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==28. Oktober 2020==
 
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*'''Berliner Zeitung''': [https://www.berliner-zeitung.de/franziska-giffey-neuer-aerger-wegen-der-doktorarbeit-li.114464 ''Franziska Giffey: Neuer Ärger wegen der Doktorarbeit''] [R] (Christine Dankbar) "In einem Gutachten im Auftrag der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus kommt [der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Gärditz] zu dem Ergebnis, dass diese Rüge obendrein von einem Gremium ausgesprochen wurde, das gar nicht zuständig gewesen sei. Es habe seine Empfehlung, den Doktorgrad nicht zu entziehen, zudem explizit auf die 'Fehldeutung der Rechtsprechung' gestützt.<br />Kritisiert wird in der Stellungnahme außerdem, dass die zuständige Senatsverwaltung 'angesichts der Summation von rechtlichen Fehlern' im Wege der Rechtsaufsicht nicht eingeschritten sei. [...]<br />Das Rechtsgutachten des Bonner Juraprofessors Gärditz, der auch stellvertretendes Mitglied des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes ist, kommt zu dem Schluss, dass die Freie Universität Giffey entweder hätte komplett entlasten oder den Titel aberkennen müssen. [...]<br />So habe man Giffey zwar Plagiate im theoretischen Teil ihrer Dissertation bescheinigt, aber gleichzeitig erklärt, dass sie im zweiten Teil der Arbeit eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit abgeliefert habe. Das aber sei 'nicht nur in diesem Fall mit geltendem Recht unvereinbar', so Gäditz. 'Diese rechtswidrige Praxis geht zum Nachteil der überwältigenden Mehrheit der mit redlichen Methoden Promovierenden' und könne 'mittelfristig die Akzeptanz von Dissertationen der FU beeinträchtigen, wenn … der Eindruck vermittelt wird, an der FU könne man auch mit herabgesenkten Redlichkeitsstandards noch erfolgreich promoviert werden.'"
*'''Der Tagesspiegel''': [https://checkpoint.tagesspiegel.de/langmeldung/7M6IZkQKcAKlSlNSMGbmuQ ''Checkpoint: Giffey gerät vor SPD-Parteitag unter Druck''] [R] (Stefan Jacobs) "Bereits am Morgen will hingegen die CDU-Fraktion ein von ihr beauftragtes Gutachten des Bonner Juristen Klaus Gärditz zum Umgang von Senat und FU '''mit den Plagiaten in Franziska Giffeys Dissertation''' präsentieren. Gärditz hat Renommee als Professor für öffentliches Recht und steht bisher nicht im Verdacht, irgendwem Gefälligkeitsgutachten zu liefern. Wenn die CDU einen Pressetermin mit ihm veranstaltet, dürfte '''sein Fazit für Giffey unerfreulich''' ausfallen."
 
   
 
==26. Oktober 2020==
 
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Version vom 28. Oktober 2020, 13:33 Uhr

Der Pressespiegel enthält Auszüge aus Presseartikeln (Print / online) und Hinweise auf TV- oder Radiosendungen mit deutlichem Bezug zum VroniPlag Wiki und / oder seinen bearbeiteten Fällen. Dieser Hinweis sollte vor einem Eintrag unbedingt zur Kenntnis genommen werden. Ältere Meldungen finden sich im Archiv.

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28. Oktober 2020

  • Berliner Zeitung: Franziska Giffey: Neuer Ärger wegen der Doktorarbeit [R] (Christine Dankbar) "In einem Gutachten im Auftrag der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus kommt [der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Gärditz] zu dem Ergebnis, dass diese Rüge obendrein von einem Gremium ausgesprochen wurde, das gar nicht zuständig gewesen sei. Es habe seine Empfehlung, den Doktorgrad nicht zu entziehen, zudem explizit auf die 'Fehldeutung der Rechtsprechung' gestützt.
    Kritisiert wird in der Stellungnahme außerdem, dass die zuständige Senatsverwaltung 'angesichts der Summation von rechtlichen Fehlern' im Wege der Rechtsaufsicht nicht eingeschritten sei. [...]
    Das Rechtsgutachten des Bonner Juraprofessors Gärditz, der auch stellvertretendes Mitglied des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes ist, kommt zu dem Schluss, dass die Freie Universität Giffey entweder hätte komplett entlasten oder den Titel aberkennen müssen. [...]
    So habe man Giffey zwar Plagiate im theoretischen Teil ihrer Dissertation bescheinigt, aber gleichzeitig erklärt, dass sie im zweiten Teil der Arbeit eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit abgeliefert habe. Das aber sei 'nicht nur in diesem Fall mit geltendem Recht unvereinbar', so Gäditz. 'Diese rechtswidrige Praxis geht zum Nachteil der überwältigenden Mehrheit der mit redlichen Methoden Promovierenden' und könne 'mittelfristig die Akzeptanz von Dissertationen der FU beeinträchtigen, wenn … der Eindruck vermittelt wird, an der FU könne man auch mit herabgesenkten Redlichkeitsstandards noch erfolgreich promoviert werden.'"

