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Eine kritische Auseinandersetzung mit der Dissertation von Veronica Saß: Regulierung im Mobilfunk

Eingereicht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz. Tag der mündlichen Prüfung: 29. Oktober 2008. Gutachter: apl. Prof. Dr. Georg Jochum, Prof. Dr. Kay Hailbronner. Veröffentlicht: Berlin 2009.
→ Nachweis: Deutsche Nationalbibliothek
→ Nachweis: Universität Konstanz
→ Voransicht: Google Books
ISBN 978-3-8258-1976-7.
→ Bekanntgabe Aberkennung des Doktorgrades: 11. Mai 2011.
Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, 1 K 58/12, 23. Mai 2012.

Sass plag graphic 201105251552
Legende 20120508

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Wichtige Seiten

Die Fragmente

Seiten mit Plagiaten (Phase 1 - Suche nach Plagiaten)

Funde auf neuen Seiten, die noch nicht im Barcode sind, können hier für die Anzeige im Barcode eingetragen werden.

Seite 1 - 99

  • Seite 4 - Vs/Fragment 004 17-19
  • Seite 5 - Vs/Fragment 005 04-10, Vs/Fragment 005 14-18, Vs/Fragment 005 15-19
  • Teil der Einleitung abgeschrieben aus dem Nord-Kurier (!? ja, evtl. Nordkurier und IZMF kombiniert. Erscheint rot im Barcode.) http://www.nordkurier.de/index.php?objekt=nk.anzeigenkurier.aktion02&id=243720 (Absatz ab "Als weitere Meilensteine..") kategorie:Nordkurier 2007
    das IZMF hat den Text sogar zweifach auf der Web-Seite in unterschiedlichen Zusammenhängen: Vs/Fragment 005 15-19
  • Seite 6: Vs/Fragment 006 09-27
  • Seite 7: Vs/Fragment 007 09-24
  • Seite 9 - 10: (nicht bestätigt Dr. Söder 18:10, 2. Apr. 2011 (UTC)) (Siehe auch Seite 9 "4. mai" Vs/Herausragende Fundstücke)
  • Seite 13 - 16: wie aus der "Google Books"-Vorschau ersichtlich entsprechen nach erster Sichtung fast wörtlich (mit kleinen Kürzungen) den Ausführungen auf S. 041 - 044 in der Habilschrift Kühling, Sektorspezifische Regulierung in den Netzwirtschaften, 2004. Kühling 2004
  • Fußnote 50 auf Seite 14 aus: Dieter Köster, 1998, Seite 3 Zeilen 8-14 Was sind Netzprodukte? - Eigenschaften, Definition und Systematisierung von Netzprodukten bringt die Fußnote als wörtliches Zitat von C. Christian von Weizsäcker...der steht zwar in Fußnote 51. DerBegriff: "Nervensystem" ist außerdem ein von Karel von Miert geprägte Terminus.... das bitte nochmal mit Quellen prüfen. Link: Köster 1998 Kühling 2004
  • Seite 18 - 30: entsprechen fast wörtlich (mit z. T. kleinen Ergänzungen, z. T. kleinen Kürzungen und z. T. ergänzten, im Wesentlichen aber wohl übernommenen Fußnoten) den Ausführungen auf S. 25 - 36 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.
  • Seite 43 - 44: Abgeschrieben aus der damaligen Wikipedia (z.B. diese VersionWikipedia Versteigerung der UMTS-Lizenzen in Deutschland 2007) und Seite 44 ws. wörtliche Übernahme aus einem Zeitungsartikel des Münchner Merkur Vs/Fragment 044 11-15 oder von tagesschau.de (nicht verfügbar) ohne Anführungszeichen.
  • Seite 45 - 46: Plagiat eines Wikipedia-Artikels (z.B. diese Version von 2007) in Fußnote 148. Die Fußnote erstreckt sich ca. über eine ganze Textseite. Wikipedia Mobilfunk-Discounter
  • Seite 47: Aus einer Pressemeldung ohne Eigenanteil zusammengesetzt. Die Quellenangabe ist ohne Abrufdatum und funktioniert nicht mehr. Aber der wörtliche Inhalt aus dem Jahr 2005 findet sich z.B. noch hier.
  • Seite 49 - 61: wortwörtlich von Eisenblätter "Begriff der Regulierung" abgeschrieben. Eisenblätter 2000
