Die Harmonisierung des europäischen Rüstungsmarktes im Spannungsfeld zwischen Art. 296 EGV und Art. 17 EUV
von Uwe Brinkmann
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[1.] Ub/Fragment 230 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:25:17 Kybot | Fragment, Gesichtet, Hogan Hartson 2009, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 230, Zeilen: 1-6 |
Quelle: Hogan Hartson 2009 Seite(n): 3, Zeilen: 12-15, 19-21 |
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[ ... dass zukünftig unterlegene Unternehmen die] Rechtmäßigkeit einer Auftragsvergabe von unabhängigen Stellen überprüfen lassen können. Besondere Schutzvorschriften sollen dabei garantieren, dass durch derartige Nachprüfungsverfahren keine sensiblen Informationen öffentlich werden. Die Vergabestellen können zukünftig vorschreiben, dass bis zu 30% eines Auftrags an Subunternehmer vergeben werden müssen. Dadurch soll der Marktzugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gefördert werden. | [...] dass unterlegene Unternehmen die Rechtmäßigkeit einer Auftragsvergabe von unabhängigen Stellen überprüfen lassen können. Besondere Schutzvorschriften sollen dabei garantieren, dass durch derartige Nachprüfungsverfahren keine sensiblen Informationen öffentlich werden.
[...] Die Vergabestellen können zukünftig vorschreiben, dass bis zu 30% eines Auftrags an Subunternehmer vergeben werden müssen. Dadurch soll der Marktzugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gefördert werden. |
Wörtliche Übernahme ohne Quellenangabe, mit Auslassung |
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[2.] Ub/Fragment 230 06 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 19:39:09 Kybot | EuroParlament 2007, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 230, Zeilen: 06-14 |
Quelle: EuroParlament 2007 Seite(n): 003, Zeilen: 30-38 |
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[...] Ziel, die Inanspruchnahme der Freistellungsmöglichkeiten des Artikels 296 EGV und des Artikels 14 der Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen der Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend auf Ausnahmefälle zu begrenzen. Die Mehrheit der im Bereich Verteidigung und Sicherheit vergebenen Aufträge, einschließlich solcher, die die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial betreffen, sollen deshalb wie hier mehrfach gefordert auf der Grundlage von Gemeinschaftsvorschriften vergeben werden, um auf diesem Wege für größere Gleichbehandlung, mehr Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu sorgen. | [...] Ziel [...], die Inanspruchnahme der Freistellungsmöglichkeiten des Artikels 296 EG-Vertrag und des Artikels 14 der Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen der Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend auf Ausnahmefälle zu begrenzen. Die Mehrheit der im Bereich Verteidigung und Sicherheit vergebenen Aufträge, einschließlich solcher, die die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial betreffen, sollten deshalb auf der Grundlage von Gemeinschaftsvorschriften vergeben werden, um auf diesem Wege für größere Gleichbehandlung, mehr Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu sorgen. |
Woertliche Uebernahme ohne Quellenangabe |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Goalgetter, Zeitstempel: 20110610220941
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