26. Oktober 2020

  • Berliner Zeitung: Paritätsgesetz verfassungswidrig - AfD im Glück (Maritta Tkalec) "Schlimmer noch: Der Brandenburger Fall ist nur der jüngste einer Reihe erfolgreicher AfD-Aktionen, die de facto auf die Verteidigung von Recht und Gesetz hinausliefen. [...] Die AfD löste eine Untersuchung des Verfahrens aus, mit dem SPD-Spitzenfrau Franziska Giffey vor dem Verlust ihres Doktortitels bewahrt werden sollte: Der Giffey-Fanclub in der Freien Universität hatte zu diesem Zweck das nicht existierende Instrument der Rüge erfunden."

25. Oktober 2020

  • Deutschlandfunk Kultur: SPD-Politikerin Franziska Giffey: Die Frau der klaren Worte (Wolf-Sören Treusch) "Die Doktorarbeit – ein Makel in der Biografie
    Am Ende spricht [der stellvertretende Bürgermeister des Berliner Bezirks Neukölln, Falko Liecke (CDU)] noch einen Makel in der Biografie von Franziska Giffey an, der tatsächlich das Potenzial hat, ihren politischen Ambitionen im Weg zu stehen: Die Plagiatsaffäre um ihre Doktorarbeit. Klar ist: Franziska Giffey hat an 27 Textstellen objektiv getäuscht. Ebenso klar ist: Die Freie Universität Berlin, bei der sie ihre Dissertation eingereicht hat, hat ihr eine Rüge erteilt, den Doktortitel aber nicht entzogen.
    'Halte ich auch für schwierig, dass da so blauäugig hinweggeschaut wird, nach dem Motto: ›na ja, ist alles gar nicht so schlimm, gibt zwar ne ›lex spezialis‹ für Doktor Rüge Giffey, aber ansonsten ist alles gut‹, ich finde, im Vergleich zu CDU-Politikern, mit denen wirklich hart ins Gericht gegangen wurde, habe ich den Eindruck, hier wird mit zweierlei Maß gemessen, und das finde ich einfach nicht in Ordnung.'
    'Wie erklären Sie sich das?'
    'Ist ein Phänomen bei ihr, das ist einfach so. Kann ich mir nicht erklären.'
    [...]
    Keine Antwort auf die letzte Frage
    Schließlich frage ich sie, was passiere, wenn ihr der Doktortitel doch noch aberkannt würde. Vor einem Jahr in der ARD hatte sie für diesen Fall ihren Rücktritt angekündigt. Immerhin lässt die Universität zurzeit prüfen, ob die Rüge, die sie Franziska Giffey wegen des Plagiats erteilt hat, rechtskonform ist und damit ausreicht.
    'Für mich ist das Thema mit dem Abschluss des Verfahrens abgeschlossen, es gibt gar keinen neuen Sachstand, und wenn jetzt noch mal von anderer Seite versucht wird, zu prüfen, dann ist das Sache der Universität. Und alles Weitere ist nicht in meiner Hand.'"

21. Oktober 2020

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (Nr. 245, S. N4): Gefälligkeit für Giffey – Kategorienfehler und Nebelkerzen: Das Plagiatsgutachten der FU Berlin enttäuscht. Die Tendenz zur Entlastung der Ministerin ist deutlich herauszulesen. [auch aktualisiert online u.d.T. Plagiatsfall: Gefälligkeit für Giffey [€]] (Jochen Zenthöfer) "Dass die Freie Universität (FU) Berlin den Kommissionsbericht zur Überprüfung der Dissertation von Franziska Giffey geheim halten wollte, verwundert nicht. [...]
    [...]
    Doch das ist nur die erste Merkwürdigkeit des Berichts. Denn die von Vroniplag Wiki dokumentierten 119 Fundstellen bewertet die Kommission nach Gutdünken. Dafür entwickelt sie ein 'differenziertes Kategorienschema', das noch an keiner Universität und vor keinem Gericht zum Einsatz kam. [...]
    Schiefes Schema, heruntergerechnete Fallzahlen
    [...]
    [Für das Schützen von Giffey] spricht, dass die Kommission aus den 119 Plagiatsfragmenten von Vroniplag Wiki viele vermeintlich unerhebliche Fälle abschichtet, so dass am Ende fünf 'eindeutige Plagiate' übrig bleiben, weitere 22 Fundstellen würden den Tatbestand der objektiven Täuschung erfüllen. Dieses Herunterrechnen ist aus mehreren Gründen unwissenschaftlich. Zum einen lässt die Kommission nur zwei Arten von 'Fehlern' gelten: Verstöße gegen die Pflicht zur Kennzeichnung wörtlicher Übernahmen und die Pflicht zur Angabe von verwendeten Quellen im jeweiligen Kontext.
    Dagegen befasst sich die Kommission nicht mit Belegplagiaten. Das ist die ungekennzeichnete und ungeprüfte Übernahme von Belegen aus einer anderen Arbeit. [...] Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Fall Schavan festgestellt, dass auch Belegplagiate sanktionierbares wissenschaftliches Fehlverhalten darstellen.
    Die Kommission setzt sich auch nicht mit dem schweren Verdacht willkürlicher Referenzierungen auseinander, die Vroniplag Wiki dokumentiert hat. Dazu zählt, dass Giffey Verweise hinzufügt, welche die von ihr getroffenen Aussagen nicht belegen. Diese Fälle sind nach Ansicht von [Gerhard] Dannemann zu zahlreich, um sich durch Flüchtigkeitsfehler erklären zu lassen. Als Plagiat würde er das nicht bezeichnen, aber als wissenschaftliches Fehlverhalten, ähnlich wie erfundene Daten. Im Übrigen widerspricht auch dieses Vorgehen der Feststellung der Kommission, Giffey habe methodische Standards beachtet.
    Falsche Allgemeinplätze, ungleiche Maßstäbe
    [...]
    Zuletzt argumentiert die Kommission, dass sich der Fall Giffey 'von klassischen Plagiatsfällen unterscheide', ohne auszuführen, welche Fälle sie als 'klassisch' ansieht, oder zu erläutern, was sie als Unterschiede definiert. [...] Das Urteil zum klassischen Fall Schavan scheint die Kommission ebenso wenig zu kennen. So steckt der Bericht trotz hehrer Worte voller Kategorienfehler, Nebelkerzen, Manipulationen und Gefälligkeitsformeln; gewürzt mit der Erfindung von Kategorien und einer Sanktion namens 'Rüge', die es im Berliner Hochschulrecht gar nicht gibt und die daher nach der Rechtsprechung unzulässig ist."

17. Oktober 2020

  • Der Tagesspiegel (Nr. 24333, S. MB2 f.): Die Schnittmenge (Katja Demirci) "Weiter in den Süden des Bezirks, die Sonnenallee hinunter, unter den Gleisen der Ringbahn hindurch und immer geradeaus. Dort steht die High-Deck-Siedlung, labyrinthisch strukturierter Wohnungsbau aus den 70er und 80er Jahren [...].
    Während ihrer Zeit als Bezirksbürgermeisterin habe Franziska Giffey viele der Bewohner und Jugendlichen persönlich gekannt, erzählt Ines Müller vom Quartiersmanagement der Siedlung. Die 53-Jährige sagt 'Frau Dr. Giffey', wie die meisten.
    In Neukölln wirkt es so, als werde die andauernde Diskussion um Plagiate in Giffeys Doktorarbeit über 'Europas Weg zum Bürger – Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft' auf einer anderen Umlaufbahn geführt. Hier zählt, was sichtbar ist: Giffeys praktische Arbeit, street credibility."

14. Oktober 2020

  • Nordwest-Zeitung (Nr. 240, S. 3): Affäre schädigt auch Hochschulen (Michael Sommer) "Bereits Anfang 2019 waren erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Qualität von Giffeys Dissertation laut geworden. Das Portal VroniPlag Wiki hatte 119 Verstöße gegen gute wissenschaftliche Praxis beanstandet. [...] Selbst wenn ihr die Mogelei, wie von der Ministerin behauptet, nur aus Unachtsamkeit passiert ist und keine Täuschungsabsicht vorlag: Eine promotionswürdige Leistung ist diese Arbeit nicht.
    [...]
    Sämtliche Beteiligten haben es an der ihnen in einem solch delikaten Fall abverlangten Souveränität fehlen lassen. Souverän wäre es von der Hochschulleitung gewesen, die Fakultät mit der dort vorhandenen fachlichen Expertise zu einem Urteil kommen zu lassen und ihr gegen politische Einflussnahme den Rücken freizuhalten.
    [...] Souverän wäre es schließlich von Franziska Giffey gewesen, ohne viel Gejammer auf den ihr nicht zustehenden Titel zu verzichten.
    So geht nicht nur eine Ministerin, die das sympathische Gesicht der SPD sein möchte, beschädigt aus der Affäre, auch die Hochschulen tun es. Sie müssen sich fragen lassen, was ihre Bekenntnisse zu strikter Qualitätskontrolle wert sind, wenn sich die Plagiatsfälle nicht nur häufen, sondern auch, ist denn das Kind einmal in den Brunnen gefallen, ein Nachspiel haben, in dem eine etablierte Institution wie die FU mit kaum überbietbarem Dilettantismus agiert."

12. Oktober 2020

  • Fuchsbriefe: Magna cum Rüge (Ralf Vielhaber) "Der akademische Doktortitel wird (weiter) entwertet. Gelitten hatte er schon unter den Plagiaten der Minister Schavan und zu Guttenberg, auch deren Arbeiten mit Top-Noten ausgestattet. Doch da blieb die Wunde offen: durch Aberkennung des Titels und das Karriereende zwei Hoffnungsträger der Union. Man kann hier auch den Berliner CDU-Politiker Frank Steffel einreihen. Er verlor den von der FU vergebenen Titel 2017 aus denselben Gründen, die man bei Giffey nun durchgehen ließ.
    [...]
    Das Gutachten der FU liest sich, als wäre das Gremium vor allem bemüht gewesen, die Plagiatsvorwürfe von Vroniplag möglichst zu entkräften. Eine eigenständige Aufarbeitung hat man gar nicht erst versucht, vielleicht auch nicht gekonnt. Festgehalten wird dennoch: fünf eindeutige Plagiate, 22 deutliche Übernahmen oder Paraphrasen ohne direkte Quellennennung. 27 Textstellen also, die laut Gutachten 'den Tatbestand der objektiven Täuschung erfüllen'.
    [...]
    Ein bisschen Schummeln geht noch, das ist die fatale Botschaft der FU. Es muss aber dafür gesorgt sein, dass bei Doktorarbeiten der Goldstandard herrscht und nicht wie an der FU Berlin Falschmünzerei durchgeht. [...]
    [...]
    Eine Fakultät sollte jedenfalls den Mut haben, zuvorderst den Ruf eines Titels zu bewahren und nicht den einer angehenden Karrierepolitikerin zu schützen. Die FU hatte das in diesem Fall nicht."
  • Der Tagesspiegel (Nr. 24328, S. 21): Giffey-Verfahren neu aufrollen (George Turner) "Die Freie Universität hat [Franziska Giffey] – in freier Rechtsfindung – nur eine Rüge ausgesprochen, obwohl eine solche Sanktion gar nicht vorgesehen ist. Nicht nur böse Zungen behaupten, dass es sich hier um parteipolitische Rücksicht gehandelt habe und man 'vorsorglich' in Bezug auf ihr mögliches späteres Amt tätig geworden ist.
    [...]
    Lässt eine Behörde Rechtsregeln unbeachtet, muss das die Rechtsaufsicht auf den Plan rufen. In Berlin ist der Regierende Bürgermeister nach derzeitiger Zuständigkeit auch Wissenschaftssenator. Er beziehungsweise der ihn in seiner Senatorenfunktion vertretende Staatssekretär hätten folglich die FU veranlassen müssen, den rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt zurückzunehmen.
    [...] So bleibt der Verdacht des kollusiven Zusammenwirkens: Die FU schließt ein Auge; der Senator gleich beide.
    Der Betroffenen bleibt immer noch die Flucht nach vorn, indem sie auf die Führung des Titels verzichtet. Sichtbar könnte sie es machen, indem sie es unterlässt, bei Unterschriften eigenhändig ihrem Namen den Titel voranzustellen – eine Übung, die ohnehin Kopfschütteln verursacht."

10. Oktober 2020

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Genehmigung zur Verwendung durch Naomi Fearn erteilt

  • FOCUS (Nr. 42, S. 18) – Menschen der Woche: Die Absteigerin: Eine Hoffnungsträgerin bekommt richtig Druck "Familienministerin Franziska Giffey will kommendes Jahr Berlins Regierenden Bürgermeister beerben, als erstes weibliches Stadtoberhaupt. Wäre da nicht der Ärger um ihre Doktorarbeit: An 27 Stellen hat die SPD-Politikerin laut bislang geheimem Gutachten 'den Tatbestand der objektiven Täuschung' erfüllt. [...] Kein guter Start in den Wahlkampf."

9. Oktober 2020

  • Süddeutsche Zeitung: Plagiatsaffäre: Muss Giffey doch noch um den Doktor bangen? (Bernd Kramer, Paul Munzinger, Henrike Roßbach) "Die Internetplattform Vroniplag Wiki hatte im Februar 2019 zahlreiche Stellen in der Dissertation öffentlich gemacht, an denen Giffey unsauber zitiert habe. Daraufhin prüfte die Freie Universität Berlin die Arbeit erneut - und traf eine mindestens ungewöhnliche Entscheidung: Ihren Doktorgrad durfte die Ministerin behalten, die Uni sprach allerdings eine Rüge aus; zum ersten Mal in ihrer Geschichte. Die prominente Frau Doktor war mit einem blauen Auge davongekommen.
    Das Problem: Weder das Berliner Hochschulgesetz noch die Promotionsordnungen der FU sehen eine Rüge vor. [...]
    Die FU tat daraufhin etwas, was sie womöglich gar nicht hätte tun müssen: Sie reagierte. Am 22. September beauftragte FU-Präsident Günter Ziegler den Juristen Ulrich Battis, emeritierter Jura-Professor der Humboldt-Uni, mit einem Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Rüge. [...]
    Was aber passiert, wenn auch der von der FU bestellte Experte zu dem Schluss kommt, dass die Uni den milden Tadel nicht hätte aussprechen dürfen? 'Die Rüge wird nicht automatisch nichtig, wenn sie rechtswidrig erteilt wurde', sagt der Juraprofessor Gerhard Dannemann, einer der Aktiven bei Vroniplag Wiki, der Süddeutschen Zeitung. Die FU müsste ihre Entscheidung erst förmlich zurücknehmen, ehe sie entscheiden kann, ob der Doktor entzogen werden muss, oder die Ministerin gänzlich ungerügt davonkommt."