    • Mit der Originalquelle verifiziert. Entspricht den Seiten 19-28 aus der Dissertation von Tanja Eisenblätter. Seite 49 enhält mehr als 50% plagiierten Text, die Seiten 50-61 nahezu 100%, inkl. Überschriften und Fußnoten. Auf Seite 52 wurde "Zu den bereits genannten Definitionsansätzen ist hier jedoch kritisch anzumerken,
      dass" ergänzt, auf Seite 59 wurde "Dies ist schon daher geboten," eingefügt. Seite 61 zeigt eine 10-zeilige "Zusammenfassung", die in der Quelle mit der Übeschrift "Fazit" wortwörtlich vorhanden ist. Martin Klicken 08:02, 20. Apr. 2011 (UTC)
  • Seite 61: wahrscheinlich haben beide bei Eisenblätter "Regulierungsbegriff" abgeschrieben Eisenblätter 2000. Die Quelle ist auch eine Dissertation aus dem Jahr 2008. (Martin Klicken 14:00, 31. Mär. 2011 (UTC)) Die Zusammenfassung (4.), die keine eigene ist: Die komplette halbe Seite findet sich in nahezu identischer Wortwahl und Satzbau in folgender Quelle auf Seite 62, Abschnitt "I. Zum Begriff der Regulierung": andere Dissertation bei Google Books
  • Seite 62: Die letzten beiden Sätze oberhalb des zweiten Absatzes ("Damit erfasst ..." bis "Telekommunikationsbegriff") sind mit diffuser Quellenangabe versehen ("Siehe dazu noch BeckTKG ...") und wurden fast wörtlich dem Abstract einer Hauptseminararbeit entnommen (http://www.grin.com/e-book/6586/telekommunikationsrecht-in-deutschland). Originaltext lautet: ,,Telekommunikation erfaßt den Austausch von Informationen durch Transport über gewisse Entfernungen mit Hilfe von technischen Mitteln. Betroffen ist nur die technische Seite des Übertragungsvorgangs. Die Inhalte der übertragenen Nachrichten unterfallen dagegen nicht dem Telekommunikationsbegriff." - Vs hat geändert: "Damit erfasst Telekommunikation" - der Rest des Textes ist identisch Wagenpfeil 2002
  • Seite 64: Nicht korrekt gesetzte Anführungszeichen beim Zitieren aus Ausschussdrucksache 15(9)949. Durch frühes Schließen des Zitats und Umbau der nachfolgenden Sätze wird hier der Eindruck vermittelt, die darin wiedergegebene Wertung wäre ein Zusatz der Autorin.
  • Seite 66: unter Ziffer III. wurde wortwörtlich bei Eisenblätter 2000 abgeschrieben, dort Seite 29
  • Seite 67 - 73: entsprechen fast wörtlich (mit z. T. kleinen Ergänzungen, z. T. kleinen Kürzungen und z. T. ergänzten, im Wesentlichen aber wohl übernommenen Fußnoten) den Ausführungen auf S. 37 - 41 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004. Die Spiegelstriche auf S. 39 im Koenig/Loetz/Neumann sind von Vs zu einzelnen Absätzen umformuliert worden. (Auf S. 66 wird in Fn. 69 der Koenig/Loetz/Neumann als Quelle für den vorstehenden Satz angegeben, nicht aber als Quelle für die Ausführungen auf den nachstehenden Seiten.)
  • Seite 73 - 80: wortwörtlich bei Eisenblätter 2000 abgeschrieben (dort Seite 29 bis 34)
  • Seite 81: entspricht Eisenblätter 2000 Seite 34
  • Seite 82 - 83: erster Absatz entspricht Eisenblätter 2000, Seite 35
  • Seite 83 - 84: entspricht fast wörtlich den Ausführungen auf S. 45 - 46 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004. (Die Fußnote 137 bei Vs findet sich bei Koenig/Loetz/Neumann im Text, der als Quelle für die Fußnote - "Vgl. auch" - auch von Vs angegeben wird.)
  • Seite 88 - 90: entspricht wortwörtlich Eisenblätter 2000 Seite 36/37
  • Seite 91 - 92: aus Koenig/Loetz/Neumann, S. 42, mit Buch verifiziert
  • Seite 94: Verschleierungsplagiat aus Friske 2007, Seminararbeit Uni Rostock.
  • Seite 94 - 95: ("Der Telekommunikationssektor als natürliches Monopol") entsprechen fast wörtlich den Ausführungen auf S. 41 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.
  • Seite 98 - 99: wortwörtlich bei Eisenblätter 2000, dort S. 43 bis 48, abgeschrieben, dies setzt sich fort bis Seite 105.

