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7 ungesichtete Fragmente: kein Plagiat

[1.] Ub/Fragment 163 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 (Kybot)
Erstellt: 7. June 2011, 22:48 Ceterum censeo
Fragment, KeinPlagiat, Kuechle 2003, SMWFragment, Schutzlevel, Ub, ZuSichten

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Ceterum censeo, 134.102.20.212, Hansgert Ruppert, BruderGrimm, Hindemith
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 163, Zeilen: 1-3
Quelle: Kuechle 2003
Seite(n): 9 f., Zeilen: 20-23
Aus zuvor etwa vierzehn Generalunternehmen wurden bis Ende der 1990er Jahre vier große Konzerne geschmiedet, wie die nachfolgende Abbildung von Hartmut Küchle verdeutlicht.

[Abb. aus Küchle 2001]

Aus früher etwa vierzehn Generalunternehmen (prime contractors) sind bis Ende der 90er Jahre vier große Konzerne hervorgegangen, wie Abbildung 1.2. zeigt.

[Abb. 1.2. aus Küchle 2001]

Anmerkungen

Man müsste das mit Küchle 2001 vergleichen, um festzustellen, ob es auch bloß von dort übernommen sein kann. Wenn ja, dann wäre es evtl. nicht als Plagiat einzustufen, da es wenig Formulierungsalternativen für "14 Generalunternehmen --> 4 Konzerne" gibt. - D'accord. Natürlich hat Ub auch das übernommen & umformuliert. Es reicht nur nicht für mehr als 'Verdächtig'. HgR -->Kein Plagiat vorerst Hindemith Als 'KeinPlagiat' geprüft+signiert. Auch diese Fälle müssen vom Tisch. HgR

Sichter
HgR


[2.] Ub/Fragment 087 03 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:22 (Kybot)
Erstellt: 8. June 2011, 13:43 Ceterum censeo
Fragment, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, Ub, Von der Groeben/Schwarze (Hrsg.), Kommentar zum EU-/EG-Vertrag, 6. Auflage, München 2003, ZuSichten

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hansgert Ruppert, 91.0.53.188, DocN
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 87, Zeilen: 3-4
Quelle: von der Groeben/Schwarze (Hrsg.), Kommentar zum EU-/EG-Vertrag, 6. Auflage, München 2003
Seite(n): Art. 30 EG Rdnr. 55, Zeilen:
Die öffentliche Sicherheit ist dabei ein Teilbereich der öffentlichen Ordnung. [FN 330]

FN 330: Millarg, Die Schranken des freien Warenverkehrs, S. 141.

Die öffentliche Sicherheit ist ein Teilbereich der öffentlichen Ordnung. [FN 120]

FN 120: [Vgl. auch EuGH - Campus Oil, 72/83 - Slg. 1984, 2727, 2751; GA Slynn, id., 2764;] Millarg, Die Schranken des freien Warenverkehrs, S. 141.

Anmerkungen

Vergleichbar mit: "Deutschland ist ein demokratischer Staat." oder auch "Der Reifen ist ein Teil des Autos." Daher neu eingestuft als KeinPlagiat. Damit sollte auch der Link entfallen können (?) - HgR Die Einschätzung "kein Plagiat" teile ich nicht. Der Satz ist hier spezifisch europarechtlich gemeint (inhaltlich aber m.E. falsch, was für unsere Zwecke aber egal ist). Die selbstverständlicheren inländischen Gesetze sprechen demgegenüber "öff. Sicherheit" bzw. "öff. Ordnung" als etwas Verschiedenes an. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliche_Sicherheit bzw. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliche_Ordnung Ich plädiere daher für "Verschleierung", da ub durch Einfügung von "dabei" konkretisierend plagiiert, indem er den Satz ind. auf das Europarecht einschränkt.Kybot 11:22, 7. Apr. 2012 (UTC) DocN Man beachte überdies die Fundstellenübernahme!