8. Oktober 2020

  • FURIOS: Was für ein absurdes Theater! (Julian Sadeghi) "Die Handlung.
    Ein Plagiatsskandal, wegen der Doktormutterschaft [Tanja] Börzels im Epizentrum der exzellenten FU. Der Reflex der Verantwortlichen, die FU möglichst geräuschlos und zur Not auch sehr kreativ aus der Affäre zu ziehen, ist kaum verwunderlich. Wäre da nicht bedauerlicherweise die nicht zu leugnende Faktenlage. Das interne Gremium, das Giffeys Promotion überprüfte, bescheinigt der Arbeit im jetzt veröffentlichten Prüfbericht, dass sie 'eine größere Zahl von Textstellen enthalte, die 'eindeutig als 'objektive Täuschung' zu bewerten sind'. Den Doktortitel müsse man ihr aber freilich nicht aberkennen, es genüge vielmehr 'Frau Dr. Giffey für ihr Fehlverhalten zu rügen'.
    [...]
    Das Genre: Trauerspiel.
    Die FU entwertet mit dieser vermeintlich salomonischen Lösung andere Doktortitel. Nämlich die all jener Menschen, die in ihren Dissertationen von Lappalien wie einer bedingt vorsätzlich begangenen 27-fachen Täuschung absahen.
    Für Studierende in ähnlichen Situationen ist die Angelegenheit glasklar geregelt. In der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) der FU steht: 'Versucht eine Studentin oder ein Student, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung, insbesondere durch Plagiat […] zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit 'nicht ausreichend' (5,0) bewertet.' Ein Ermessen gibt es hier nicht.
    Hält die FU ihre Einschätzung von Giffeys Arbeit aufrecht, führt das die Regelung für Studierende ad absurdum. Es ist schlicht nicht vermittelbar, dass bei der Erlangung des zweithöchsten wissenschaftlichen Grads ein niedrigerer Anspruch an die Wissenschaftlichkeit angelegt wird als bei Semesterabschluss-Hausarbeiten im ersten Semester."
  • Berliner Morgenpost (S. 10): FU-Gutachten: Giffey sieht keine neue Sachlage (dpa) "Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht nach der Veröffentlichung des Schlussberichts des Prüfungsgremiums der Freien Universität Berlin (FU) zu ihrer Doktorarbeit keine neue Sachlage. [...] Der Allgemeine Studierendenausschuss der FU (Asta) hatte Anfang der Woche den Schlussbericht des Expertengremiums der FU veröffentlicht, das die Dissertation der Ministerin im vergangenen Jahr monatelang überprüft hatte, nachdem Plagiatsvorwürfe laut geworden waren. [...]
    Die Universität hatte nach Abschluss der Prüfung im Herbst vergangenen Jahres entschieden, Giffey den Doktorgrad nicht zu entziehen und stattdessen eine Rüge zu erteilen. [...] Die Prüfer hatten dem Dokument zufolge 27 Textstellen in der mehr als 260-seitigen Doktorarbeit Giffeys gefunden, die ihrer Ansicht nach den 'Tatbestand der ›objektiven Täuschung' erfüllen."

7. Oktober 2020

  • Philosophischer Fakultätentag: Nochmals zum Fall Giffey (Bruno Bleckmann) "Als ein Fiasko und als eine Demonstration institutioneller Inkompetenz könnte sich der Fall Giffey erweisen. Gegenüber dem Freispruch im Falle von der Leyen ist nur vordergründig ein Fortschritt zu erkennen. Dort hatte die Medizinische Hochschule Hannover zwar Plagiate in der Dissertation erkannt, diese Plagiate aber nicht als Indizien für Täuschungsabsicht gewertet, sondern als ein handwerkliches, beim niedrigen Niveau medizinischer Dissertationen fast übliches Versagen im theoretischen Teil der Arbeit. Hier ist die FU weiter: Sie erkennt in den in größerer Zahl vorhandenen Plagiaten in der Dissertation von F. Giffey durchaus im Einklang mit der communis opinio Täuschungsabsicht. Der notwendigen und sicher bitteren Konsequenz des Titelentzugs (einschließlich der damit verbundenen Anfeindungen aus dem politischen Milieu) verweigern sich die in der Universität Verantwortlichen durch zwei Manöver. Zum einen wird - in fragwürdiger Anlehnung an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - das Prinzip der geltungserhaltenden Reduktion bemüht und festgestellt, dass die Plagiate, in welcher Form auch immer, gegenüber der sonstigen Leistung nicht überhandnehmen. Zum anderen wird der Schein der Strenge gewahrt, indem die weiterhin mit magna cum laude bewertete Arbeit mit einer Rüge versehen wird.
