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Untersuchte Arbeit: Seite: 66, Zeilen: 39-40 |
Quelle: Schlüpmann 1990 Seite(n): 189, Zeilen: 34, 36, 45-46 |
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Die Filmreformerkreise hatten bis 1910 keine eigenen Publikationsorgane.42 Sie verliehen ihren Ideen zu kinokultu[rellen Themen Nachdruck nur in den schon existierenden Zeitschriften „Kinematograph“ und „Lichtbildbühne“.]
42 Vgl. Schlüpmann: Unheimlichkeit des Blicks, 1990, S. 189f. |
Doch bis 1910 etwa hatte die ’Reform-Bewegung’ - von der man sprechen kann, obwohl es keine Städte- und länderübergreifende einheitliche Organisation gab - keine eigenen Publikationsorgane. [...]
[...] Anders im Falle von Kinematograph und Lichtbild-Bühne, den beiden anspruchsvoll[sten Fachblättern, die auch heute noch als filmhistorische Quelle von großer Bedeutung sind.] |
Ein kleiner Anfang - auf der nächsten Seite wird die Übernahme dann deutlich. |
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