Sichter


[3.] Ub/Fragment 196 09 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:38 (Kybot)
Erstellt: 8. June 2011, 16:49 BruderGrimm
Fragment, KeinPlagiat, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel, Ub, ZuSichten

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
BruderGrimm, Hindemith
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 196, Zeilen: 9-10
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 30, Zeilen: 32 ff.
Die Politik Deutschlands ist dabei traditionell stark vom Ordoliberalismus der Freiburger Schule geprägt, die einer systematischen Förderung eher ablehnend gegenüber steht. Demgegenüber steht die deutsche Politik, die seit Gründung der Bundesrepublik stark vom Ordoliberalismus der Freiburger Schule beeinflusstist, einer systematischen Förderung eher ablehnend gegenüber (Eichhorn und Greiling 1995).
Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen -- [ich finde, das ist nicht zu 100% sicher ein Plagiat]

Sichter
Bis auf weiteres auf Kein Plagiat gesetzt Hindemith


[4.] Ub/Fragment 150 02 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 (Kybot)
Erstellt: 12. June 2011, 14:39 Hansgert Ruppert
BMWi 2003, Fragment, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, Ub, ZuSichten

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Hindemith
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 150, Zeilen: 02-10
Quelle: BMWi 2003
Seite(n): 004, Zeilen: 21 ff.
Auch sei zu berücksichtigen, dass die Rüstungsindustrie als sicherheitspolitisches Instrument die Voraussetzungen für eine eigenständige politische und militärische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland bilden müsse. Die uneingeschränkte und unkontrollierte Veräußerung Rüstungsgüter produzierender Unternehmen bzw. von Anteilen daran berge die Gefahr, dass die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Sicherheitsvorsorge sonst infolge eingeschränkter oder nicht gegebener Verfügbarkeit von Rüstungsgütern gar nicht bzw. nicht in vollem Umfang nachkommen könne. Daher müsse sie Sorge dafür tragen, dass entsprechende Kernfähigkeiten in Deutschland auch zukünftig vorhanden sind. d) In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Rüstungsindustrie als sicherheitspolitisches Instrument die Voraussetzung für eine eigenständige politische und militärische Handlungsfähigkeit bildet.

e) Die uneingeschränkte und unkontrollierte Veräußerung Rüstungsgüter produzierender Unternehmen bzw. von Anteilen daran, birgt die Gefahr, dass die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Sicherheitsvorsorge infolge eingeschränkter oder nicht gegebener Verfügbarkeit von Rüstungsgütern nicht bzw. nicht in vollem Umfang nachkommen kann. Daher ist Sorge dafür zu tragen, dass entsprechende Kernfähigkeiten in Deutschland vorhanden sind.

Anmerkungen

Weitgehend woertliche Uebernahmen aus der Quelle. Auch so zu finden in Kuechle_2005 (Seite 197), und auch hier BT_Drucksache_15_2537 Letztere Quelle ist in der Dissertation vor der Uebernahme genannt, eine woertliche Uebernahme ist nur durch die indirekte Rede gekennzeichnet. Da der Autor die hier dokumentierte Uebernahme mit "Auch" einleitet, kann man das Zitat wohl als gekennzeichnet ansehen (auch wenn wohl ein Formfehler vorliegt).

Sichter


[5.] Ub/Fragment 158 05 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 (Kybot)
Erstellt: 13. June 2011, 14:47 Hansgert Ruppert
Fragment, KeinPlagiat, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel, Ub, ZuSichten

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Hansgert Ruppert
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 158, Zeilen: 05-12
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 196, Zeilen: 15-18
Die Bundesregierung geht zu Recht davon aus, dass dies nur zu gewährleisten ist, wenn Deutschland über entsprechende quantitative und qualitative Rüstungskapazitäten sowie technologische Fähigkeiten verfügt, um als gleichberechtigter Partner auf „Augenhöhe“ an der Gestaltung und Umsetzung einer Rüstungszusammenarbeit im Rahmen der ESVP mitzuwirken. Um als gleichberechtigter Partner an der Gestaltung und Umsetzung einer Rüstungszusammenarbeit im Rahmen der ESVP mitwirken zu können, muss Deutschland über entsprechende quantitative und qualitative Rüstungskapazitäten und technologische Fähigkeiten verfügen.
Anmerkungen

Meiner Ansicht nach kein Plagiat. Nur der Vollständigkeit halber aufgenommen. HgR

Sichter


[6.] Ub/Fragment 121 14 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 (Kybot)
Erstellt: 13. June 2011, 16:50 Hansgert Ruppert
Fragment, KeinPlagiat, Ruestungsexportbericht 2006, SMWFragment, Schutzlevel, Ub, ZuSichten