    [...]
    Die Frage der Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit des Instruments der Rüge könnte sich freilich ohnehin erübrigen. Angesichts der quantitativen Dimensionen stellen die Studierenden zu Recht die Frage, ob man es wirklich mit einem minder schweren Fall zu tun hat, bei dem eine Rüge eventuell genügen könnte. Der jetzt bekannt gewordene Prüfungsbericht ([1]) lässt sogar Zweifel daran zu, ob das Verhältnis zwischen den bedenklichen, teilweise sogar 'klassischen Plagiaten' (Gruppe 1 A und B im Kategorienschema des Berichts) und den unbedenklichen Paraphrasen überhaupt richtig beschrieben worden ist. [...] Inwieweit eine 'Plagiatsprüfung', bei der ausgerechnet die Frage der Belegtechnik ignoriert wird, überhaupt der Tatsachenfeststellung dienen kann, sei dahingestellt."
  • Der Tagesspiegel: Plagiate in der Doktorarbeit: Giffey sieht durch veröffentlichtes FU-Gutachten keine neue Sachlage (Tsp, dpa) "Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht nach der Veröffentlichung des Schlussberichts des Prüfungsgremiums der Freien Universität Berlin (FU) zu ihrer Doktorarbeit keine neue Sachlage. 'Die Universität hat das Verfahren abgeschlossen. Es gibt jetzt noch mal ein Prüfverfahren über das Verfahren.' Das sei Sache der Universität. 'Für mich ändert sich an der bisherigen Sachlage gar nichts', sagte Giffey am Mittwoch in Berlin.
    Der 'Allgemeine Studierendenausschuss der FU' (Asta) hatte Anfang der Woche den Schlussbericht des Expertengremiums der FU veröffentlicht, das die Dissertation der Ministerin im vergangenen Jahr monatelang überprüft hatte, nachdem Plagiatsvorwürfe laut geworden waren. Den internen Bericht hatte der Asta nach eigenen Angaben auf Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von der FU erhalten."
  • Business Insider: Plagiats-Affäre um Bundesministerin Giffey: Bestrafte die Berliner Senatskanzlei wirklich einen unliebsamen Beamten? (Lars Petersen) "In der Plagiats-Affäre um die Doktorarbeit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) gerät nun auch die Senatskanzlei von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) in Erklärungsnot.
    Nach Informationen von Business Insider geht es um einen internen Vorgang von Herbst vorigen Jahres: Nach monatelangen Untersuchungen der Doktorarbeit Giffeys hatte die Freie Universität (FU) Ende Oktober zunächst offiziell eine Rüge ausgesprochen, der Ministerin aber nicht den Titel aberkannt. Noch am gleichen Tag forderte ein für die Rechts- und Fachaufsicht der Berliner Universitäten zuständiger Beamter in der Senatskanzlei das bis dahin geheime FU-Urteil an.
    [...]
    Merkwürdig aber: Im April dieses Jahres wurde der Beamte versetzt. Aus der Opposition heißt es, dass dies eine Art verspätete Strafaktion gegen den forschen Beamten sei. Aus der Senatskanzlei wird das wiederum zurückgewiesen."
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (Nr. 233, S. 4): Politisch nicht beeinflusst? (Heike Schmoll) "Das Gutachten der FU [in der Causa Giffey] findet sich bis heute nicht in der Akte des Senats, in die der forschungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus Adrian Grasse Einsicht genommen hat. Seit Frühjahr dieses Jahres ist der bis dahin mit der Rechts- und Fachaufsicht betraute Beamte nach einer Umstrukturierung der gesamten Abteilung in einem anderen Referat tätig, wo er stellvertretender Abteilungsleiter ist. 'Die Umstrukturierung der Abteilung Wissenschaft war langfristig geplant worden, betraf mehrere Referate, etliche Mitarbeiter und steht in keinem Zusammenhang mit der Plagiatsüberprüfung durch die FU', sagte [Wissenschaftsstaatssekretär Steffen] Krach.
    Grasse sieht das etwas anders: 'Es ist sehr merkwürdig, dass das Gutachten der FU Berlin nicht Bestandteil der Akte ist. Und noch merkwürdiger ist, dass die damalige Fachaufsicht, die das Gutachten angefordert hat, zwischenzeitlich versetzt wurde.'"

