VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter, Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 232, Zeilen: 1-32
Quelle: Bauer 2005
Seite(n): 4, 5, 7, 9, Zeilen: 4:21-34; 5:4-8; 7:3-5; 9:6-17
Die konzertierte Herangehensweise zur Verbesserung der militärischen Fähigkeiten ist somit grundsätzlich zu begrüßen. Die Rolle der EVA als Bedarfsermittler und später auch Bedarfsdecker auf europäischer Ebene könnte sich in der praktischen Umsetzung allerdings als schwierig erweisen. Die Agentur begibt sich bei den Themen Rüstungsmarkt und Rüstungsindustrie nicht nur in genuin nationale Interessen- und Sicherheitssphären, sondern tangiert unweigerlich auch europäische Aktionsprogramme in den Bereichen der Innovation, Technologie und öffentlichen Auftragsvergabe. Diese Aktivitäten der Verteidigungsagentur berühren die Zuständigkeiten der Europäischen Kommission, in deren Generaldirektionen Fragen der Wettbewerbsfähigkeit, des innergemeinschaftlichen Handels, der Industrie- und Forschungspolitik sowie Fragen der Normierung und des Exports behandelt werden, welches bisher jedoch aufgrund von Art. 296 EGV nur auf dem zivilen Sektor geschah. Mit ihren Initiativen hat sich die Europäische Verteidigungsagentur daher bereits weit in den von der Kommission seit Mitte der 1990er Jahre behandelten markt- und industriepolitischen Bereich einer europäischen Rüstungspolitik vorgewagt, da die Kommission durch auslegende Mitteilungen sowie Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien sukzessive versucht den Handlungsspielraum des Art. 296 EGV einzugrenzen und einen europäischen Rüstungsmarkt zu etablieren. Diese parallelen Entwicklungen können sich ergänzen, können jedoch auf europäischer Ebene auch zu Zuständigkeitskonflikten zwischen der Europäischen Verteidigungsagentur und der Europäischen Kommission führen, da Kompetenzabgrenzungen im Rüstungsbereich bisher nicht stattgefunden haben. Industrie-, markt- und innovationspolitische Aspekte sind traditionell auf der supranationalen Ebene angesiedelt und fallen somit in die Kompetenzbereiche der Kommission, Abstimmungsschwierigkeiten mit der zwischenstaatlich gesteuerten Verteidigungsagentur sind daher vermutlich vorprogrammiert. Es bleibt abzuwarten, wie die unterschiedlichen Vorstöße von Kommission und EVA die Zuständigkeiten für den Aufbau eines Europäischen Marktes für Verteidigungsgüter zur nachhaltigen Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie verschieben werden. Bisher fehlt es an einer gemeinsamen und einheitlichen Agenda, in der die gemeinschaftlich, intergouvernemental und national zu verantwortenden Politikbereiche sinnvoll miteinander verbunden werden sowie Kooperationen untereinander durch klare Verantwortlichkeiten und Beschlussverfahren geregelt sind. Neue Institutionen alleine können keinen Ersatz für die bis dato fehlende politische Bereitschaft zur Umsetzung von gemeinsam beschlossenen Aktionsplänen sein. [Seite 4, Zeilen 21-34]

Der Ansatz, die Verbesserung der militärischen Fähigkeiten auf der Grundlage einer konzertierten Herangehensweise zu erzielen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Beschäftigung sowohl mit der Bedarfsermittlung als auch der -deckung auf europäischer Ebene könnte sich aber als schwierig erweisen. Denn die Agentur begibt sich bei den Themenbereichen Rüstungsmarkt und Rüstungsindustrie nicht nur in genuin nationale Interessen- und Sicherheitssphären. Vielmehr wären davon auch EU-Aktionsprogramme für mehr Angleichung in den Bereichen Innovation, Technologie und öffentliches Auftragswesen betroffen.

Auf europäischer Ebene könnte sich ein Zuständigkeitskonflikt zwischen der Europäischen Verteidigungsagentur und der Europäischen Kommission ergeben. Bisher existiert im Rüstungsbereich keine einheitliche Regelung, die die Kompetenzen der einzelnen EU-Organe und Institutionen eindeutig definiert. Da industrie-, markt- und innovationspolitische Aspekte eher auf der supranationalen Ebene angesiedelt sind und damit in den Kompetenzbereich der Kommission fallen, sind Abstimmungsschwierigkeiten mit der zwischenstaatlich gesteuerten Verteidigungsagentur vorprogrammiert.

[Seite 5, Zeilen 4-8]

Hierbei berühren die Aktivitäten der Verteidigungsagentur die Zuständigkeiten der Europäischen Kommission. Wettbewerbsfähigkeit, innergemeinschaftlicher Handel, Industrie- und Forschungspolitik sowie Fragen der Normierung und des Exports werden in den jeweiligen Generaldirektionen der Kommission behandelt. Dies geschah bisher jedoch nur auf dem zivilen Sektor.

[Seite 7, Zeilen 3-5]

Mit ihren Initiativen hat sich die Verteidigungsagentur bereits weit in den von der Kommission seit Mitte der 90er Jahre behandelten markt- und industriepolitischen Bereich einer europäischen Rüstungspolitik vorgewagt.

[Seite 9, Zeilen 6-17]

Gänzlich ungeklärt ist derzeit die Frage, wie sich durch die Vorstöße von Kommission und EVA die Zuständigkeiten für den Aufbau eines Europäischen Marktes für Verteidigungsgüter zur nachhaltigen Stärkung der Europäischen verteidigungsindustriellen-technologischen Basis verschieben werden. Trotz vieler neuer Bemühungen, die bei fortwährendem Engagement der Mitgliedstaaten nachhaltig zu einer Steigerung der militärischen Fähigkeiten der Union beitragen werden, konnte das grundsätzliche Defizit der rüstungspolitischen Ambitionen der EU noch nicht beseitigt werden: Das Fehlen einer gemeinsamen und einheitlichen Agenda, in der die gemeinschaftlich, intergouvernemental und national zu verantwortenden Politikbereiche sinnvoll miteinander verbunden werden, und Kooperationen untereinander durch klare Verantwortlichkeiten und Beschlussverfahren geregelt sind. Auch hier gilt der Grundsatz, dass neue Institutionen keinen Ersatz für die bis dato fehlende politische Bereitschaft bei der Umsetzung von gemeinsam beschlossenen Aktionsplänen darstellen können.

Anmerkungen

Bauer wird zwar auf der Vorseite kurz genannt, dass aber große Teile sinngemäß und wörtlich von verschiedenen Seiten der Quelle übernommen wurden, ist nicht ersichtlich.

Sichter
Guckar