Seite 100 - 199

  • Seite 100 - 105: weiterhin wortwörtlich bei Eisenblätter 2000, dort S. 43 bis 48, abgeschrieben
  • Seite 105: Letzter Absatz mit zwei minimalen Änderungen kopiert aus "Wettbewerb und Regulierung im Mobilfunk aus Sicht der ökonomischen Theorie" Seite 10 (http://www2.hsu-hh.de/hfm/mobilwwtheorie.pdf) von Justus Haucap 2003.
  • Seite 106 - 107: Weiter plagiiert aus der Arbeit von Haucap, Seiten 22,23. Haucap wird erst auf Seite 107 nebenbei in einem einzigen Satz erwähnt: "Nach Haucap208 stellt einen [sic!] nachträglich eingeführte, sektorspezifische Regulierung einen Bruch des implizierten Regulierungsvertrages durch den Staat dar." Der Rechtschreibfehler ist seltsam, denn in der Quelle steht auch dieser Satz auf Seite 23 richtig: "Eine nachträglich eingeführte, sektorspezifische Regulierung kann als Bruch des impliziten Regulierungsvertrages durch den Staat angesehen werden." [Haucap, 2003, S. 23] Fund verifiziert Martin Klicken 14:11, 31. Mär. 2011 (UTC)
  • Seite 113 - 114: hier steht ein langes wörtliches Zitat ohne Quellenangabe:
  • [113 Zeile 25] Der räumlich relevante Markt ist das „Gebiet, in dem die Unternehmen bei den relevanten Produkten oder Diensten an Angebot und Nachfrage beteiligt sind und die Wettbewerbsbedingungen einander gleichen oder hinrei- [Seite 114 Zeile 1] chende homogen sind und von den benachbarten Gebieten unterschieden werden können, in denen erheblich andere Wettbewerbsbedingungen bestehen". Quelle könnte zum Beispiel sein Seite 74 Zeile 38-41 in: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/29912/publicationFile/5142/FestlegungPr228sidentenkamId11831pdf.pdf
  • [113 Zeile 25] siehe hierzu die Ausführungen unter Nr. 47 von "Arbeitsdokument der Kommision zu dem künftigen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Entwurf von Leitlinien zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher Marktmacht nach Artikel 14 des Vorschlags für eine Richtlinie über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und - dienste / * KOM/2001/0175 endg. * /" in: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52001DC0175:DE:HTML Dort lautet der Satz: "Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der räumlich relevante Markt ein Gebiet, in dem die Unternehmen bei den relevanten Produkten oder Diensten an Angebot und Nachfrage beteiligt sind und die Wettbewerbsbedingungen einander gleichen oder hinreichend homogen sind und von Nachbargebieten unterschieden werden können, in denen erheblich andere Wettbewerbsbedingungen bestehen [21].
  • Seite 118 - 119: ("Regelungsgegenstand") entsprechen fast wörtlich den Ausführungen auf S. 126 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.
  • Seite 121: Gegenüberstellung - Quelle: Skript Telekommunikationsrecht, Uni Rostock TKR-Skript 2008
  • Seite 122: Es setzt sich dort fort. Seite 56 des Skripts (http://www.gersdorf.uni-rostock.de/fileadmin/Jura_KR/TKRSkript2008.pdf) - Teilweise werden die Fußnoten des Skripts gleich mit übernommen.
  • Seite 125: erster und letzter Absatz ebenfalls aus (http://www.gersdorf.uni-rostock.de/fileadmin/Jura_KR/TKRSkript2008.pdf), Seite 64 im Skript
  • Seite 126: auch noch Plagiat aus dem Skript
  • Seite 141: Der mittlere Absatz über 6 Zeilen ("Durch den EG-Vertrag...") ist komplett und ohne Fußnote kopiert aus einer Stellungnahme des DGB (Seite 6 unten) http://www.dgb.de/++co++mediapool-a17aa86ef4f84bc4ca470da59d134874 DGB
  • Seite 180 - 181: (ab "Mit dem Grünbuch") entsprechen fast wörtlich den Ausführungen auf S. 73 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.
  • Seite 181: Text beginnt mit "Der neue Rechtsrahmen besteht aus sechs Richtlinien..." und geht insgesamt über komplette Seite 181. Er wurde kopiert von http://www.gersdorf.uni-rostock.de/fileadmin/Jura_KR/Laskowski.pdf Seite 5; hier habe ich schon mal einen Vergleich eingestellt: Seite 181
  • Seite 182 - 199: entsprechen fast wörtlich den Ausführungen auf S. 74 - 85 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.