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Eridanos, Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 121, Zeilen: 12-23
Quelle: Ruestungsexportbericht 2006
Seite(n): 055, Zeilen: 21 ff.
Weiter heißt es in Ziffer II der Grundsätze, dass „die Bundesregierung unter Beachtung ihres besonderen Interesses an Kooperationsfähigkeit auf Einwirkungsmöglichkeiten bei Exportvorhaben von Kooperationspartnern nicht verzichten wird. Die exportpolitischen Konsequenzen einer Kooperation sind rechtzeitig vor Vereinbarung gemeinsam zu prüfen. In jedem Fall behält sich die Bundesregierung zur Durchsetzung ihrer rüstungsexportpolitischen Grundsätze vor, bestimmten Exportvorhaben des Kooperationspartners im Konsultationswege entgegenzutreten. Deshalb ist bei allen neu abzuschließenden Kooperationsvereinbarungen für den Fall des Exports durch das Partnerland grundsätzlich ein solches Konsultationsverfahren anzustreben, das der Bundesregierung die Möglichkeit gibt, Einwendungen wirksam geltend zu machen. Die Bundesregierung wird hierbei sorgfältig zwischen dem Kooperationsinteresse und dem Grundsatz einer restriktiven Rüstungsexportpolitik unter Berücksichtigung des Menschenrechtskriteriums abwägen.“ Dabei wird die Bundesregierung unter Beachtung ihres besonderen Interesses an Kooperationsfähigkeit auf Einwirkungsmöglichkeiten bei Exportvorhaben von Kooperationspartnern nicht verzichten (Ziffer II.3).

3. Die exportpolitischen Konsequenzen einer Kooperation sind rechtzeitig vor Vereinbarung gemeinsam zu prüfen. In jedem Fall behält sich die Bundesregierung zur Durchsetzung ihrer rüstungsexportpolitischen Grundsätze vor, bestimmten Exportvorhaben des Kooperationspartners im Konsultationswege entgegenzutreten. Deshalb ist bei allen neu abzuschließenden Kooperationsvereinbarungen für den Fall des Exports durch das Partnerland grundsätzlich ein solches Konsultationsverfahren anzustreben, das der Bundesregierung die Möglichkeit gibt, Einwendungen wirksam geltend zu machen. Die Bundesregierung wird hierbei sorgfältig zwischen dem Kooperationsinteresse und dem Grundsatz einer restriktiven Rüstungsexportpolitik unter Berücksichtigung des Menschenrechtskriteriums abwägen.

Anmerkungen

Dieser Bericht erschien im Jahr der Einreichung der Diss. Ich habe ein exaktes Datum nicht ermitteln können. Offenbar hat der Autor noch Zeit genug gehabt, den Bericht der Bundesregierung hinreichend zu "würdigen". HgR

Sichter
Eridanos (Vermerk vor Änderungen s.u.) <br/> <br/> Text ergänzt+Kategorie geändert Übernahme steht in Anführungszeichen Kein Plagiat sondern gekennzeichnetes Zitat Hood


[7.] Ub/Fragment 145 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 (Kybot)
Erstellt: 15. June 2011, 01:44 Hindemith
Bundeswehr 2003, Fragment, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, Ub, ZuSichten

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, Hansgert Ruppert
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 145, Zeilen: 1-2
Quelle: Bundeswehr 2003
Seite(n): 6, Zeilen:
Die Hauptabteilung Rüstung gliedert sich in drei mit Querschnittsaufgaben befasste Unterabteilungen sowie vier technisch und technologisch ausgerichtete Unterabteilungen. Die Hauptabteilung Rüstung gliedert sich in:
  • drei mit Querschnittsaufgaben befasste Unterabteilungen:

[...] und

  • vier technisch und technologisch ausgerichtete Unterabteilungen
Anmerkungen

Wörtliche Übernahme mit Anpassungen ohne Quellenangabe. Auch die Grafik, die auf die zwei plagiierten Zeilen folgt, ist moeglicherweise aus der Quelle entlehnt. (Die Quellenangabe in der Dissertation (www.bmvg.de) verweist auf den Internetauftritt des Verteidigungsministeriums -- es ist hoffnungslos auf einer so grossen Website nach einer einzelnen Grafik zu fahnden) Veto! s. Diskussion - HgR

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