|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 222, Zeilen: 6-13 |
Quelle: Bauer 2005 Seite(n): 4, Zeilen: 1-9 |
---|---|
Die Verteidigungsagentur ist somit zentrales Koordinations- und Evaluierungsorgan im Implementierungsprozess für das Headline Goal 2010. Sie besitzt jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedstaaten hinsichtlich deren nationaler Streitkräfte- oder Rüstungspolitik. Ihre Aufgabe ist vielmehr die Erstellung von Bewertungskriterien in Zusammenarbeit mit dem Rat, nach denen die Leistung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Realisierung ihrer Zusagen beurteilt werden. Außerdem sollen aus den bereits laufenden Kooperationsprogrammen Erfahrungen gesammelt spezifische Entwicklungsabläufe und Strukturen analysiert sowie Synergieeffekte zwischen den einzelnen Aktionsplänen ermittelt werden. | Die Verteidigungsagentur soll als zentrales Koordinations- und Evaluierungsorgan im Implementierungsprozess für das Headline Goal 2010 fungieren. Sie besitzt jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedstaaten hinsichtlich deren nationaler Streitkräfte- oder Rüstungspolitik. Ihre Aufgabe ist vielmehr die Erstellung von Bewertungskriterien in Zusammenarbeit mit dem Rat, nach denen die Leistung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Realisierung ihrer Zusagen beurteilt werden. Außerdem sollen aus den bereits laufenden Kooperationsprogrammen Erfahrungen gesammelt, spezifische Entwicklungsabläufe und Strukturen analysiert sowie Synergieeffekte zwischen den einzelnen Aktionsplänen ermittelt werden. |
Wörtliche Uebernahmen mit leichten Anpassungen ohne Quellenangabe. |
|