassisch“ bezeichnet wird, unterscheidet sich somit von seinem organisationspolitischen Pendent, dem zentralistischen Einheitsstaat durch:

1. die Gliederung des Staates in territoriale Einheiten (Bundesrepublik Deutschland: Bundesländer, USA: Bundesstaaten, Rußland: Autonome Republiken, Regionen und Gebiete);

2. die Aufteilung der exekutiven und legislativen Gewalt auf Bund und Gliedstaaten, wobei diese über ein bedeutendes Maß an Autonomie verfügen (Bundesrepublik: ausschließliche Ländergesetzgebung bei Polizei, Bildung, Kultur etc.);

3. die Vertretung der Gliedstaaten im Bundesparlament und deren Beteiligung an der Willensbildung des Bundes (Zweikammersysteme: in der Bundesrepublik Deutschland: Bundesrat und Bundestag; USA: Repräsentantenhaus und Senat; Rußland: Staatsduma und Föderationsrat);


DEUERLEIN, Ernst, 1972: Föderalismus. Die historischen und philosophischen Grundlagen des föderativen Prinzips. Bonn.

BOHR, Kurt, 1992: Föderalismus. Demokratische Struktur für Deutschland und Europa. München.

KILPER, Heiderose & LHOTTA, Roland, 1996: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Opladen.

Anmerkungen

Die Quelle ist auf S. 33 genannt. Umfang und wörtlichkeit der Übernahme gehen daraus nicht hervor.

Zitate und Referenzen werden mitübernommen.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann