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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 34, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Walkenhorst 1995
Seite(n): 16, 17, 24, 25, 31, Zeilen: 16: vier letzte Zeilen; 17: 1 ff.; 24: letzte fünf Zeilen; 25: 1 ff.; 31: 2 ff.; 34 f.
.
[Im Gegensatz zum Zentralstaat können regionale Probleme nach Maßgabe der Subsidiarität „vor Ort“ besser und flexibler] gelöst werden und besitzen nicht nur Randerscheinungscharakter (z. B. Werftenkrise im Küstenbereich, Kohlekrise im Fördergebiet).
➢ Die Einbindung von Partikularinteressen ist eine der wichtigsten Funktionen des Föderalismus. Ein (zentrifugales) Auseinanderdriften gesellschaftlicher, religiöser oder ethnischer Kräfte kann im Föderalismus dadurch verhindert werden, dass unterschiedlichen Gruppierungen politische Gestaltungsspielräume zugestanden werden, dass also Minderheitenschutz gewährt wird. Ein Zerfall gewachsener Strukturen kann so verhindert werden. Die bundesstaatliche Ordnung ist auch dann von Vorteil, wenn sich selbstständige [sic] Staaten zusammenschließen, wie dies die deutschen Länder 1871 praktizierten. Der gegenteilige Prozess, also der Zerfall eines Staatsgebildes, kann wie im Fall der ehemaligen Sowjetunion durch die Föderalisierung der auseinanderstrebenden Kräfte aufgehalten werden.
➢ Ein weiterer Vorteil einer föderalen Ordnung ist die unproblematische (friedliche) Erweiterung des Staatsgebietes, wie dies die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1955 [sic] (Saarland) und 1990 (Länder der ehemaligen DDR) erfuhr.

2.6.2 Der Föderalismus als Strukturprinzip in Deutschland

Der Föderalismus als politisches Organisationsprinzip umschreibt einen Staatsaufbau, in dem sich mehrere Gliedstaaten mit einem Gesamtstaat die Erfüllung staatlicher Aufgaben teilen und sich dabei gegenseitig durch bestimmte Mit- oder Einwirkungsmöglichkeiten beeinflussen. Die dem föderalen Prinzip innewohnende Flexibilität und Dynamik ergeben fast zwangsläufig für jedes föderal gestaltete Staatengebilde eine eigene Charakteristik. Mitentscheidend für die föderale Ausprägung sind daher auch die Verfassungsgebung und die Verfassungsentwicklung. Die föderale Ordnung auf deutschem Gebiet entstand weitaus mehr aufgrund der Notwendigkeit historischer Gegebenheiten als infolge bewusster Konstruktion und rationaler Politik. Anders als die us-amerikanische und auch die schweizerische Föderalstaatsentstehung stellt die Entwicklung des deutschen Föderalismus einen zwingenden Prozess dar, der allerdings „durch politische Zufälligkeiten, Formelkompromisse und Kaschierung von Hegemonialbestrebungen“ gekennzeichnet ist.56

In der Bundesrepublik bestimmen die im Föderalismus verankerte Trennung und Kooperation zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten das Verhältnis von Bund und [Ländern, das im legislativen, exekutiven und finanziellen Bereich besteht und als Politikverflechtung bezeichnet wird.]


56 Laufer, Heinz: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland. 6. Aufl., Bonn 1991, S. 25.

Der Föderalismus als politisches Organisationsprinzip umschreibt einen Staatsaufbau,
in dem sich mehrere Gliedstaaten mit einem Gesamtstaat die Erfüllung staatlicher Aufgaben teilen und dabei gegenseitig durch be-

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stimmte Mit- oder Einwirkungsmöglichkeiten beeinflussen (BOHR 1992, VII).

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Das liegt daran, daß im Gegensatz zum Zentralstaat regionale Probleme nach Maßgabe der Subsidiarität „vor Ort“ besser und flexibler gelöst werden können und nicht nur Randerscheinungscharakter besitzen (z. B. Werftenkrise im Küstenbereich, Kohlekrise im Fördergebiet).

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4. Die Einbindung von Partikularinteressen ist eine der wichtigsten Funktionen des Föderalismus. Ein (zentrifugales) Auseinanderdriften gesellschaftlicher, religiöser oder ethnischer Kräfte kann im Föderalismus dadurch verhindert werden, daß unterschiedlichen Gruppierungen politische Gestaltungsspielräume zugestanden werden, daß also Minderheitenschutz gewährt wird. Ein Zerfall gewachsener Strukturen kann so verhindert werden. Die bundesstaatliche Ordnung ist auch dann von Vorteil, wenn sich selbständige Staaten zusammenschließen, wie dies die deutschen Länder 1871 praktizierten.3 Der gegenteilige Prozeß, nämlich der Zerfall eines Staatsgebildes, kann wie im Fall der ehemaligen Sowjetunion durch die Föderalisierung der auseinanderstrebenden Kräfte aufgehalten werden; mit den gravierenden ökonomischen, politischen und ethnischen Problemen scheint der junge Bundesstaat Rußland allerdings überfordert zu sein.

5. Ein weiterer Vorteil einer föderalen Ordnung ist die unproblematische (friedliche) Erweiterung des Staatsgebietes, wie dies die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1957 (Saarland) und 1990 (Länder der ehemaligen DDR) erfuhr.

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Die dem föderalen Prinzip innewohnende Flexibilität und Dynamik ergibt fast zwangsläufig für jedes föderal gestaltete Staatengebilde eine eigene Charakteristik, die aus den spezifischen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an das System resultieren. Mitentscheidend für die föderale Ausprägung ist daher auch die Frage nach der Verfassungsgebung und Verfassungsentwicklung. So wie die Vereinigten Staaten von Amerika den Föderalismus aufgrund rationaler Überlegungen und Abwägungen in die Verfassung einbrachten, so entstand die föderale Ordnung auf deutschem Gebiet eher aufgrund der Notwendigkeit historischer Gegebenheiten als infolge bewußter Konstruktion und rationaler Politik. Anders als die amerikanische und auch schweizer Föderalstaatsentstehung stellt die Entwicklung des deutschen Föderalismus also beinahe einen logisch zwingenden Prozeß dar, der allerdings „durch politische Zufälligkeiten, Formelkompromisse und Kaschierung von Hegemonialbestrebungen“ (LAUFER 1991, 25) gekennzeichnet ist.

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Die im Föderalismus verankerte Trennung und Kooperation zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten bestimmt in der Bundesrepublik das Verhältnis

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von Bund und Ländern, das im legislativen, exekutiven und finanziellen Bereich besteht und als Politikverflechtung bezeichnet wird.


3 Zur Problematik des „Pseudo-Föderalismus“ im Bismarck’schen Reich, die u. a. durch die Hegmonialstellung Preußens bedingt war, vgl. LAUFER 1991, 35f.


BOHR, Kurt, 1992: Föderalismus. Demokratische Struktur für Deutschland und Europa. München.

LAUFER, Heinz, 1991: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland. Bonn.

Anmerkungen

Die Quelle ist auf S. 33 in Fn. 55. genannt. Dass sich die Übernahme auch nach der Überschrift 2.6.2 fortsetzt, wird daraus nicht ersichtlich, ebenso der größtenteils wörtliche Charakter der Übernahmen.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman