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Die Harmonisierung des europäischen Rüstungsmarktes im Spannungsfeld zwischen Art. 296 EGV und Art. 17 EUV

von Uwe Brinkmann

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Ub/Fragment 230 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:25:17 Kybot
Fragment, Gesichtet, Hogan Hartson 2009, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, Plagin Hood, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 230, Zeilen: 1-6
Quelle: Hogan Hartson 2009
Seite(n): 3, Zeilen: 12-15, 19-21
[ ... dass zukünftig unterlegene Unternehmen die] Rechtmäßigkeit einer Auftragsvergabe von unabhängigen Stellen überprüfen lassen können. Besondere Schutzvorschriften sollen dabei garantieren, dass durch derartige Nachprüfungsverfahren keine sensiblen Informationen öffentlich werden. Die Vergabestellen können zukünftig vorschreiben, dass bis zu 30% eines Auftrags an Subunternehmer vergeben werden müssen. Dadurch soll der Marktzugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gefördert werden. [...] dass unterlegene Unternehmen die Rechtmäßigkeit einer Auftragsvergabe von unabhängigen Stellen überprüfen lassen können. Besondere Schutzvorschriften sollen dabei garantieren, dass durch derartige Nachprüfungsverfahren keine sensiblen Informationen öffentlich werden.

[...]

Die Vergabestellen können zukünftig vorschreiben, dass bis zu 30% eines Auftrags an Subunternehmer vergeben werden müssen. Dadurch soll der Marktzugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gefördert werden.

Anmerkungen

Wörtliche Übernahme ohne Quellenangabe, mit Auslassung

Sichter
Hood Goalgetter


[2.] Ub/Fragment 230 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 19:39:09 Kybot
EuroParlament 2007, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Eridanos, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 230, Zeilen: 06-14
Quelle: EuroParlament 2007
Seite(n): 003, Zeilen: 30-38
[...] Ziel, die Inanspruchnahme der Freistellungsmöglichkeiten des Artikels 296 EGV und des Artikels 14 der Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen der Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend auf Ausnahmefälle zu begrenzen. Die Mehrheit der im Bereich Verteidigung und Sicherheit vergebenen Aufträge, einschließlich solcher, die die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial betreffen, sollen deshalb wie hier mehrfach gefordert auf der Grundlage von Gemeinschaftsvorschriften vergeben werden, um auf diesem Wege für größere Gleichbehandlung, mehr Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu sorgen. [...] Ziel [...], die Inanspruchnahme der Freistellungsmöglichkeiten des Artikels 296 EG-Vertrag und des Artikels 14 der Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen der Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend auf Ausnahmefälle zu begrenzen. Die Mehrheit der im Bereich Verteidigung und Sicherheit vergebenen Aufträge, einschließlich solcher, die die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial betreffen, sollten deshalb auf der Grundlage von Gemeinschaftsvorschriften vergeben werden, um auf diesem Wege für größere Gleichbehandlung, mehr Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu sorgen.
Anmerkungen

Woertliche Uebernahme ohne Quellenangabe

Sichter
Eridanos Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Goalgetter, Zeitstempel: 20110610220941