VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 74, Zeilen: 11-19
Quelle: KOM 2006b
Seite(n): 5, Zeilen: 12-20
[...] denn so führt beispielsweise die Inanspruchnahme des Artikels 296 EGV bei der öffentlichen Vergabe von Verteidigungsaufträgen zur Nichtanwendung der Vergaberichtlinie 2004/18/EG. Diese Richtlinie ist das juristische Instrument zur Gewährleistung der Vertragsbestimmungen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und zum Niederlassungsrecht im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe (Artikel 28, 43, 49 EGV). Die Vorschriften dieser Richtlinie sind somit Ausdruck der grundlegenden Prinzipien und Ziele des Binnenmarktes, die durch Art. 296 EGV umgangen werden. Der Rückgriff auf die Ausnahmeregel des Artikels 296 EGV berührt deshalb den Kernbereich der Europäischen Gemeinschaft und ist folglich von Natur aus ein juristisch wie politisch schwerwiegender Akt. Allerdings führt die Inanspruchnahme des Artikels 296 EGV bei der öffentlichen Vergabe von Verteidigungsaufträgen zur Nichtanwendung der Vergaberichtlinie 2004/18/EG. Diese Richtlinie ist das juristische Instrument zur Gewährleistung der Vertragsbestimmungen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und zum Niederlassungsrecht im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe (Artikel 28, 43, 49 EGV). Die Vorschriften der Richtlinie sind somit Ausdruck der grundlegenden Prinzipien und Ziele des Binnenmarktes. Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregel des Artikels 296 EGV berührt deshalb den Kernbereich der Europäischen Gemeinschaft und ist folglich von Natur aus ein juristisch wie politisch schwerwiegender Akt.
Anmerkungen

Woertliche Uebernahme, teilweise mit Anpassungen, ohne Quellenangabe

Sichter
Eridanos HgR