6. Oktober 2020

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (Nr. 232, S. 3): Genügte eine Rüge? Vorgehen der Uni im Fall Giffey wird geprüft (Heike Schmoll) "Der Asta der Freien Universität Berlin (FU) hat am Montagnachmittag den gesamten internen Bericht der Prüfungskommission im Plagiatsfall Giffey veröffentlicht, den das Präsidium nach Angaben der Studentenvertretung unter Verschluss halten wollte. [...] Die vom Prüfungsgremium empfohlene Rüge ist aber im Berliner Hochschulgesetz gar nicht vorgesehen, es kennt nur den Entzug. Der politische Druck auf die FU ist inzwischen so gewachsen, dass sie nun den Rechts- und Verwaltungswissenschaft­ler Ulrich Battis prüfen lassen wird, ob die Erteilung einer Rüge im Plagiatsfall Giffey rechtskonform ist. [...] Die FU selbst teilte der F.A.Z. mit, sie habe die 'teilweise divergierenden juristischen Einschätzungen über das Instrument der Rüge in Verfahren zur Überprüfung der Verleihung eines akademischen Grades' zum Anlass für das Gutachten genommen. Der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus, Martin Trefzer (AfD), äußerte sich am Montag erleichtert, dass die FU den Plagiatsfall Giffey noch einmal auf den Prüfstand stellt. 'Nur durch proaktives Handeln der FU Berlin lässt sich der bereits jetzt entstandene Schaden für die FU und den gesamten Wissenschaftsstandort Berlin begrenzen.' [...] Es rächt sich jetzt, dass das Präsidium der FU keine zusätzlichen externen Gutachten eingeholt hat, die möglicherweise zu einem anderen Schluss gekommen wären als die Prüfungskommission."
  • Der Tagesspiegel: Keine Sonderbehandlung für die Ministerin: Warum das Prüfungsverfahren gegen Giffey neu aufgerollt werden müsste (Tilmann Warnecke) "27 Textstellen identifizierten die Prüfer, an denen Giffey eindeutig fremde Texte übernahm, ohne eine Quelle zu nennen. Dazu kommen viele weitere aus Sicht der Gutachtenden uneindeutige Stellen. Das Gutachten spricht von 'objektiver Täuschung', 'bedingtem Vorsatz', die Mängel hätten 'auch einen systematischen Charakter'. Ein vernichtendes Verdikt.
    Wieso die FU hier zu einer Sanktion griff, die es gar nicht gibt – eine Rüge ist im Berliner Hochschulgesetz nicht vorgesehen – anstatt den Titel zu entziehen, muss sie ihren Studierenden nun erstmal erklären.
    Steffel und Giffey: Mit zweierlei Maß gemessen
    Erklären müsste sie ihr Urteil auch anderen Plagiatoren, die nicht so glimpflich davonkamen. Etwa Frank Steffel. Wer sich erinnert: Der einstige CDU-Spitzenkandidat verlor 2017 seinen Titel ebenfalls an der FU. Die Begründung der FU, Steffel den Titel zu entziehen: 'eine zumindest bedingt vorsätzliche Täuschung'. Richtig, das ist genau das, was auch Giffey vorgeworfen wird. Schon das macht klar, dass mit zweierlei Maß gemessen wurde."
  • taz: Doktorarbeit von Familienministerin Giffey: Objektiv getäuscht (Anima Müller) "Mindestens 27 Textstellen in der Doktorarbeit von Franziska Giffey (SPD) sind Plagiate. Zu dem Schluss kam ein Gremium der Freien Universität (FU) Berlin, das die Promotion der Bundesfamilienministerin 2019 geprüft hatte. Die Studierendenvertretung der FU machte die Ergebnisse des bisher geheimen Berichts am Montag öffentlich. Zuvor hatte sie in einem langen Prozess mehrfach die Herausgabe des Berichts gefordert.
    Trotz der gefundenen Plagiatsfälle empfahl das Gremium nur eine Rüge für das Fehlverhalten, den Doktorgrad aber nicht zu entziehen. Die Stellen befänden sich hauptsächlich in einem Kapitel zur Begriffsklärung – Giffey arbeitete vor allem mit Forschungsinterviews, eine eigene wissenschaftliche Leistung sei durchaus erkennbar. Experten kritisierten das Vorgehen schon früh, für eine Aberkennung würden wenige plagiierte Textstellen ausreichen."
  • Berliner Morgenpost (S. 10): FU beauftragt neues Gutachten zu Giffeys Promotion (BM) "Die Freie Universität (FU) Berlin hat ein neues Gutachten zur Doktorarbeit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in Auftrag gegeben. Die Expertise beziehe sich nicht direkt auf die Promotion, es gehe um das Vorgehen der FU in dem Verfahren. 'Die teilweise divergierenden juristischen Einschätzungen über das Instrument der Rüge in Verfahren zur Überprüfung der Verleihung eines akademischen Grades gemäß dem Berliner Hochschulgesetz hat die Freie Universität vor mehreren Tagen zum Anlass genommen, Professor Ulrich Battis mit der Erstellung eines allgemeinen Gutachtens über dieses Instrument zu beauftragen', teilte die FU dazu am Montag mit.
    [...] Das Gutachten soll spätestens im November fertig sein."
  • t-online: Studenten fordern Entzug von Doktortitel: Gutachten zeigt wahres Ausmaß von Giffeys Täuschungen (Daniel Schreckenberg) "205 Seiten, mindestens 27 Plagiate: Ein zuvor geheimes Gutachten der FU Berlin beschreibt detailliert, wie Familienministerin Franziska Giffey bei ihrer Dissertation geschummelt hat. Studenten sind empört.
    [...]
    Die FU hatte im Oktober des vergangenen Jahres Giffey nach eingängiger Prüfung ihrer Doktorarbeit zwar kritisiert, aber auf den Entzug des Doktortitels verzichtet, 'weil der Kern der Arbeit und ihre wissenschaftliche Leistung von den Mängeln nicht infrage gestellt werden', so die FU. Die Universität sprach stattdessen eine Rüge aus. Das Brisante daran: Diese Form der Sanktionierung kennt das Berliner Hochschulgesetz eigentlich nicht und ist nun ebenfalls Gegenstand einer juristischen Überprüfung.
    [...]
    In dem Dokument wird klar, dass Giffey bei mindestens 27 Textstellen vorsätzlich getäuscht hat: Fünf Mal übernahm Giffey in der Arbeit ganze Sätze aus anderen Arbeiten, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen und die Quelle zu nennen. An weiteren 22 Stellen wurden 'deutliche Textübernahmen oder Paraphrasen ausgemacht, bei denen keine Quelle genannt wurde', heißt es in dem Gutachten. In diesen Passagen sei 'der Tatbestand der objektiven Täuschung' erfüllt, so die Prüfer der Universität weiter. Weitere 29 geringfügige Mängel listet das Gutachten ebenfalls auf. Hier waren Zitate erst spät genannt oder geringfügige wörtliche Übernahmen nachgewiesen worden. Für die Uni Bagatellen."