Seite 200 - 297

  • Seite 200 - 205: Nahezu wörtlich übernommen aus "Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2006 über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste [KOM(2006) 334 endgültig – nicht im Amtsblatt veröffentlicht]." http://europa.eu/legislation_summaries/information_society/l24216c_de.htm KOM 2006
  • Seite 217: Die Fußnote 236 zu "Starmap Mobile Alliance" und "FreeMove" ist komplett zwei Einträgen aus Wikipedia entnommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Starmap_Mobile_Alliance (→Wikipedia Starmap Mobile Alliance) und http://de.wikipedia.org/wiki/Freemove_Allianz Wikipedia (→Wikipedia Freemove Allianz). Leichte Veränderungen nur in der Zeit. Umfang mehr als eine halbe Seite.
  • Seite 218: Siehe Fußnote 236 auf Seite 217. Die Fußnote erstreckt sich bis hierhin.
  • Seite 220: Gegenüberstellung - Hier ist der Verschleierungsaufwand beträchtlich erhöht. Die Quelle wurde nicht genannt, die Fußnote 248 ist eine Kopie aus dem Wikipedia Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Mobilfunk-Discounter (→Wikipedia Mobilfunk-Discounter). Im Mittelteil der Arbeit werden gehäuft für einzelne Stichwörter mehrere Quellen angegeben. Auch kommt es zu erheblichen Stilbrüchen. Daher werden im Bereich zwischen Seite 50 und 250 vermehrt stark paraphrasierte Abschriften aus Standardlehrwerken, Diplomarbeiten und Wikipedia-Beiträgen (Versionen von ca. 2007) vermutet.
  • Seite 221: Die Fußnote 249 (über 6 Zeilen) ist komplett und ohne Änderung dem folgenden Eintrag auf Wikipedia entnommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mobilcom. Ins Auge sticht außerdem die unterschiedliche Schreibweise von Mobilcom AG vs. MobilCom AG (Fußnote vs. Fließtext). (→Wikipedia Mobilcom)
  • Seite 224: Der erste Absatz ist mit Ausnahme des letzten Halbsatzes wörtlich S. 89 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004, entnommen.
  • Seite 225 - 235: entsprechen fast wörtlich den Ausführungen auf S. 93 - 102 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.
  • Seite 237 - 247 sowie 251 - 252 enthalten größtenteils wortwörtliche Abschriften aus dem Beck'schen TKG Kommentar, geprüft mit der Ausgabe zum TKG 1996. Wörtlich plagiierte Absätze sind §2 Rn 4, 5, 6, 8, 9, 11 (verschleiert), 12 (vier Zeilen einleitend Verschleierung, dann Umstellung der Aufzählung), Rn 22 und 23 komplett, Rn 29, 30, 31. Seite 247 wurde aus Rn 33 zusammengewürfelt. Rn 37 dann wieder wortwörtlich. S. 252 Abschnitt e. ist §2 Rn 38. Die in der Quelle im Text enthaltenen Referenzen wurden im Plagiat zu Fußnoten umgewandelt, so dass der Eindruck entsteht, die Verfasserin hätte diese Texte, Anmerkungen, Bewertungen und deren Reihenfolge über mindestens 11 zusammenhängende Seiten selbst erarbeitet. Martin Klicken 19:20, 9. Apr. 2011 (UTC)
  • Seite 254 Fußnote 110: Ist wortwörtlich der Wikipedia-Artikel "Verbindungsnetzbetreiber" (→Wikipedia Verbindungsnetzbetreiber).
  • Seite 254 Fußnote 111: Entspricht fast wortwörtlich dem Wikipedia-Artikel "Call-by-Call". (→Wikipedia Call-by-Call)
  • Seite 254 Fußnote 112: Die erste Hälfte entspricht fast wortwörtlich dem Wikipedia-Artikel "Preselection" (→Wikipedia Preselection). Das einleitende "Mit" ist fehlerhaft ausgelassen.
  • Seite 275: Plagiat "Regulierung der Terminierungsentgelte" beginnt hier. Teilweises Doppelplagiat Seiten 275, 276.
  • Seite 276: Verschleierungsplagiat, dabei Aufzählung verstümmelt & Vs/Fragment 276 18-23
  • Seite 277: Fußnote aus dem Original mitkopiert & Vs/Fragment 277 01-25
  • Seite 278: Vs/Fragment 278 01-26
  • Seite 279: http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Benutzer:Goalgetter/veronica279 entdeckt 24.3. angelegt 27.3
  • Seite 280: http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Benutzer:Goalgetter/veronica280 entdeckt 24.3. angelegt 27.3
  • Seite 281: durchgehendes Plagiat mit Fußnoten (interessant: ggfls. -> gegebenenfalls)
  • Seite 282, 284 (Kruse 2003, S. 6), 285 (ebenda), 286, 287
  • Seite 288: Terminierungsentgelte in Europa / komplett plagiiert Kruse 2003 S. 8
  • Seite 289: Fazit und ordnungspolitische Folgerung komplett plagiiert. (Kruse 2003 S. 10)
  • Seite 290: In der Mitte dieser Seite endet der Aufsatz 'Regulierung der Terminierungsentgelte' Er ist quasi komplett übernommen (Seite 275 unten bis Seite 290 mitte).
  • Seite 291 - 297: Entsprechen quasi komplett dem Aufsatz 'Mobilterminierung im Wettbewerb', Dikussionspapier 55, Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr, Fächergruppe VWL bzw. der Kurzform in MMR aktuell 12/2006

