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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 68, Zeilen: 1-15
Quelle: Batsuch 2000
Seite(n): 24, 25, Zeilen: 24: 10 ff.; 25: 1
[Als staatliches Leitungsprinzip besteht das Wesen des Demokratischen Zentralismus in der festen Einheit von zentraler Leitung und Planung sowie demokratischer Initiative der] Werktätigen, in der zentral organisierten Wählbarkeit der Organe der Staatsmacht – Volksvertretungen – und ihrer angeblichen Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern, in der Verbindlichkeit der Gesetze und Beschlüsse von oben nach unten, in der geplanten Mitwirkung der Werktätigen und ihrer gesellschaftlichen Organisationen an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Beschlüsse und in der Durchsetzung einer bewussten Staatsdisziplin zu ihrer Verwirklichung. Auf diese Weise wurden alle Parteiorgane sichtbar von unten nach oben „gewählt“. Es bestand eine Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung und Rechenschaftslegung. Ein wichtiger Grundsatz des demokratischen Zentralismus war die unbedingte Verbindlichkeit der Beschlüsse der höheren Parteiorgane für die unteren Organe. Der demokratische Zentralismus plädierte für straffe Parteidisziplin und die Unterordnung der Minderheit unter die Beschlüsse der Mehrheit innerhalb der Parteiorganisationen.122

Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus ließ weder vertikale noch horizontale Gewaltenteilung zu.123 In horizontaler Hinsicht existierte Gewalteneinheit insofern, als alle Staatsorgane vollziehend – verfügend tätig wurden.


122 Vgl. Batsuch 2000, S. 24f.

123 König, Klaus: Drei Welten der Verwaltungsmodernisierung. S. 406. In: Klaus, Lüder (Hrsg.): Staat und Verwaltung; Fünfzig Jahre Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Berlin 1997.

„Als staatliches Leitungsprinzip besteht das Wesen des demokratischen Zentralismus in der festen Einheit von zentraler Leitung und Planung und demokratischer Initiative der Werktätigen, in der Wählbarkeit der Organe der Staatsmacht - der Volksvertretungen - und ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern, in der Verbindlichkeit der Gesetze und Beschlüsse von oben nach unten, in der schöpferischen Mitwirkung der Werktätigen und ihrer gesellschaftlichen Organisationen an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Beschlüsse und in der Durchsetzung einer bewußten Staatsdisziplin zu ihrer Verwirklichung“ (Böhme, 1988, S. 30). So wurden alle Parteiorgane von unten nach oben gewählt. Deshalb bestand eine Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung und Rechenschaftslegung der gewählten Parteiorgane über ihre Tätigkeit vor den jeweiligen Organisationen, von denen sie gewählt wurden. Als wichtiger Grundsatz des demokratischen Zentralismus ist die unbedingte Verbindlichkeit der Beschlüsse der höheren Parteiorgane für die unteren Organe und alle Parteimitglieder zu nennen. Der demokratische Zentralismus legte Wert auf die straffe Parteidisziplin und die Unterordnung der Minderheit unter die Beschlüsse der Mehrheit.

2.1.3.2 Prinzip der Gewalteneinheit

„Das Prinzip des demokratischen Zentralismus ließ weder vertikale noch horizontale Gewaltenteilung zu“ (König, 1997a, S. 406). In horizontaler Hinsicht existierte Gewalteneinheit insofern , als daß die Staatsorgane

[Seite 25]

vollziehend-verfügend tätig wurden.


Böhme, W. (Hrsg.). (1988). Kleines politisches Wörterbuch (7. Auflage). Berlin: Dietz.

König, K. (1997a). Drei Welten der Verwaltungsmodernisierung. In K. Lüder (Hrsg.), Staat und Verwaltung: Fünfzig Jahre Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, S. 399-424. Berlin: Duncker & Humblot.

Anmerkungen

Die Quelle ist in Fn. 122 genannt. Umfang und Wortlautnähe der Übernahme hatten deutlicher gemacht werden müssen.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)