5. Oktober 2020

  • unimag.at: Blockchain: Mehr als nur Bitcoin (Sebastian Wolking) "Das Institut für Kryptoökonomie an der WU war vor zwei Jahren von Shermin Voshmgir gegründet worden, die in den Medien schon als 'Blockchain-Queen' gefeiert wurde. Bis Anfang des Jahres aufflog, dass sie ihre Dissertation großflächig abgekupfert hatte. Die WU stellte Voshmgir dienstfrei, ihren Doktortitel soll sie verlieren, das Renommee als Blockchain-Queen ist auch futsch.
    Ein kurioser Fall: Der Expertin für eine fälschungs- und manipulationssichere Technologie werden wegen einer dreisten Fälschung die Meriten entzogen. Die Blockchain ist eben sehr widersprüchlich – und wird es wohl auch bleiben."
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (Nr. 231, S. 14): Nachspiel für Giffey. Die Universität prüft: Beginnt abermals ein Plagiatsverfahren? [auch aktualisiert online u.d.T. Berliner Uni prüft Rüge: Kommt jetzt das Nachspiel für Franziska Giffey? [€]] (Jochen Zenthöfer) "Die Freie Universität (FU) Berlin hat den Juristen Ulrich Battis beauftragt, in einem Gutachten zu prüfen, ob die Erteilung einer Rüge bei einer plagiatsbehafteten Promotion rechtskonform ist. Dieser Schritt kommt überraschend. Denn das Verfahren zur Überprüfung der Promotion von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) war bereits abgeschlossen.
    [...]
    [...] Nach Meinung vieler Juristen und des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Berliner Abgeordnetenhauses überschreitet 'die Rüge' das zulässige Ermessen einer Hochschule. Daher kommt eine Rüge auch nicht als milderes Mittel zu einem Titelentzug in Betracht. [...]
    Sollte Battis die Rüge als unzulässig erklären, stünde die FU unter Zugzwang: Sie kann eine Expertise kaum in Auftrag geben, ohne bereit zu sein, aus dem Ergebnis Schlüsse zu ziehen. Das Plagiatsverfahren im Fall Giffey würde von neuem beginnen. 'Dafür müsste die Bestandskraft der Rüge durchbrochen werden', erklärt der Plagiatsexperte und Rechtslehrer Gerhard Dannemann. Er vermutet, dass die Vorschriften über die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes bemüht werden würden."
  • Allgemeiner Studierendenausschuss der Freien Universität Berlin: AStA FU veröffentlicht internes Gutachten der FU Berlin zur Doktorarbeit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey "Der AStA FU veröffentlicht den 'Schlussbericht des Gremiums zur Überprüfung der Dissertation von Frau Dr. Franziska Giffey', den die Studierendenvertretung auf Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von der Freien Universität erhalten hat. Das Präsidium der Freien Universität hatte sich gegen eine Entziehung des Doktortitels entschieden und den Bericht unter Verschluss halten wollen.
    Aufgrund der Beurteilung des Prüfungsgremiums ist nach Rechtsauffassung des AStA FU das Präsidium verpflichtet, Franziska Giffey den Doktortitel zu entziehen. Das Prüfungsgremium war zu dem Schluss gekommen, 'dass es sich im Fall der Dissertation von Frau Dr. Giffey um ein sanktionswürdiges wissenschaftliches Fehlverhalten' handle und von einem bedingten Vorsatz auszugehen sei. Die vom Gremium empfohlene Rüge ist jedoch gesetzlich nicht vorgesehen: Das Berliner Hochschulgesetz kennt nur Entziehung oder nicht (§ 34 Abs. 8 BerlHG). [...]
    [...]
    Anna Müller, Referentin im AStA FU: 'Studierende fallen durch Prüfungen, weil sie zwei Zitatangaben vergessen haben. Selbst CDU-Politiker Frank Steffel wurde der Doktortitel durch die FU entzogen, obwohl er weit weniger abgeschrieben hatte. Wir sehen hier keinerlei Verhältnismäßigkeit, sondern politisches Kalkül der FU-Führung.'"
  • Der Tagesspiegel: Geheimes FU-Gutachten zur Promotion: Giffey täuschte an 27 Stellen - durfte aber Titel behalten (Tilmann Warnecke, Christoph David Piorkowski) "An fünf Stellen fanden die Gutachter demnach ein 'klassisches Plagiat'. Darunter verstehen sie Stellen, bei denen ganze Sätze oder noch größere Textpassagen wörtlich aus einer nicht genannten Quelle übernommen wurden.
    [...]
    An 22 weiteren Stellen wurden deutliche Textübernahmen oder Paraphrasen ohne einschlägige Quellenangabe ausgemacht. Sprich: Hier übernahm Franziska Giffey Textteile zwar nicht wortwörtlich, aber sinngemäß aus anderen Texten, ohne das explizit kenntlich zu machen. 'Im Gremium bestand Konsens darüber, dass diese 27 Textstellen den Tatbestand der ›objektiven Täuschung‹ erfüllen', heißt es hierzu im Gutachten. Auch habe in dem Gremium 'Konsens' bestanden, 'dass die in der Arbeit festgestellten Mängel auch einen systematischen Charakter haben'.
    [...]
    Das Urteil der FU war seinerzeit von Plagiatsexperten kritisiert worden: Eine Doktorarbeit lasse sich nicht einfach in einen 'guten' und einen 'schlechten' Teil aufspalten. Gerichte hätten auch immer wieder klar gemacht, dass es irrelevant ist, in welchem Teil der Arbeit Plagiate auftauchten - schon wenige Stellen reichten aus, damit der Titel entzogen werden könne.
    [...]
    Wie sich aus dem Gutachten schließen lässt, arbeitete das Gremium keineswegs die gesamte Arbeit durch, sondern prüfte vor allem die Stellen nach, die die Dokumentation von 'Vroniplag Wiki' aufführte – diese jedoch 'einzeln auf der Grundlage eigener Kriterien'."

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