Seite 298 - 353

  • Seite 298 - 315 bis Mitte entsprechen quasi komplett dem Aufsatz 'VNB-Auswahl im Mobilfunk', MMR 2003, S. 29 ff. bzw. den Vorgängerversionen dieses Aufsatzeshttp://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Benutzer:Goalgetter/veronica313 entdeckt 24.3.
  • Seite 330 - 333: Siehe Seite 330-334. Mindestens vier Seiten sind wortwörtlich aus einem Aufsatz von Koenig in MMR 1-2002 abgeschrieben. Koenig 2002
  • Seite 349: Siehe Seite 349. Diese Seite ist komplett abgeschrieben, geht auf Seite 350 weiter. Quelle http://opus.unibw-hamburg.de/volltexte/2010/2553/pdf/img-290410.pdf (ab 5.)

Das Thema

Entstehungsgeschichte:

Ein erstes Verdachtsmoment waren auffällige Ähnlichkeiten in "Regulierung im Mobilfunk" zu verschiedenen Publikationen der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr Hamburg. Da sich die Fälle schnell häuften, haben wir auf den folgenden Seiten so genannte Fragmente angelegt, die Original und Plagiat veranschaulichen.

Seite 349 ist wortwörtlich plagiiert, d.h. die komplette Seite ist Wort für Wort abgeschrieben. Es gibt keine Fußnote. Das Plagiat setzt sich auf Seite 350 fort (über Google Books Suchfunktion verifiziert).

Ab S. 275 wird umfassend (inkl. Fußnoten und Zwischenüberschriften) Text aus drei Aufsätzen des Hamburger Ökonomen Jörn Kruse übernommen, Kruse wird Alibi-mäßig für einzelne Sätze zitiert. Fragment Nummer 36 in Kapitel 5 der Arbeit plagiiert Kruse komplett, stellt dies durch die Anmerkung "so auch Kruse" aber lediglich als vergleichbaren Gedankengang dar.