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Die Harmonisierung des europäischen Rüstungsmarktes im Spannungsfeld zwischen Art. 296 EGV und Art. 17 EUV

von Uwe Brinkmann

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[1.] Ub/Fragment 008 16 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-24 18:55:52 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Roeser 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 8, Zeilen: 16-23
Quelle: Roeser 1988
Seite(n): 26, Zeilen: 2-10
Die zwischen den beiden Weltkriegen begonnene Entwicklung setzte sich nach 1945 in verstärktem Maße fort.34 Der internationale Waffenhandel war nunmehr fast ausschließlich in der Hand der einzelnen Regierungen oder wurde doch jedenfalls von ihnen kontrolliert und gesteuert.35 Vor allem für die beiden Großmächte USA und die ehemalige Sowjetunion bedeutet die Lieferung von militärischen Gütern in erster Linie ein Instrument zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen, die sich im äußersten durch so genannte Stellvertreterkrieger widerspiegelten. Wirtschaftliche Gesichtspunkte bildeten zwar einen angenehmen Nebeneffekt, traten aber bei der Entscheidung der Regierungen in den Hintergrund.36

34 Yakemtchouk, S.200f.

35 Delbrück, GYIL 24, S. 123.

36 Delbrück, GYIL 24, S. 123; Stanley/Pearton, S. 6f.

Die zwischen den beiden Weltkriegen begonnene Entwicklung setzte sich nach 1945 in verstärktem Maße fort.18 Der internationale Waffenhandel ist nunmehr fast ausschließlich in der Hand der einzelnen Regierungen oder wird doch jedenfalls von ihnen kontrolliert und gesteuert.19 Vor allem für die beiden Großmächte USA und Sowjetunion bedeutet die Lieferung von militärischen Gütern in erster Linie ein Instrument zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen. Wirtschaftliche Gesichtspunkte bilden zwar einen angenehmen Nebeneffekt, treten aber bei der Entscheidungsfindung der Regierungen in den Hintergrund.20

18 Vgl. dazu Yakemtchouk, Les transferts internationaux d'armes de guerre, S. 200 ff.

19 Delbrück, in: GYIL 24 (1981), S. 123; Frank, S. 156; zur heutigen Bedeutung des privaten Waffenhandels vgl. unten, A. III. 1.

20 Delbrück, a.a.O.; Stanley / Pearton, S. 6 f.

Anmerkungen

Vollständige Übernahme mit geringfügigen Modifkationen (Vergangenheitsform im zweiten Satz wird in Gegenwartsform umgewandelt; aus "Entscheidungsfindung" wird "Entscheidung") einschl. verkürzter Übernahme des Fußnotenapparats

Sichter
Goalgetter Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110610005731