VroniPlag Wiki

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Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Ceterum censeo
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 83, Zeilen: 1-10
Quelle: von der Groeben/Schwarze (Hrsg.), Kommentar zum EU-/EG-Vertrag, 6. Auflage, München 2003
Seite(n): Art. 296 Rn. 15, Zeilen:
Hiermit sind Verfälschungen des Wettbewerbs gemeint [sic!] die den Handel von Gütern zwischen den Mitgliedsstaaten betreffen, die nicht von der Liste gedeckt sind. Allerdings wird auch in diesem Rahmen eine Güterabwägung zwischen den legitimen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten und dem Interesse der Gemeinschaft an unverfälschtem Wettbewerb zu erfolgen haben. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich aus nationalen Maßnahmen bezüglich Waren, die von

der Liste erfasst sind, zwangsläufig gewisse Rückwirkungen auf die Produktionsbedingungen für nicht von der Liste erfasste Güter ergeben, da eine völlige Vermeidung von Wettbewerbsverfälschungen sich letztlich nur durch eine Harmonisierung der staatlichen Maßnahmen erreichen ließe.

Mit dem (etwas vagen) Begriff der Beeinträchtigung der Wettbewerbsbedingungen sind [...] Verfälschungen des Wettbewerbs gemeint, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten berühren. Allerdings wird auch in diesem Rahmen eine Güterabwägung zwischen den legitimen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten und dem Interesse der Gemeinschaft an unverfälschtem Wettbewerb zu erfolgen haben. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß sich aus nationalen Maßnahmen bezüglich Waren, die von der Liste erfaßt sind, zwangsläufig gewisse Rückwirkungen auf die Produktionsbedingungen für nicht von der Liste erfaßte Güter ergeben, da eine völlige Vermeidung von Wettbewerbsverfälschungen sich letztlich nur durch eine Harmonisierung der staatlichen Maßnahmen erreichen ließe.
Anmerkungen
Sichter