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Untersuchte Arbeit: Seite: 229, Zeilen: 04-05 |
Quelle: Hogan Hartson 2009 Seite(n): 1, Zeilen: 27 |
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Eine Ergänzung zur Verbringungsrichtlinie ist die Richtlinie [...], da bei der Beschaffung von Rüstungsgütern das europäische Vergaberecht bislang nicht anwendbar war. | Auch bei der Beschaffung von Rüstungsgütern ist das europäische Vergaberecht bislang nicht anwendbar. |
Kein Zweifel an Textübernahme, da 11 zusammenhängende Worte identisch in Diss und Fundstelle. Für sich genommen etwas kurz, steht jedoch im Zusammenhang mit weiteren nachfolgenden Textübernahmen aus der Quelle, siehe weitere Fragmente zu S. 229. |
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